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Sep. 07, 2026CBD Vapes HHC Kontrolle: Zoll überprüft 18 Geschäfte in Herne
Die CBD Vapes HHC Kontrolle in Herne führte am 24. März 2025 zu zahlreichen Sicherstellungen. Einsatzkräfte des Hauptzollamts Dortmund und des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüften insgesamt 18 Einzelhandelsgeschäfte. Dabei fanden sie unter anderem 317 Einweg-E-Zigaretten, 53 Dosen Snus, CBD-Marihuana, CBD-Hasch und vier HHC-Vapes.
Besonders umfangreich war der Vape-Fund: 287 Einweg-E-Zigaretten enthielten laut Zoll jeweils 20 Milliliter Liquid. Weitere 30 Einweg-Vapes mit jeweils 2 Millilitern Liquid trugen keine deutschen Steuerzeichen. Bei diesen 30 Geräten bestand zusätzlich der Verdacht, dass es sich um Produktfälschungen handeln könnte.
Noch während der Kontrollen leiteten die Behörden insgesamt acht Strafverfahren ein. Der vom Zoll genannte Steuerschaden belief sich auf rund 1.800 Euro.
Wie das Hauptzollamt Dortmund in seiner offiziellen Mitteilung berichtet, betrafen die Funde unterschiedliche steuer-, produkt- und stoffrechtliche Vorschriften.
Inhaltsverzeichnis
CBD Vapes HHC Kontrolle in 18 Herner Geschäften
Die gemeinsame Kontrollaktion fand am 24. März 2025 statt.
Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund überprüften gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Herne insgesamt 18 Einzelhandelsgeschäfte.
Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen der Steueraufsicht.
Dabei konzentrierte sich die CBD Vapes HHC Kontrolle nicht ausschließlich auf E-Zigaretten. Vielmehr fanden die Einsatzkräfte verschiedene Waren, bei denen unterschiedliche rechtliche Vorschriften eine Rolle spielten.
Zu den Funden gehörten:
- 287 nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit jeweils 20 ml Liquid
- 30 weitere Einweg-E-Zigaretten mit jeweils 2 ml Liquid ohne deutsche Steuerzeichen
- 53 Dosen Snus
- 97 Packungen CBD-Marihuana
- 6 Packungen CBD-Hasch
- 4 HHC-Vapes
- 130 Kilogramm unversteuerter Kaffee
Damit umfasste die Kontrolle mehrere unterschiedliche Produktgruppen.
287 Einweg-Vapes mit jeweils 20 Millilitern Liquid
Den größten Vape-Fund machten die Beamten mit 287 Einweg-E-Zigaretten.
Nach Angaben des Hauptzollamts Dortmund enthielt jedes dieser Geräte 20 Milliliter Liquid. Der Zoll stufte die Geräte als nicht verkehrsfähig ein.
Rechnerisch befanden sich damit allein in dieser Produktgruppe:
287 × 20 ml = 5.740 ml Liquid.
Die Menge ist insbesondere deshalb relevant, weil für nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten konkrete gesetzliche Grenzen gelten.
Welche 2-ml-Grenze gilt bei Einweg-Vapes?
Nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen grundsätzlich ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
Außerdem darf die nikotinhaltige Flüssigkeit maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten.
Dabei ist die Einschränkung auf nikotinhaltige Produkte wichtig.
Die gesetzliche 2-ml-Grenze sollte deshalb nicht pauschal als Grenze für jede denkbare E-Zigarette dargestellt werden.
Bei der CBD Vapes HHC Kontrolle in Herne bezeichnete das Hauptzollamt Dortmund die 287 Geräte mit jeweils 20 Millilitern ausdrücklich als nicht verkehrsfähig.
Welche weiteren Produktmerkmale die einzelnen Geräte aufwiesen, geht aus der Behördenmeldung allerdings nicht vollständig hervor.
CBD Vapes HHC Kontrolle: 30 weitere Vapes ohne Steuerzeichen
Zusätzlich entdeckten die Einsatzkräfte 30 Einweg-E-Zigaretten mit jeweils 2 Millilitern Liquid.
Bei diesen Geräten bestand ein anderes Problem: Sie waren laut Zoll nicht mit deutschen Steuerzeichen versehen.
Darüber hinaus bestand der Verdacht, dass es sich um Produktfälschungen handeln könnte.
Entsprechend spielten bei der CBD Vapes HHC Kontrolle nicht nur das Tabaksteuerrecht und das Tabakerzeugnisgesetz eine Rolle. Unter den eingeleiteten Verfahren nennt der Zoll auch mögliche Verstöße gegen das Markengesetz.
