Illegale Vapes Heusenstamm: Hunderttausende Geräte sichergestellt
Aug. 12, 2026E-Zigaretten Steuerhinterziehung 2026: Liquidsteuer, Steuerzeichen und Zollkontrollen
E-Zigaretten Steuerhinterziehung betrifft längst nicht mehr nur klassische Tabakwaren. Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen in Deutschland auch sogenannte Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer. Dazu zählen insbesondere Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Steuer 0,32 Euro je Milliliter. Das ergibt sich direkt aus § 2 des Tabaksteuergesetzes.
Für Händler bedeutet das: Steuerpflichtige Substitute für Tabakwaren müssen grundsätzlich ordnungsgemäß versteuert und mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Fehlen diese Voraussetzungen, können Sicherstellungen, Steuernachforderungen und steuerstrafrechtliche Ermittlungen folgen.
Inhaltsverzeichnis
E-Zigaretten Steuerhinterziehung: Seit wann gibt es die Liquidsteuer?
Die frühere Version dieses Artikels enthielt an dieser Stelle einen Fehler.
Die Steuer auf Substitute für Tabakwaren wurde nicht erst im Februar 2023 eingeführt.
Sie gilt bereits seit dem 1. Juli 2022.
Die gesetzlichen Steuersätze entwickelten sich anschließend schrittweise:
| Zeitraum | Steuer je Milliliter |
|---|---|
| 01.07.2022 bis 31.12.2023 | 0,16 € |
| 01.01.2024 bis 31.12.2024 | 0,20 € |
| 01.01.2025 bis 31.12.2025 | 0,26 € |
| seit 01.01.2026 | 0,32 € |
Damit beträgt die reine Tabaksteuer 2026 bei einer Menge von 10 Millilitern:
10 ml × 0,32 € = 3,20 €
Bei 100 Millilitern sind es bereits:
100 ml × 0,32 € = 32,00 €
Dabei handelt es sich nur um die Tabaksteuer. Verkaufspreis, Umsatzsteuer, Herstellung, Einkauf und Handelsspanne kommen zusätzlich hinzu.
Wie sich die aktuelle Steuer auf Preise auswirkt, erklären wir ausführlicher in unserem Beitrag zur Liquidsteuer 2026 und den Vape-Preisen.
Was sind „Substitute für Tabakwaren“?
Die steuerrechtliche Definition ist wichtig, weil die Steuerpflicht nicht allein davon abhängt, welchen Namen ein Händler auf ein Produkt schreibt.
Nach § 1 des Tabaksteuergesetzes sind Substitute für Tabakwaren grundsätzlich Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.
Ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.
Damit können auch Produkte ohne klassischen Tabak steuerlich erfasst werden.
Auch Nikotin ist für die grundsätzliche Einordnung als steuerpflichtiges Substitut nicht zwingend erforderlich.
„Lebensmittelaroma“ schützt nicht automatisch vor der Steuer
Eine besonders problematische Aussage im alten Artikel lautete sinngemäß:
„Wird ein Liquid als Lebensmittelaroma deklariert, fällt keine Tabaksteuer an.“
So pauschal ist das falsch.
Die bloße Produktbezeichnung entscheidet nicht darüber, ob ein Erzeugnis steuerpflichtig ist.
Wird ein Produkt beispielsweise anders bezeichnet, erfüllt aber tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Substituts für Tabakwaren, kann es trotzdem unter das Tabaksteuerrecht fallen.
Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften und die steuerrechtliche Einordnung des Produkts.
Ein Händler kann eine bestehende Steuerpflicht deshalb nicht allein dadurch beseitigen, dass er auf die Verpackung einen anderen Produktnamen schreibt.
Ob ein konkretes Aroma, eine Basis oder ein anderes Erzeugnis im Einzelfall steuerpflichtig ist, muss anhand seiner tatsächlichen Eigenschaften und der gesetzlichen Definition beurteilt werden.
Warum gibt es Steuerzeichen auf Vape-Produkten?
Die Tabaksteuer wird grundsätzlich über Steuerzeichen entrichtet.
Nach § 17 Tabaksteuergesetz erfolgt die Steuerentrichtung für Tabakwaren durch Verwendung entsprechender Steuerzeichen. Diese Vorschriften gelten grundsätzlich auch für Substitute für Tabakwaren.
Der Zoll erläutert die Regeln für den Handel mit Tabakwaren und Substituten und weist darauf hin, dass die Produkte grundsätzlich in geschlossenen, verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen angeboten werden müssen, damit die vorgeschriebenen Steuerzeichen ordnungsgemäß angebracht werden können.
