Illegale Vapes Herford 2026: Zoll stellt 3.959 Geräte sicher

Illegale Vapes Herford: Bei einer verdachtsunabhängigen Steueraufsichtsmaßnahme hat der Bielefelder Zoll am 15. Juli 2026 in einem Kiosk im Herforder Stadtgebiet insgesamt 3.959 Einweg-E-Shishas beziehungsweise Vapes sichergestellt. Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte 88 Dosen Snus, 1.554 Dosen Nikotinpouches sowie mehrere verschreibungspflichtige Potenzmittel.

Besonders auffällig war die Menge des enthaltenen Liquids. Die unversteuert zum Verkauf angebotenen Vapes enthielten nach Angaben des Zolls zusammen knapp 82 Liter Flüssigkeit. Die Produkte wurden aus dem Verkaufsraum, dem Lager und einem zum Kioskbetrieb gehörenden Fahrzeug zusammengetragen.

Gegen den 31-jährigen Betreiber des Kiosks leitete der Zoll noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei in Verbindung mit Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz und das Arzneimittelgesetz ein. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Hannover am Dienstsitz Bielefeld.

Illegale Vapes Herford: Kontrolle am 15. Juli 2026

Die Kontrolle fand am Mittwoch, dem 15. Juli 2026, statt.

Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege überprüften dabei einen Kiosk im Herforder Stadtgebiet. Es handelte sich ausdrücklich um eine verdachtsunabhängige Steueraufsichtsmaßnahme.

Bei der Kontrolle blieb es nicht bei einzelnen Produkten aus der Verkaufsauslage.

Die Einsatzkräfte trugen die beanstandeten Waren aus:

  • dem Verkaufsraum
  • dem Lager
  • sowie einem zugehörigen Fahrzeug

zusammen.

Damit unterscheidet sich dieser Fall deutlich von kleineren Kioskkontrollen, bei denen lediglich einzelne unversteuerte Produkte entdeckt werden.

3.959 Einweg-Vapes sichergestellt

Den größten Teil der sichergestellten Ware bildeten 3.959 Einweg-E-Shishas, die in der Behördenmeldung als Vapes bezeichnet werden.

Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld wurden die Geräte unversteuert zum Verkauf angeboten.

Zusammen enthielten sie knapp:

82 Liter flüssiges Liquid.

Diese Zahl ist besonders bemerkenswert, weil sich die Menge auf weniger als 4.000 Geräte verteilt.

Würde man die knapp 82 Liter rein rechnerisch auf 3.959 Geräte verteilen, ergäbe sich durchschnittlich etwas mehr als 20 Milliliter pro Gerät. Da der Zoll die Gesamtmenge jedoch lediglich mit „knapp 82 Litern“ angibt, handelt es sich dabei nur um eine ungefähre Durchschnittsrechnung und nicht um die bestätigte Füllmenge jedes einzelnen Geräts.

Warum waren die Vapes in Deutschland nicht zulässig?

Das Hauptzollamt Bielefeld erklärt ausdrücklich, dass die sichergestellten Vapes aufgrund der Größe ihrer befüllten Liquidtanks im Bundesgebiet nicht zulässig waren.

Hier ist allerdings eine rechtliche Präzisierung wichtig.

Nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes gilt die Höchstgrenze von 2 Millilitern ausdrücklich für elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen, die Nikotin enthalten. Zudem darf nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit höchstens 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten.

Deshalb sollte die 2-ml-Regel nicht pauschal als gesetzliche Höchstgrenze für jede denkbare nikotinfreie E-Zigarette dargestellt werden.

Für den konkreten Herforder Fall ist entscheidend: Der Zoll selbst stufte die sichergestellten Geräte aufgrund der Größe der befüllten Liquidtanks als im Bundesgebiet nicht zulässig ein.

Illegale Vapes Herford enthielten knapp 82 Liter Liquid

Die große Liquidmenge ist einer der zentralen Punkte des Falls.

Nach Angaben des Zolls enthielten die 3.959 unversteuerten Vapes zusammen knapp 82 Liter Flüssigkeit.

