Vape im Auto: Was erlaubt ist und wann ein Bußgeld droht

Eine Vape im Auto zu benutzen, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange die sichere Fahrzeugführung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das reine Dampfen während der Fahrt ist derzeit nicht automatisch ein Verkehrsverstoß. Anders sieht es jedoch aus, wenn Autofahrer während der Fahrt das Touchdisplay ihrer E-Zigarette bedienen.

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2025 hat hier für deutlich mehr Klarheit gesorgt. Eine E-Zigarette mit Touchdisplay kann unter die Vorschriften für elektronische Geräte nach § 23 Abs. 1a StVO fallen.

Wer während der Fahrt Einstellungen am Touchscreen seiner Vape verändert, riskiert deshalb ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Vape im Auto: Ist das Dampfen grundsätzlich erlaubt?

Ein allgemeines Verbot für eine Vape im Auto gibt es in Deutschland derzeit nicht.

Wer lediglich an einer E-Zigarette zieht, begeht damit nicht automatisch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Entscheidend ist jedoch, dass die sichere Fahrzeugführung nicht beeinträchtigt wird.

Auch der Dampf selbst kann problematisch werden, wenn beispielsweise große Aerosolwolken die Sicht im Fahrzeug erheblich einschränken. Nach § 23 StVO müssen Fahrzeugführende unter anderem dafür sorgen, dass ihre Sicht und ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden.

Die eigentliche rechtliche Besonderheit betrifft inzwischen vor allem moderne E-Zigaretten mit Displays und elektronischen Einstellungsmöglichkeiten.

Vape im Auto mit Touchdisplay: Das entschied das OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 25. September 2025 (Az. 1 ORbs 139/25), dass eine E-Zigarette mit Touchdisplay als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO erfasst sein kann.

Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer auf der A59 und hielt seine E-Zigarette in der Hand. Während der Fahrt tippte er auf das Display, um die Dampfstärke zu verändern.

Das Gericht bestätigte den Verkehrsverstoß. Entscheidend war unter anderem, dass es sich bei dem Display um einen Berührungsbildschirm handelt. Touchscreens werden in § 23 Abs. 1a StVO ausdrücklich als elektronische Geräte erfasst.

Der Beschluss des OLG Köln zur E-Zigarette mit Touchdisplay bestätigt außerdem, dass die Hauptfunktion der Vape dem Verkehrsverstoß nicht entgegensteht. Entscheidend war die Nutzung des elektronischen Touchdisplays während der Fahrt.

Moderne Geräte verfügen immer häufiger über Displays, Leistungsregulierung und zusätzliche Menüs. Welche Funktionen solche Modelle inzwischen bieten, erklären wir auch in unserem Beitrag über Smart Vape Funktionen.

Vape im Auto: Wie hoch ist das Bußgeld?

Bei einer Vape im Auto ist eine wichtige Unterscheidung notwendig. Der Fahrer im Fall des OLG Köln musste 150 Euro bezahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede verbotene Bedienung eines Vape-Touchscreens automatisch 150 Euro kostet.

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gelten für die rechtswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts beim Führen eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich folgende Regelsätze:

  • 100 Euro + 1 Punkt bei einem normalen Verstoß
  • 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung
  • 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot bei zusätzlicher Sachbeschädigung

Die entsprechenden Geldbußen und Fahrverbote sind in Nummer 246 des amtlichen Bußgeldkatalogs geregelt.

Warum zahlte der Fahrer im OLG-Fall trotzdem 150 Euro? Aus der Gerichtsentscheidung geht hervor, dass der Betroffene bereits erheblich verkehrsrechtlich vorgeahndet war. Das Amtsgericht hatte deshalb eine Geldbuße von 150 Euro verhängt, die das OLG bestätigte.

Für einen gewöhnlichen erstmaligen Verstoß sollte deshalb nicht pauschal mit 150 Euro gerechnet werden.

Was darf man mit einer Vape während der Fahrt machen?

Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Berührung einer E-Zigarette automatisch verboten ist.

Entschieden wurde ein konkreter Fall, in dem der Fahrer eine Vape mit Display hielt und während der Fahrt auf dem Touchscreen tippte, um die Dampfstärke zu verändern.

Für eine Vape im Auto ist deshalb vor allem folgende Unterscheidung wichtig: Das reine Dampfen ist derzeit grundsätzlich nicht verboten. Das Bedienen elektronischer Funktionen während der Fahrt kann dagegen unter § 23 Abs. 1a StVO fallen.

Wer beispielsweise Wattzahl, Leistungsstufe oder andere Einstellungen verändern möchte, sollte dies vor Fahrtbeginn erledigen oder an einer geeigneten Stelle anhalten.

Gerade Geräte mit großen Displays, Menüs und zahlreichen Einstellmöglichkeiten können stärker ablenken als einfache Zugautomatik-Systeme.

Vape im Auto mit Kindern oder Schwangeren

Mit Stand September 2026 gibt es kein allgemeines bundesweites Verbot, in einem privaten Pkw zu dampfen, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren.