Für Händler sind diese Zeichen daher ein zentraler Bestandteil der ordnungsgemäßen Versteuerung.
Fehlendes Steuerzeichen ist ein ernstes Warnsignal
Fehlt bei einem steuerpflichtigen Vape-Produkt das erforderliche deutsche Steuerzeichen, ist das ein erhebliches Warnsignal.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Verbraucher anhand eines einzigen Merkmals sämtliche rechtlichen Fragen eines Produkts beurteilen können.
Vape-Produkte unterliegen neben dem Tabaksteuerrecht weiteren Vorschriften.
Dazu zählen unter anderem Anforderungen an:
- Produktzusammensetzung
- Nikotingehalt
- Füllvolumen
- Kennzeichnung
- Warnhinweise
- Produktsicherheit
- Inverkehrbringen
Ein vorhandenes Steuerzeichen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Produkt in jeder Hinsicht rechtskonform ist.
Umgekehrt kann ein fehlendes vorgeschriebenes Steuerzeichen auf ein steuerrechtliches Problem hindeuten.
Wie kann E-Zigaretten Steuerhinterziehung aussehen?
Es gibt nicht den einen festen Ablauf einer Steuerhinterziehung mit Vape-Produkten.
Aus veröffentlichten Zollfällen lassen sich jedoch typische Konstellationen erkennen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Verkauf steuerpflichtiger Ware ohne gültige Steuerzeichen
- unrechtmäßige Einfuhr beziehungsweise gewerblicher Bezug unversteuerter Vape-Produkte
- Lagerung größerer unversteuerter Bestände
- falsche Angaben über steuerlich relevante Produkte
- Vertrieb von Produkten außerhalb des regulären steuerrechtlichen Verfahrens
Ob dabei tatsächlich eine Steuerhinterziehung oder eine andere Steuerstraftat vorliegt, muss im konkreten Fall von den zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichten geklärt werden.
Nicht jeder formale Fehler ist automatisch eine vorsätzliche Steuerhinterziehung.
Zoll stellte 250.000 E-Zigaretten sicher
Welche Größenordnungen solche Verfahren erreichen können, zeigte ein Fall des Zollfahndungsamts München.
Nach der offiziellen Zollmeldung zur Sicherstellung von rund 250.000 E-Zigaretten konnten Ermittler seit März 2025 große Mengen elektronischer Zigaretten sicherstellen.
Der durch den mutmaßlichen Schmuggel verursachte Steuerschaden wurde vom Zoll auf rund 1,4 Millionen Euro beziffert.
Wichtig ist auch hier die Formulierung „mutmaßlich“.
Eine Sicherstellung oder ein Ermittlungsverfahren ist nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung gleichzusetzen.
Der Fall zeigt jedoch, welche steuerliche Dimension größere Mengen unversteuerter Vape-Produkte erreichen können.
Auch kleine Verkaufsstellen werden kontrolliert
Nicht nur große internationale Lieferungen geraten in den Fokus der Behörden.
Der Zoll kontrolliert beispielsweise auch:
- Kioske
- Shisha-Bars
- Einzelhandelsgeschäfte
- Verkaufsstände
- Märkte
- Fahrzeuge
- Lager
Ein aktuelles Beispiel liefert der Fall unversteuerter E-Zigaretten auf einem Bremer Flohmarkt.
Dort stellte der Zoll 2026 mehr als 160 E-Zigaretten sicher. Nach Behördenangaben waren die Produkte nicht mit Steuerzeichen versehen. Gegen den Verkäufer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Damit zeigt sich: Steuerkontrollen bei Vape-Produkten beschränken sich nicht auf große Schmuggeltransporte.
Warum unversteuerte Ware für legale Händler problematisch ist
Die Steuerhöhe hat unmittelbaren Einfluss auf die Kalkulation legaler Ware.
Allein bei 100 Millilitern steuerpflichtigem Liquid fallen 2026 32 Euro Tabaksteuer an.
Ein Anbieter, der die Steuer umgeht, könnte Produkte deshalb theoretisch deutlich günstiger anbieten als ein Händler, der sämtliche Abgaben ordnungsgemäß entrichtet.
Dadurch entsteht ein Wettbewerbsproblem.
Legale Händler müssen unter anderem:
- steuerpflichtige Ware korrekt beziehen
- Steueranforderungen berücksichtigen
- Produktvorschriften einhalten
- Nachweise und Rechnungen dokumentieren
- Lieferketten nachvollziehen können
Unversteuerte Ware kann diese regulären Kosten teilweise umgehen.