Damit ergibt sich eine Größenordnung von knapp:

82.000 Millilitern Liquid.

Da die offizielle Meldung jedoch von „knapp 82 Litern“ spricht, sollte daraus keine exakte Gesamtmenge von 82.000 Millilitern oder eine genaue Steuerforderung errechnet werden.

Der Zoll veröffentlichte in seiner Pressemitteilung zudem keinen konkreten Steuerschaden für diesen Fall.

Deshalb wäre es unseriös, einen angeblich exakt entstandenen Steuerverlust selbst zu berechnen und als behördlich bestätigte Summe darzustellen.

Liquidsteuer liegt 2026 bei 0,32 Euro pro Milliliter

Grundsätzlich unterliegen Substitute für Tabakwaren in Deutschland der Tabaksteuer.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Steuersatz für entsprechende Substitute 0,32 Euro pro Milliliter.

Zum Vergleich galten zuvor:

  • 2024: 0,20 Euro/ml
  • 2025: 0,26 Euro/ml
  • seit 2026: 0,32 Euro/ml

Weitere Hintergründe haben wir in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung und die Liquidsteuer 2026 zusammengefasst.

Für den konkreten Herforder Fall sollte dennoch die vom Zoll nicht veröffentlichte Steuerforderung nicht selbst errechnet werden.

Illegale Vapes Herford: Unversteuert und produktrechtlich beanstandet

Der Herforder Fall zeigt erneut, dass steuerrechtliche und produktrechtliche Verstöße voneinander unterschieden werden müssen.

Nach Angaben des Zolls waren die 3.959 Geräte:

unversteuert zum Verkauf angeboten

und gleichzeitig wegen der Größe ihrer befüllten Liquidtanks im Bundesgebiet nicht zulässig.

Das sind zwei unterschiedliche Aspekte.

Eine Vape kann beispielsweise steuerrechtlich problematisch sein, ohne automatisch gegen sämtliche technischen Produktvorschriften zu verstoßen.

Ebenso kann ein Produkt ordnungsgemäß versteuert sein und trotzdem produktrechtlich nicht verkehrsfähig sein.

Welche Vorgaben derzeit gelten, erklären wir ausführlicher in unserem Überblick über die Vape-Gesetze 2026 in Deutschland.

88 Dosen Snus sichergestellt

Neben den Vapes fanden die Einsatzkräfte 88 Dosen Snus.

Snus ist klassischerweise ein Tabakerzeugnis zum oralen Gebrauch.

Solcher Tabak zum oralen Gebrauch darf in Deutschland grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nennt Snus ausdrücklich als Beispiel für in Deutschland nicht erlaubten Tabak zum oralen Gebrauch.

Dabei sollte Snus nicht mit tabakfreien Nikotinbeuteln gleichgesetzt werden.

Snus enthält Tabak.

Nikotinpouches sind dagegen tabakfrei.

Die beiden Produktgruppen werden rechtlich daher nicht identisch behandelt.

1.554 Dosen Nikotinpouches gefunden

Deutlich größer war der Fund bei den sogenannten Nikotinpouches.

Insgesamt stellte der Zoll:

1.554 Dosen tabakfreie Nikotinbeutel

sicher.

Das Hauptzollamt Bielefeld erklärt in seiner Mitteilung ausdrücklich, dass der Verkauf der aufgefundenen Nikotinpouches in Deutschland verboten sei.

Bei der rechtlichen Einordnung sollte jedoch nicht behauptet werden, Nikotinpouches seien einfach dasselbe wie Snus.

Sie enthalten keinen Tabak und fallen daher nicht allein aufgrund ihrer Produktart unter dieselben Vorschriften wie klassischer Oraltabak.

Für den konkreten Herforder Fall ist die Aussage des Zolls maßgeblich: Die sichergestellten Produkte durften nach Einschätzung der Behörde nicht verkauft werden.

Auch verschreibungspflichtige Potenzmittel entdeckt

Die Kontrollaktion betraf außerdem Produkte, die mit Vapes oder Tabakwaren überhaupt nichts zu tun haben.

Der Zoll stellte zusätzlich:

  • vier Blister „Vegaxes“
  • fünf Packungen „Kamagra“

sicher.

