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Aug. 12, 2026Einweg-Vapes-Verbot Bulgarien 2026: EU genehmigt nationale Regelung
Das Einweg-Vapes-Verbot Bulgarien 2026 hat eine wichtige europarechtliche Hürde genommen. Die Europäische Kommission genehmigte am 6. März 2026 die von Bulgarien angemeldete nationale Regelung zum Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten.
Bereits am 19. Juni 2025 hatte das bulgarische Parlament die Änderungen beschlossen. Nach der offiziellen Mitteilung des bulgarischen Parlaments betrifft die nationale Regelung Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.
Wichtig ist jedoch die genaue Einordnung: Bulgarien verbietet damit nicht sämtliche E-Zigaretten. Die Regelung konzentriert sich auf Einwegprodukte. Wiederverwendbare beziehungsweise nachfüllbare Systeme bilden eine andere Produktkategorie und unterliegen weiterhin den sonstigen gesetzlichen Anforderungen.
Inhaltsverzeichnis
Was hat Bulgarien beschlossen?
Das bulgarische Parlament beschloss am 19. Juni 2025 Änderungen am Gesetz über Tabak, Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte.
Danach ist das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin untersagt.
Der aktuelle Gesetzestext unterscheidet ausdrücklich zwischen Einweg-E-Zigaretten und wiederverwendbaren Systemen.
Damit wäre die Aussage:
„Bulgarien hat alle Vapes verboten“
falsch.
Richtig ist:
Bulgarien hat eine nationale Regelung zum Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten beschlossen.
Das gilt unabhängig davon, ob das Einwegprodukt Nikotin enthält oder nikotinfrei ist.
Welche Geräte gelten in Bulgarien als Einweg-Vape?
Die bulgarische Regelung enthält eine eigene Definition für Einweg-E-Zigaretten.
Gemeint sind elektronische Zigaretten mit oder ohne Nikotin, bei denen die Flüssigkeit bereits vom Hersteller eingefüllt wurde und das vorgesehene System keine erneute Befüllung ermöglicht.
Nicht allein deshalb als Einweg-E-Zigaretten gelten dagegen beispielsweise:
- Nachfüllbehälter
- wiederverwendbare Tanks
- austauschbare beziehungsweise nachfüllbare Kartuschensysteme
Entscheidend ist also nicht lediglich, ob ein Gerät klein oder kompakt ist.
Auch ein USB-Anschluss allein beantwortet nicht zuverlässig die Frage, ob ein Produkt unter die bulgarische Definition fällt. Entscheidend ist insbesondere, wie das Liquid-System konstruiert ist und ob das Gerät bestimmungsgemäß wiederverwendet werden kann.
Der erste bulgarische Entwurf ging deutlich weiter
Die Entwicklung des Einweg-Vapes-Verbots in Bulgarien ist besonders interessant, weil der ursprüngliche politische Vorschlag wesentlich weiter ging.
Am 12. Februar 2025 stimmte das bulgarische Parlament in erster Lesung einstimmig für einen Entwurf, der ein umfassendes Verbot von Angebot, Verkauf, Vertrieb und Werbung für Einweg- und wiederverwendbare E-Zigaretten mit und ohne Nikotin vorsah.
Nach Angaben des Parlaments stimmten damals 197 Abgeordnete für den Entwurf.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde der Ansatz jedoch verändert.
Bei der endgültigen Abstimmung am 19. Juni 2025 konzentrierte sich das Verbot auf Einweg-E-Zigaretten.
Damit wurde aus dem ursprünglich diskutierten breiten Vape-Verbot eine deutlich enger gefasste Produktregelung.
Warum musste die EU-Kommission zustimmen?
E-Zigaretten werden innerhalb der Europäischen Union unter anderem durch die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU reguliert.
Artikel 24 Absatz 3 ermöglicht einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen, eine bestimmte Kategorie von Tabak- oder verwandten Produkten national zu verbieten.