Ein Verdacht auf Produktfälschung ist allerdings noch keine abschließende Feststellung. Die weitere rechtliche Bewertung erfolgt im jeweiligen Verfahren.
Liquidsteuer lag 2025 bei 0,26 Euro pro Milliliter
Liquids beziehungsweise Erzeugnisse, die steuerrechtlich als Substitute für Tabakwaren gelten, unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer.
Zum 1. Januar 2025 stieg der Steuersatz von zuvor 0,20 Euro auf:
0,26 Euro pro Milliliter.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Steuer:
0,32 Euro pro Milliliter.
Die aktuelle Entwicklung haben wir ausführlicher in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung und Liquidsteuer 2026 eingeordnet.
Rund 1.800 Euro Steuerschaden
Für die gesamte Kontrollaktion bezifferte das Hauptzollamt Dortmund den festgestellten Steuerschaden auf rund 1.800 Euro.
Diese Summe sollte allerdings nicht ausschließlich den 287 großen Einweg-Vapes zugerechnet werden.
Denn bei der CBD Vapes HHC Kontrolle wurden mehrere steuerrechtlich relevante Waren gefunden. Dazu gehörten neben den Vape-Produkten auch 130 Kilogramm unversteuerter Kaffee.
Deshalb ist die vom Zoll genannte Summe am saubersten als Steuerschaden der gesamten Kontrollmaßnahme wiederzugeben.
53 Dosen Snus sichergestellt
Neben den Vapes entdeckten die Beamten 53 Dosen Snus.
Snus ist ein Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch. Das gewerbliche Inverkehrbringen solcher Produkte ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Dabei sollte Snus nicht mit tabakfreien Nikotinbeuteln gleichgesetzt werden.
Klassischer Snus enthält Tabak.
Nikotinbeutel enthalten dagegen keinen Tabak und stellen deshalb eine andere Produktgruppe dar.
Diese begriffliche Trennung ist insbesondere bei Zoll- und Behördenmeldungen wichtig.
CBD Vapes HHC Kontrolle: CBD-Produkte sichergestellt
Bei der Kontrolle fanden die Beamten außerdem:
- 97 Packungen CBD-Marihuana
- 6 Packungen CBD-Hasch
Die Waren wurden ebenfalls sichergestellt.
Allerdings sollte daraus nicht die pauschale Aussage entstehen:
„CBD ist in Deutschland generell verboten.“
Das wäre falsch.
Die rechtliche Bewertung von CBD hängt vielmehr stark von der konkreten Produktart, Zusammensetzung, vorgesehenen Verwendung und den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.
CBD ist nicht einfach „legal unter 0,3 Prozent THC“
Ebenso problematisch wäre die pauschale Aussage:
„CBD-Produkte sind legal, solange sie weniger als 0,3 Prozent THC enthalten.“
Die Rechtslage ist deutlich komplexer.
Beispielsweise gelten für CBD-Produkte, die als Lebensmittel angeboten werden, besondere lebensmittelrechtliche Anforderungen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert zu CBD als Novel Food und weist darauf hin, dass CBD als neuartiges Lebensmittel eingestuft wird.
Eine entsprechende Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel war nach Angaben des BVL bislang nicht erfolgt.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede denkbare Verwendung von CBD identisch zu bewerten ist.
Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel oder andere CBD-Produkte können unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen.
Vier HHC-Vapes in Herne gefunden
Bei der CBD Vapes HHC Kontrolle fanden die Einsatzkräfte außerdem vier HHC-Vapes und stellten sie sicher.
Hexahydrocannabinol, kurz HHC, ist ein psychoaktiv wirkendes Cannabinoid.
Seit Juni 2024 fällt HHC in Deutschland unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Damit ist unter anderem das Herstellen, Inverkehrbringen, Handeltreiben, Erwerben und Besitzen entsprechender HHC-Produkte verboten.
Zum Zeitpunkt der Herner Kontrolle im März 2025 waren HHC-Vapes daher nicht mehr legal frei verkäuflich.
HHC-Vapes waren 2025 nicht frei verkäuflich
Die rechtliche Änderung erfolgte bereits im Jahr 2024.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärt zur Rechtslage und Wirkung von HHC, dass HHC seit Juni 2024 unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fällt.
Das betrifft auch HHC-haltige Liquids beziehungsweise Vapes.
Deshalb war die Sicherstellung der vier HHC-Vapes bei der CBD Vapes HHC Kontrolle nicht lediglich eine steuerrechtliche Frage.