Das Hauptzollamt ordnet die Produkte als Potenzmittel ein und erklärt, dass sie unter das Arzneimittelgesetz fallen und verschreibungspflichtig sind.

Damit spielte bei dem Kontrollfall neben Steuer- und Tabakerzeugnisrecht auch das Arzneimittelrecht eine Rolle.

Strafverfahren gegen 31-jährigen Betreiber

Noch während der Maßnahme leitete der Zoll gegen den 31-jährigen Betreiber des betroffenen Kiosks ein Strafverfahren ein.

Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht auf:

  • Steuerhehlerei
  • einen Verstoß gegen das Tabakerzeugnisgesetz
  • einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Dabei muss die Unschuldsvermutung beachtet werden.

Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet nicht, dass der Betreiber bereits rechtskräftig verurteilt wurde.

Die strafrechtliche Bewertung erfolgt im weiteren Verfahren.

Zollfahndungsamt Hannover übernimmt Ermittlungen

Nach Abschluss der ersten Maßnahmen ging der Fall an das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bielefeld.

Welche zusätzlichen Erkenntnisse sich aus diesen Ermittlungen ergeben haben, geht aus der ursprünglichen Pressemitteilung nicht hervor.

Deshalb sollte der Artikel keine Spekulationen über:

  • Lieferanten
  • Hersteller
  • internationale Schmuggelrouten
  • mögliche Netzwerke
  • weitere beteiligte Händler

enthalten.

Solche Angaben wären ohne zusätzliche Behördeninformationen nicht belegt.

Keine bekannte Herkunft der 3.959 Vapes

Auch zum Herstellungs- oder Herkunftsland der sichergestellten Geräte veröffentlicht die Zollmeldung keine konkreten Informationen.

Daher lässt sich aus dem Fall nicht seriös ableiten, dass die Produkte beispielsweise aus China, den Niederlanden oder einem anderen bestimmten Land stammten.

Ebenso ist keine bestimmte Einfuhrroute dokumentiert.

Die bestätigte Aussage lautet lediglich, dass die beanstandeten Vapes im Herforder Kiosk, dessen Lager und dem zugehörigen Fahrzeug gefunden wurden.

Keine bestätigte Abgabe an Minderjährige

Aus der Behördenmeldung geht ebenfalls nicht hervor, dass die bei der Kontrolle gefundenen Produkte nachweislich an Minderjährige verkauft wurden.

Deshalb sollte dieser konkrete Zollfall nicht mit einem unbelegten Jugendschutzverstoß verbunden werden.

Natürlich gelten für E-Zigaretten in Deutschland unabhängig davon Altersgrenzen.

Der konkrete Herforder Fall ist jedoch zunächst ein Verfahren mit steuer-, produkt- und arzneimittelrechtlichen Vorwürfen.

Warum dieser Herford-Fall eigenständig ist

Bereits am 2. Oktober 2025 gab es in Herford eine größere gemeinsame Kontrollaktion in mehreren Kiosken und Shisha-Bars.

Damals wurden unter anderem gut 48 Liter Liquid, mehr als 28 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak und mehr als 10,5 Kilogramm Snus beziehungsweise Nikotinbeutel beanstandet. Eine konkrete Vape-Stückzahl wurde für diesen Einsatz nicht veröffentlicht. Der bereits überarbeitete Beitrag dazu ist unser Artikel „Illegale Vapes in Herford: Zoll kontrolliert Kioske und Shisha-Bars“.

Der aktuelle Fall ist davon klar zu unterscheiden:

2. Oktober 2025: mehrere Verkaufsstellen, gut 48 Liter Liquid, keine veröffentlichte genaue Vape-Stückzahl.

15. Juli 2026: ein Kiosk, 3.959 Vapes und knapp 82 Liter Liquid.

Damit besitzen beide Beiträge einen eigenständigen Nachrichtenwert und müssen nicht zusammengelegt werden.

Illegale Vapes Herford: Warum der Fund auffällt

Besonders auffällig ist die Kombination aus hoher Gerätezahl und großer Liquidmenge.