Dafür muss die Maßnahme unter anderem mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet werden und im Hinblick auf die besondere Situation des jeweiligen Mitgliedstaates gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sein.
Die nationale Regelung muss der Europäischen Kommission gemeldet werden.
Die Kommission prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Maßnahme keine verschleierte Handelsbeschränkung zwischen EU-Mitgliedstaaten darstellt.
Die Europäische Kommission führt die Bulgarien-Entscheidung in ihrer offiziellen Übersicht mit dem Entscheidungsdatum 6. März 2026.
EU-Genehmigung und nikotinfreie Vapes: wichtiger Unterschied
An dieser Stelle ist eine rechtliche Feinheit wichtig.
Die von Bulgarien beschlossene nationale Vorschrift erfasst Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.
Das Verfahren nach Artikel 24 Absatz 3 der EU-Tabakproduktrichtlinie betrifft jedoch insbesondere die von der Richtlinie erfassten nikotinhaltigen E-Zigaretten.
In der Entscheidung der Europäischen Kommission wird deshalb erläutert, dass Bulgarien die Maßnahme hinsichtlich nikotinhaltiger Einweg-E-Zigaretten nach Artikel 24 Absatz 3 angemeldet hatte.
Der bulgarische Gesetzestext selbst formuliert das nationale Verbot dagegen ausdrücklich für Einweg-E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, die EU-Kommission habe eigenständig ein EU-weites Verbot sämtlicher nikotinhaltiger und nikotinfreier Einweg-Vapes beschlossen.
Das ist nicht der Fall.
Warum wollte Bulgarien Einweg-Vapes verbieten?
Bulgarien begründete die Maßnahme gegenüber der Europäischen Kommission insbesondere mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
In der Entscheidung der Kommission werden unter anderem bulgarische Angaben zur steigenden Nutzung von E-Zigaretten unter Minderjährigen aufgeführt.
Besonders auffällig waren dabei Daten aus der internationalen HBSC-Untersuchung 2021/2022.
Demnach hatten in Bulgarien innerhalb der vorangegangenen 30 Tage E-Zigaretten genutzt:
- 12 Prozent der 11-jährigen Mädchen
- 12 Prozent der 11-jährigen Jungen
- 23 Prozent der 13-jährigen Mädchen
- 15 Prozent der 13-jährigen Jungen
- 34 Prozent der 15-jährigen Mädchen
- 31 Prozent der 15-jährigen Jungen
Die Werte der 11- und 13-Jährigen gehörten laut der von Bulgarien herangezogenen Untersuchung zu den höchsten unter den untersuchten Ländern und Regionen.
Zusätzlich verwies Bulgarien auf Daten einer 2023 durchgeführten Jugendtabakstudie. Danach hatten 48,3 Prozent der bulgarischen Schüler im Alter von 13 bis 15 Jahren mindestens einmal eine E-Zigarette ausprobiert. 23,3 Prozent wurden als aktuelle Nutzer erfasst.
Diese Zahlen waren Bestandteil der Begründung, die Bulgarien der Europäischen Kommission für seine nationale Maßnahme vorlegte.
Einwegprodukte laut Bulgarien besonders attraktiv für Jugendliche
Bulgarien argumentierte gegenüber der Kommission außerdem, dass gerade Einweg-E-Zigaretten für junge Menschen besonders leicht zugänglich seien.
Nach den vorgelegten Angaben waren Einwegprodukte auf dem bulgarischen Markt deutlich günstiger als wiederverwendbare E-Zigaretten.
Die bulgarischen Behörden verwiesen außerdem auf:
- auffällige und farbenfrohe Verpackungen
- zahlreiche süße Geschmacksrichtungen
- einfache Verfügbarkeit
- Werbung über soziale Netzwerke
- Marketing über Influencer
- Schwierigkeiten bei der Kontrolle des Onlineangebots
Die Europäische Kommission bewertete diese Argumente im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Auch Umweltprobleme spielten eine Rolle
Neben dem Jugendschutz führte Bulgarien auch Umweltaspekte an.
