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Sep. 07, 2026Illegale Vapes Bielefeld: Zoll entdeckt 7.864 E-Zigaretten, Joints und Lachgas
Illegale Vapes Bielefeld: Bei einer ursprünglich geplanten Kontrolle wegen möglicher Schwarzarbeit haben Zollbedienstete in einer Lagerhalle einen umfangreichen Fund gemacht. Sie entdeckten 7.864 Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerbanderole mit einer Gesamtfüllmenge von mehr als 172 Litern Liquid.
Doch dabei blieb es nicht. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte 4.186 Dosen Snus beziehungsweise Nikotinpouches, rund 2.400 verkaufsfertige Cannabis-Joints, 372 Lachgas-Kartuschen sowie etwa 70 Vapes mit HHC.
Die Kontrolle fand am 18. August 2026 statt. Das Hauptzollamt Bielefeld veröffentlichte den Fall am 27. August 2026. Alle Angaben zum Einsatz stammen aus der Mitteilung des Hauptzollamts Bielefeld.
Inhaltsverzeichnis
Illegale Vapes Bielefeld: Fund bei Schwarzarbeitskontrolle
Eigentlich hatten die Zollbediensteten an diesem Tag ein anderes Ziel. Gemeinsam mit dem Umweltamt und dem Bauamt der Stadt Bielefeld sollten angemeldete Gewerbebetriebe in der Lagerhalle kontrolliert werden. Dazu gehörten unter anderem mehrere Kfz-Werkstätten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bielefeld wollte die Betriebe und die dort angetroffenen Arbeitnehmer nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüfen.
Bereits beim Betreten der Halle bemerkten die Zollbediensteten jedoch zahlreiche Kartons mit vermeintlichen E-Zigaretten. Damit nahm der Fall rund um Illegale Vapes Bielefeld eine völlig andere Richtung als ursprünglich geplant.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle kamen nach und nach weitere Produkte zum Vorschein. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten wurden schließlich auch die Zollfahndung und die Polizei Bielefeld hinzugezogen.
7.864 unversteuerte Einweg-Vapes sichergestellt
Den größten Teil des Fundes machten die Einweg-E-Zigaretten aus. Insgesamt entdeckte der Zoll 7.864 Geräte ohne Steuerbanderole. Zusammengerechnet enthielten die Vapes mehr als 172 Liter Liquid.
Nach Angaben des Hauptzollamts waren die Geräte nicht nur unversteuert. Aufgrund der Größe ihrer Liquidtanks waren sie außerdem im Bundesgebiet nicht zulässig.
Für nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten schreibt § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes grundsätzlich ein maximales Volumen von 2 Millilitern vor.
Der Fall Illegale Vapes Bielefeld reiht sich damit in weitere größere Zollfunde ein. Auch bei anderen Kontrollen tauchten in der Vergangenheit erhebliche Mengen unversteuerter E-Zigaretten auf. Ein Beispiel ist der Zollfund in Kassel mit 5.298 Vapes und weiteren Tabakwaren.
Ein ähnlicher Fall im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Bielefeld ereignete sich bereits in Herford. Dort wurden ebenfalls Tausende Einweg-E-Zigaretten sowie weitere Tabak- und Nikotinprodukte sichergestellt. Mehr dazu gibt es in unserem Beitrag über illegale Vapes bei einer Zoll-Razzia in Herford.
Auch Nikotinpouches, Joints, Lachgas und HHC-Vapes entdeckt
Neben den Tausenden Einweg-E-Zigaretten fanden die Einsatzkräfte weitere Produkte in erheblichen Mengen.
Dazu gehörten:
- 4.186 Dosen Snus beziehungsweise Nikotinpouches
- rund 2.400 verkaufsfertige Cannabis-Joints
- 372 Lachgas-Kartuschen
- etwa 70 HHC-Vapes
Der Fund Illegale Vapes Bielefeld umfasste damit deutlich mehr als klassische E-Zigaretten. In der Lagerhalle befanden sich mehrere Produktgruppen, für die unterschiedliche steuer-, produkt- und strafrechtliche Vorschriften gelten.
HHC fällt in Deutschland unter die Regelungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Das Gesetz verbietet bei den davon erfassten neuen psychoaktiven Stoffen unter anderem Handel, Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Erwerb und Besitz.
Auch Lachgas wird inzwischen über das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz reguliert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein pauschales Verbot jeder Verwendung oder jedes Besitzes. Die gesetzlichen Einschränkungen richten sich unter anderem nach Behältergröße, Abgabemenge, Vertriebsweg und Alter des Käufers. Die aktuellen Vorgaben sind im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz geregelt.
Rund 55.000 Euro Tabaksteuer betroffen
Durch den Zufallsfund konnte nach Angaben des Hauptzollamts ein möglicher Tabaksteuerschaden von rund 55.000 Euro verhindert werden.
Das Hauptzollamt verwies außerdem auf mögliche gesundheitliche Risiken illegal vertriebener Produkte. Bei Waren aus nicht kontrollierten Vertriebswegen könne nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass gesetzliche Anforderungen und Qualitätsstandards eingehalten werden.
Gerade bei mehreren Tausend sichergestellten Geräten stellt sich anschließend die Frage, was mit den Produkten geschieht. In unserem Ratgeber zu beschlagnahmten Vapes beim Zoll erklären wir, wie solche Waren zunächst gesichert, geprüft und anschließend gegebenenfalls eingezogen oder vernichtet werden.
Weitere Ermittlungen nach dem Zollfund in Bielefeld
Auch nach der Sicherstellung ist der Fall Illegale Vapes Bielefeld noch nicht abgeschlossen. Sämtliche bei der Kontrolle aufgefundenen illegalen Waren wurden zunächst sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führen nach Angaben des Hauptzollamts das Zollfahndungsamt Hannover am Dienstort Bielefeld, die Polizei Bielefeld sowie die Lebensmittelüberwachung der Stadt Bielefeld.
Damit entwickelte sich eine ursprünglich auf mögliche Schwarzarbeit ausgerichtete Kontrolle zu einem umfangreichen Fund verschiedener unversteuerter beziehungsweise nicht zulässiger Produkte.
Fazit: Illegale Vapes Bielefeld führen zu großem Zollfund
Der Fall Illegale Vapes Bielefeld zeigt, wie schnell eine gewöhnliche Kontrollmaßnahme eine völlig andere Richtung nehmen kann. Statt ausschließlich die Beschäftigungsverhältnisse in der Lagerhalle zu überprüfen, stießen die Zollbediensteten auf 7.864 unversteuerte Einweg-E-Zigaretten mit mehr als 172 Litern Liquid.
Hinzu kamen 4.186 Dosen Snus beziehungsweise Nikotinpouches, rund 2.400 Joints, 372 Lachgas-Kartuschen und etwa 70 HHC-Vapes.
Alle aufgefundenen illegalen Waren wurden sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Hannover am Dienstort Bielefeld, der Polizei Bielefeld und der Lebensmittelüberwachung der Stadt Bielefeld geführt.
Bildquelle: zoll.de