Hier spielte vielmehr das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz eine zentrale Rolle.
Welche Wirkung hat HHC?
HHC besitzt nach Einschätzung des BfR psychoaktives Potenzial.
Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass bestimmte HHC-Formen Wirkungen hervorrufen können, die denen von THC ähneln.
Allerdings ist die wissenschaftliche Datenlage zu HHC weiterhin begrenzt.
Das BfR weist zudem darauf hin, dass bei der Aufnahme größerer Mengen schwerwiegende Vergiftungen auftreten können.
Gleichzeitig sind insbesondere Daten zu akuter und chronischer Toxizität noch unvollständig.
Deshalb sollte HHC weder als harmloser Cannabis-Ersatz noch mit unbelegten konkreten Gesundheitsfolgen beschrieben werden.
Acht Strafverfahren eingeleitet
Während der Kontrollaktion wurden insgesamt acht Strafverfahren eingeleitet.
Das Hauptzollamt nennt dabei Verdachtsmomente beziehungsweise mögliche Verstöße aus mehreren Rechtsbereichen:
- Steuerhehlerei
- Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
- Verstöße gegen das Markengesetz
- Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz
Dabei ist wichtig, die acht Verfahren nicht automatisch jeweils einer bestimmten einzelnen Ware zuzuordnen.
Die Behördenmeldung sagt nicht, dass jedes Verfahren gleichzeitig alle vier Rechtsbereiche betrifft.
Ebenso bedeutet die Einleitung eines Strafverfahrens noch keine rechtskräftige Verurteilung.
Auch 130 Kilogramm Kaffee gefunden
Ein eher ungewöhnlicher Fund betraf einen weiteren steuerpflichtigen Artikel.
In einem der kontrollierten Betriebe entdeckten die Einsatzkräfte 130 Kilogramm unversteuerten Kaffee.
Anders als verschiedene andere sichergestellte Produkte verblieb der Kaffee nach Angaben des Zolls im Geschäft.
Zuvor wurden die entsprechende Kaffeesteuer sowie eine Strafe in gleicher Höhe entrichtet.
Dadurch zeigt die CBD Vapes HHC Kontrolle, dass sich die Steueraufsicht bei solchen Maßnahmen nicht ausschließlich auf Tabak- oder Vape-Produkte beschränkt.
Produktfälschungen bei 30 Vapes vermutet
Bei den 30 Einweg-Vapes mit jeweils zwei Millilitern Liquid bestand neben der fehlenden deutschen Steuerkennzeichnung ein zusätzlicher Verdacht.
Nach Angaben des Hauptzollamts könnte es sich dabei um Produktfälschungen gehandelt haben.
Ob sich dieser Verdacht im weiteren Verfahren bestätigte, geht aus der ursprünglichen Behördenmeldung nicht hervor.
Deshalb sollte nicht von nachgewiesenen Fälschungen gesprochen werden.
Die korrekte Formulierung lautet:
Es bestand der Verdacht auf Produktfälschungen.
Unterschiedliche Produkte, unterschiedliche Rechtsfragen
Die CBD Vapes HHC Kontrolle zeigt besonders deutlich, warum verschiedene Produkte nicht pauschal unter dem Begriff „illegale Ware“ zusammengefasst werden sollten.
Bei den 287 Einweg-E-Zigaretten ging es laut Zoll um die mangelnde Verkehrsfähigkeit und eine erheblich größere Liquidmenge.
Bei weiteren 30 Vapes fehlten deutsche Steuerzeichen und es bestand der Verdacht auf Produktfälschungen.
Bei den HHC-Vapes spielte dagegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz eine zentrale Rolle.
Snus wiederum unterliegt eigenen Regeln für Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch.
Bei CBD-Produkten hängt die rechtliche Einordnung schließlich von der konkreten Produktart und den einschlägigen Vorschriften ab.
Deshalb sollten steuerrechtliche, produktrechtliche und stoffrechtliche Fragen getrennt betrachtet werden.
Welche Regeln gelten aktuell für Vapes?
Für E-Zigaretten bestehen in Deutschland verschiedene Anforderungen.
Bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten beziehungsweise Einwegkartuschen gilt beispielsweise die Obergrenze von 2 Millilitern.
Nikotinhaltige Flüssigkeit darf zudem höchstens 20 mg Nikotin pro Milliliter enthalten.
Darüber hinaus spielen unter anderem folgende Bereiche eine Rolle:
- Tabaksteuer
- Steuerzeichen
- Produktmeldung
- Kennzeichnung
- Inhaltsstoffe
- Jugendschutz
Eine ausführliche Übersicht findest du in unserem Beitrag über die Vape-Gesetze 2026 in Deutschland.