Einweg-E-Zigaretten bestehen aus mehreren Materialien und Komponenten, darunter beispielsweise:
- Kunststoff
- Metall
- Elektronik
- Lithium-Ionen-Akkus
- Liquidreste
Nach kurzer Nutzungsdauer wird das gesamte Produkt entsorgt.
Bulgarien verwies gegenüber der EU-Kommission deshalb auch auf die zusätzlichen Abfallmengen durch diese Produktkategorie.
Der Schwerpunkt der EU-Prüfung nach Artikel 24 Absatz 3 lag allerdings auf der Rechtfertigung der nationalen Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Was passiert mit bereits vorhandener Ware?
Der bulgarische Gesetzestext enthält eine Übergangsregel für Bestände, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vorhanden waren.
Betroffene Unternehmen müssen vorhandene Mengen von Einweg-E-Zigaretten nach den vorgesehenen Regeln gegenüber der zuständigen territorialen Direktion der bulgarischen Zollbehörde melden.
Für ordnungsgemäß erfasste Bestände sieht das Gesetz grundsätzlich einen Zeitraum von drei Monaten nach Inkrafttreten vor.
Innerhalb dieser Übergangszeit können entsprechende Bestände nach dem Gesetz unter anderem noch:
- im bulgarischen Handel abverkauft,
- in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt
- oder in ein Drittland ausgeführt
werden.
Nach Ablauf dieser Übergangsregel greift das Verbot des Inverkehrbringens für die betroffene Produktkategorie.
Wiederverwendbare Vapes sind nicht Teil des Einwegverbots
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Pod-Systemen und anderen Mehrweggeräten.
Bulgarien unterscheidet gesetzlich zwischen Einweg- und wiederverwendbaren E-Zigaretten.
Mehrwegsysteme werden durch das Einweg-Vapes-Verbot Bulgarien 2026 deshalb nicht automatisch verboten.
Allerdings gelten für wiederverwendbare Produkte weiterhin zahlreiche andere Anforderungen.
Dazu gehören beispielsweise Vorschriften zu:
- Produktmeldung
- Inhaltsstoffen
- Nikotingehalt
- Verpackung
- Warnhinweisen
- Produktsicherheit
- Jugendschutz
Ein legales Mehrwegsystem muss diese Vorgaben weiterhin erfüllen.
Bulgarien ist nicht das einzige EU-Land mit Sonderregeln
Bulgarien steht mit seiner nationalen Regelung nicht allein.
Die offizielle Übersicht der Europäischen Kommission nach Artikel 24 Absatz 3 zeigt, dass inzwischen mehrere Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Vorschriften für bestimmte E-Zigaretten eingeführt und von der Kommission prüfen lassen haben.
| Mitgliedstaat | Gegenstand der EU-Entscheidung | Entscheidung |
|---|---|---|
| Belgien | Einweg-E-Zigaretten | 18.03.2024 |
| Frankreich | bestimmte E-Zigaretten | 25.09.2024 |
| Bulgarien | Einweg-E-Zigaretten | 06.03.2026 |
| Irland | bestimmte E-Zigaretten | 04.06.2026 |
| Österreich | Einweg-E-Zigaretten | 22.06.2026 |
| Spanien | bestimmte E-Zigaretten | 27.07.2026 |
Wichtig ist dabei: Die nationalen Regelungen sind nicht vollständig identisch.
Deshalb sollte aus der Zahl der EU-Entscheidungen nicht geschlossen werden, dass in allen genannten Staaten exakt dasselbe Einweg-Vape-Verbot gilt.
Wie ein bereits umgesetztes nationales Verbot konkret aussieht, zeigen wir beispielsweise in unserem Beitrag zum Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Belgien.