Der Zoll stellte allein:

  • 3.959 Vapes
  • knapp 82 Liter Liquid
  • 88 Dosen Snus
  • 1.554 Dosen Nikotinpouches
  • vier Blister Vegaxes
  • fünf Packungen Kamagra

sicher.

Damit beschränkte sich die Kontrolle nicht auf eine einzelne Produktgruppe.

Gleichzeitig sollte die Größe des Fundes nicht dazu führen, unbelegte Schlussfolgerungen über eine dahinterstehende Organisation oder internationale Lieferkette zu ziehen.

Keine pauschale Aussage über „Big Puff“-Vapes

Die hohe Gesamtmenge des Liquids könnte dazu verleiten, alle Geräte pauschal als sogenannte Big-Puff-Vapes einzuordnen.

Der Zoll verwendet diese Bezeichnung in seiner Meldung jedoch nicht.

Deshalb sollte im Artikel bei der offiziellen Beschreibung geblieben werden:

Es handelte sich um 3.959 Einweg-E-Shishas beziehungsweise Vapes, die aufgrund der Größe ihrer befüllten Liquidtanks nach Angaben des Zolls in Deutschland nicht zulässig waren.

Auch konkrete Puff-Zahlen der Geräte wurden nicht veröffentlicht.

Was bei Illegale Vapes Herford bestätigt ist

Die wichtigsten bestätigten Fakten lassen sich klar zusammenfassen:

  • Kontrolle am 15. Juli 2026
  • Kiosk im Herforder Stadtgebiet
  • verdachtsunabhängige Steueraufsichtsmaßnahme
  • 3.959 Einweg-E-Shishas beziehungsweise Vapes
  • knapp 82 Liter Liquid
  • Vapes unversteuert zum Verkauf angeboten
  • Geräte laut Zoll wegen ihrer Tankgröße im Bundesgebiet nicht zulässig
  • Ware aus Verkaufsraum, Lager und zugehörigem Fahrzeug
  • 88 Dosen Snus
  • 1.554 Dosen Nikotinpouches
  • vier Blister Vegaxes
  • fünf Packungen Kamagra
  • Strafverfahren gegen den 31-jährigen Betreiber
  • Verdacht der Steuerhehlerei sowie Verstöße gegen Tabakerzeugnis- und Arzneimittelgesetz
  • weitere Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hannover, Dienstsitz Bielefeld.

Nicht bestätigt sind dagegen eine bestimmte internationale Schmuggelroute, das Herstellungsland der Vapes oder ein nachgewiesener Verkauf an Minderjährige.

Fazit: Illegale Vapes Herford – 3.959 Geräte im Kiosk sichergestellt

Der Fall Illegale Vapes Herford gehört aufgrund der Stückzahl zu den größeren bekannten Kiosk-Sicherstellungen der jüngeren Zeit in der Region.

Am 15. Juli 2026 überprüfte der Bielefelder Zoll einen Kiosk im Herforder Stadtgebiet. Dabei wurden insgesamt 3.959 Einweg-E-Shishas beziehungsweise Vapes sichergestellt. Die unversteuert zum Verkauf angebotenen Geräte enthielten zusammen knapp 82 Liter Liquid.

Nach Angaben des Zolls waren die Geräte aufgrund der Größe der befüllten Liquidtanks im Bundesgebiet nicht zulässig. Ergänzend ist rechtlich zu beachten, dass § 14 TabakerzG die gesetzliche 2-ml-Grenze ausdrücklich für nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen vorsieht.

Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte 88 Dosen Snus, 1.554 Dosen Nikotinpouches sowie mehrere verschreibungspflichtige Potenzmittel.

Gegen den 31-jährigen Betreiber wurde wegen des Verdachts der Steuerhehlerei in Verbindung mit Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz und das Arzneimittelgesetz ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Hannover am Dienstsitz Bielefeld.

Weitergehende Aussagen über eine internationale Schmuggelorganisation, das Herkunftsland der Geräte oder konkrete Verkäufe an Minderjährige sind durch die veröffentlichte Behördenmeldung dagegen nicht belegt.

Stand: August 2026

Bildquelle: envato.com