Warum Verkehrsfähigkeit und Versteuerung getrennt werden müssen
Auch bei der Herner Kontrolle zeigt sich der Unterschied besonders deutlich.
Eine E-Zigarette kann steuerlich problematisch sein, beispielsweise weil erforderliche Steuerzeichen fehlen.
Sie kann gleichzeitig oder unabhängig davon gegen Produktvorschriften verstoßen.
Deshalb bedeutet:
„unversteuert“ nicht automatisch „technisch unzulässig“.
Umgekehrt bedeutet:
„versteuert“ nicht automatisch „vollständig verkehrsfähig“.
Ein Produkt muss sämtliche jeweils einschlägigen Vorschriften erfüllen, bevor es legal auf dem deutschen Markt angeboten werden kann.
Jugendschutz bleibt bei Vapes ein eigenes Thema
Unabhängig von den konkreten Herner Strafverfahren gelten für den Verkauf von E-Zigaretten klare Altersgrenzen.
E-Zigaretten und E-Shishas dürfen in Deutschland nicht an Minderjährige abgegeben werden. Das gilt auch für nikotinfreie Produkte.
Aktuelle Zahlen zum Konsum junger Menschen haben wir in unserem Beitrag über Vapes bei Jugendlichen in Deutschland 2026 eingeordnet.
Aus der Herner Behördenmeldung geht allerdings nicht hervor, dass die konkret sichergestellten Vapes nachweislich an Minderjährige verkauft worden waren.
Deshalb sollte die CBD Vapes HHC Kontrolle nicht mit einem unbelegten konkreten Jugendschutzverstoß verbunden werden.
CBD Vapes HHC Kontrolle: Die wichtigsten Funde
Die bestätigten Ergebnisse lassen sich zusammenfassen:
- Kontrolle am 24. März 2025
- insgesamt 18 Einzelhandelsgeschäfte in Herne
- 287 Einweg-Vapes mit jeweils 20 ml Liquid
- 30 Einweg-Vapes mit jeweils 2 ml Liquid ohne deutsche Steuerzeichen
- bei diesen 30 Geräten Verdacht auf Produktfälschungen
- 53 Dosen Snus
- 97 Packungen CBD-Marihuana
- 6 Packungen CBD-Hasch
- 4 HHC-Vapes
- 130 Kilogramm unversteuerter Kaffee
- acht eingeleitete Strafverfahren
- rund 1.800 Euro Steuerschaden
Damit handelte es sich nicht um die Kontrolle eines einzelnen Geschäfts, sondern um eine koordinierte Steueraufsichtsaktion in mehreren Herner Einzelhandelsbetrieben.
Fazit: CBD Vapes HHC Kontrolle führt zu zahlreichen Sicherstellungen
Die CBD Vapes HHC Kontrolle am 24. März 2025 führte in Herne zu zahlreichen Sicherstellungen. Das Hauptzollamt Dortmund und der Kommunale Ordnungsdienst überprüften insgesamt 18 Einzelhandelsgeschäfte.
Den größten Vape-Fund bildeten 287 nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit jeweils 20 Millilitern Liquid. Zusätzlich entdeckten die Beamten 30 weitere Vapes mit jeweils zwei Millilitern Liquid, die keine deutschen Steuerzeichen trugen. Bei diesen Geräten bestand zudem der Verdacht auf Produktfälschungen.
Darüber hinaus wurden 53 Dosen Snus, 97 Packungen CBD-Marihuana, sechs Packungen CBD-Hasch und vier HHC-Vapes gefunden.
Acht Strafverfahren wurden noch während der Maßnahmen eingeleitet. Den Steuerschaden bezifferte der Zoll auf rund 1.800 Euro.
Bei der rechtlichen Einordnung müssen die einzelnen Produktgruppen allerdings getrennt betrachtet werden.
Besonders eindeutig ist die Situation bei HHC: HHC fällt seit Juni 2024 unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und ist damit nicht frei verkehrsfähig.
Bei CBD ist die Rechtslage dagegen produktabhängig. Eine pauschale Aussage wie „CBD ist unter 0,3 Prozent THC immer legal“ ist deshalb nicht korrekt.
Die CBD Vapes HHC Kontrolle zeigt damit vor allem, wie unterschiedlich die rechtliche Bewertung von Vapes, Snus, CBD- und HHC-Produkten ausfallen kann.
Stand: August 2026
Bildquelle: envato.com