Gibt es damit ein EU-weites Einweg-Vape-Verbot?
Nein.
Die Genehmigung der bulgarischen Regelung durch die Europäische Kommission bedeutet kein EU-weites Verbot von Einweg-E-Zigaretten.
Artikel 24 Absatz 3 ermöglicht einzelnen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen nationale Sonderregelungen.
Belgien, Bulgarien oder Österreich können deshalb strengere nationale Maßnahmen für bestimmte Produktkategorien einführen, ohne dass diese automatisch in Deutschland oder allen anderen EU-Staaten gelten.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum allgemeinen EU-Recht.
Auch 2026 gibt es deshalb kein pauschales Verbot sämtlicher Einweg-E-Zigaretten in der gesamten Europäischen Union. Mehr dazu erklären wir in unserem Überblick zu Einweg-E-Zigaretten 2026 und dem häufig behaupteten EU-Verbot.
Was bedeutet die bulgarische Regelung für Deutschland?
Aus der Genehmigung des bulgarischen Verbots entsteht kein automatisches Verkaufsverbot in Deutschland.
Deutschland besitzt seine eigenen nationalen Vorschriften und setzt zugleich die gemeinsamen europäischen Produktanforderungen um.
Einweg-E-Zigaretten sind in Deutschland 2026 nicht allein deshalb verboten, weil Bulgarien eine strengere nationale Regelung eingeführt hat.
Allerdings nimmt auch in Deutschland der regulatorische Druck auf Einwegprodukte zu.
Dazu gehören unter anderem strengere Rücknahme- und Entsorgungsanforderungen sowie politische Diskussionen über weitere Einschränkungen. Den aktuellen Stand haben wir in unserem Überblick zu den Vape-Gesetzen 2026 in Deutschland zusammengefasst.
Was die EU-Genehmigung tatsächlich bedeutet
Die Entscheidung vom 6. März 2026 sollte nicht mit einem neuen EU-Gesetz verwechselt werden.
Die Europäische Kommission hat Bulgarien vielmehr erlaubt, seine nationale Sonderregelung im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie umzusetzen.
Das bedeutet:
- Bulgarien darf die genehmigte nationale Maßnahme anwenden.
- Die Regelung betrifft Einweg-E-Zigaretten.
- Das bulgarische Gesetz erfasst Produkte mit und ohne Nikotin.
- Wiederverwendbare E-Zigaretten sind nicht automatisch verboten.
- Die Entscheidung gilt nicht automatisch in Deutschland.
- Es handelt sich nicht um ein EU-weites Komplettverbot aller Vapes.
Gerade diese Unterscheidungen sind entscheidend für eine sachlich korrekte Einordnung.
Fazit: Bulgarien setzt auf ein nationales Einweg-Vape-Verbot
Das Einweg-Vapes-Verbot Bulgarien 2026 ist das Ergebnis eines längeren Gesetzgebungs- und EU-Prüfverfahrens.
Im Februar 2025 diskutierte das bulgarische Parlament zunächst noch ein wesentlich breiteres Verbot, das auch wiederverwendbare E-Zigaretten erfassen sollte.
Am 19. Juni 2025 beschloss das Parlament schließlich eine enger gefasste Regelung für Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin.
Am 6. März 2026 genehmigte die Europäische Kommission die von Bulgarien angemeldeten nationalen Vorschriften im Rahmen von Artikel 24 Absatz 3 der Tabakproduktrichtlinie.
Die bulgarische Regelung sollte jedoch nicht mit einem europaweiten Vape-Verbot verwechselt werden. Wiederverwendbare Systeme fallen nicht automatisch unter das Einwegverbot, und die bulgarische Vorschrift entfaltet keine unmittelbare Wirkung in Deutschland.
Der Fall zeigt vielmehr, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten zunehmend eigene strengere Regeln für bestimmte E-Zigaretten-Kategorien einführen.
Bildquelle: ChatGPT.com