Das geltende Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen beziehungsweise die Nutzung von E-Zigaretten unter anderem in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln und bestimmten Bahnhofsbereichen. Ein allgemeines Rauch- oder Dampfverbot für gewöhnliche private Pkw ist dort derzeit nicht geregelt.

Ein entsprechendes Verbot wird allerdings politisch gefordert. Die Bundesärztekammer unterstützt ein Rauchverbot in Autos, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren, und spricht sich dafür aus, ein solches Verbot auch auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer auszudehnen.

Dabei handelt es sich jedoch um eine Forderung und nicht um ein bereits geltendes bundesweites Verbot für private Pkw.

Rechtlich erlaubt bedeutet außerdem nicht automatisch gesundheitlich unbedenklich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass gesundheitliche Risiken durch Passivdampfen für Dritte möglich sind.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung zu E-Zigaretten empfiehlt deshalb, E-Zigaretten nicht im Beisein von Kindern, Schwangeren oder Kranken zu verwenden.

Kann eine Vape im Auto die Sicht beeinträchtigen?

Eine Vape im Auto kann insbesondere bei leistungsstarken Geräten innerhalb kurzer Zeit größere Aerosolwolken erzeugen.

In einem kleinen und geschlossenen Fahrzeuginnenraum kann dadurch vorübergehend die Sicht beeinträchtigt werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Dampfmenge gering zu halten und für ausreichende Belüftung zu sorgen.

Das Öffnen eines Fensters oder die Nutzung der Lüftung kann die Aerosolkonzentration im Innenraum reduzieren. Es macht die Bedienung eines Touchdisplays während der Fahrt jedoch nicht zulässig.

Was bedeutet ein Unfall für die Versicherung?

Bei einem Unfall sollte zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterschieden werden.

Die pauschale Aussage, dass ein Autofahrer nach einem durch Ablenkung verursachten Unfall automatisch sämtliche Schäden selbst bezahlen muss, wäre falsch.

Für den eigenen Versicherungsschutz kann jedoch grobe Fahrlässigkeit relevant werden. Nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz darf ein Versicherer seine Leistung grundsätzlich entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Ob die Bedienung einer Vape im Auto bei einem konkreten Unfall tatsächlich als grob fahrlässig bewertet wird und welche Folgen daraus entstehen, hängt vom jeweiligen Unfallhergang und vom Versicherungsvertrag ab.

Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass allein das Dampfen oder die Bedienung einer Vape automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Vape im Auto vor Fahrtbeginn richtig vorbereiten

Wer eine Vape im Auto nutzen möchte, kann das Ablenkungsrisiko mit wenigen Maßnahmen reduzieren.

Stelle Leistung, Wattzahl und andere Funktionen bereits vor Fahrtbeginn ein. Während der Fahrt solltest du weder durch Menüs navigieren noch längere Einstellungen vornehmen.

Auch Pods oder Liquid sollten nicht während der Fahrt gewechselt oder nachgefüllt werden. Ist eine Anpassung notwendig, solltest du dafür an einer sicheren Stelle anhalten.

Außerdem sollte die E-Zigarette sicher abgelegt werden, damit sie bei einer Bremsung nicht durch das Fahrzeug rutscht.

Im Sommer kommt noch ein anderer Punkt hinzu: E-Zigaretten und Liquids sollten nicht über längere Zeit in einem stark aufgeheizten Fahrzeug liegen. Was Hitze mit Liquid, Pods und Akkus machen kann, erklären wir in unserem Beitrag Liquid im Auto vergessen: Was Hitze wirklich anrichtet.

Auch eine Vape, die sich unbeabsichtigt selbst aktiviert, gehört nicht ungesichert ins Fahrzeug. Hinweise zu Ursachen und richtigem Verhalten findest du in unserem Artikel Vape Auto Fire: Ursachen und was du tun solltest.

Fazit: Vape im Auto ist erlaubt – Touchdisplay kann teuer werden

Eine Vape im Auto ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das reine Dampfen während der Fahrt wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung derzeit nicht generell untersagt.

Seit der Entscheidung des OLG Köln steht jedoch fest, dass eine E-Zigarette mit Touchdisplay unter § 23 Abs. 1a StVO fallen kann. Wer während der Fahrt auf dem Display Einstellungen verändert, riskiert daher grundsätzlich 100 Euro Bußgeld und einen Punkt.

Bei einer Gefährdung drohen 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zusätzlich zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich die Geldbuße auf 200 Euro.

Der häufig genannte Betrag von 150 Euro aus dem OLG-Köln-Fall war die konkrete Geldbuße des bereits erheblich vorgeahndeten Fahrers und darf nicht als allgemeiner Grundbetrag dargestellt werden.

Am sichersten ist deshalb: Vape vor Fahrtbeginn einstellen, während der Fahrt keine Menüs oder Touchscreens bedienen und die Aufmerksamkeit vollständig beim Straßenverkehr lassen.