Genau deshalb ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung nicht nur für den Staat, sondern auch für den regulären Vape-Handel relevant.
Kaufen Verbraucher ohne Steuerzeichen automatisch eine Straftat?
Hier war der alte Artikel ebenfalls zu pauschal.
Die Aussage:
„Wer ein unversteuertes Liquid kauft, begeht automatisch eine Straftat.“
sollte so nicht verwendet werden.
Steuerstrafrechtliche Konsequenzen hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Dabei können unter anderem Herkunft, Wissen, Verhalten, Art des Erwerbs und weitere Umstände eine Rolle spielen.
Der Zoll weist darauf hin, dass steuerpflichtige Substitute für Tabakwaren im deutschen Steuergebiet grundsätzlich ordnungsgemäß versteuert sein müssen.
Verbraucher sollten Produkte ohne erforderliches Steuerzeichen deshalb nicht einfach kaufen, nur weil sie deutlich günstiger angeboten werden.
Bestehen Zweifel an Herkunft und Versteuerung, ist ein regulärer Händler mit nachvollziehbarer Lieferkette die sicherere Wahl.
Steuerhinterziehung und illegales Produkt sind zwei verschiedene Fragen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Trennung zwischen Steuerrecht und Produktrecht.
Ein Vape kann unversteuert sein, obwohl seine technischen Eigenschaften grundsätzlich den Produktvorgaben entsprechen.
Andersherum kann ein Produkt ordnungsgemäß versteuert sein und trotzdem gegen andere Vorschriften verstoßen.
Beispiele wären etwa:
- zu großer Tank bei einer entsprechenden nikotinhaltigen Einweg-E-Zigarette
- zu hoher Nikotingehalt
- fehlende vorgeschriebene Kennzeichnung
- nicht erfüllte Produktanforderungen
Deshalb sollte „unversteuert“ nicht automatisch mit „technisch verboten“ gleichgesetzt werden.
Beim Zollfund Kassel mit 5.298 unversteuerten E-Zigaretten bezeichnete der Zoll die Geräte beispielsweise als unversteuert, veröffentlichte jedoch keine Information darüber, dass sämtliche Geräte zusätzlich aufgrund ihrer technischen Eigenschaften unzulässig gewesen wären.
Können besonders günstige Preise auf illegale Ware hinweisen?
Ein ungewöhnlich niedriger Preis kann ein Warnsignal sein.
Er ist aber kein Beweis für Steuerhinterziehung.
Auch reguläre Händler können Produkte reduzieren, Restbestände verkaufen oder Sonderangebote anbieten.
Problematischer wird es, wenn mehrere Auffälligkeiten zusammenkommen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- fehlendes Steuerzeichen
- keine nachvollziehbare Rechnung
- unbekannte Herkunft
- Verkauf „unter der Hand“
- auffällig große Mengen
- fehlende Hersteller- oder Produktinformationen
- ungewöhnliche Verpackungen
- sehr hohe Liquidmengen bei als Einweg-Vape angebotenen Produkten
Keines dieser Merkmale sollte isoliert als sicherer Beweis für eine Straftat dargestellt werden.
Müssen Händler ihre Lieferketten prüfen?
Für Händler ist eine nachvollziehbare Bezugsquelle besonders wichtig.
Wer Vape-Produkte gewerblich verkauft, sollte dokumentieren können:
- von welchem Lieferanten die Ware stammt
- wann sie bezogen wurde
- welche Produkte geliefert wurden
- welche Mengen geliefert wurden
- ob Rechnungen und Lieferscheine vorhanden sind
- ob die Ware für den deutschen Markt bestimmt ist
- ob die einschlägigen Steuer- und Produktanforderungen erfüllt sind
Ein ungewöhnlich günstiges Großhandelsangebot sollte deshalb nicht ausschließlich anhand des Einkaufspreises beurteilt werden.
Fehlende Dokumentation oder nicht nachvollziehbare Lieferketten können für einen Händler erhebliche Risiken verursachen.
Der Zoll kontrolliert nicht nur E-Zigaretten
Steuerkontrollen betreffen regelmäßig verschiedene Produktgruppen.
Neben E-Zigaretten können beispielsweise auch:
- klassische Zigaretten
- Wasserpfeifentabak
- Substitute für Tabakwaren
- andere verbrauchsteuerrechtliche Waren
Gegenstand von Ermittlungen sein.
Bei manchen Kontrollen werden mehrere Produktgruppen gleichzeitig sichergestellt.
Für die strafrechtliche Bewertung ist jedoch immer der konkrete Einzelfall entscheidend.
Keine belastbaren 500 Millionen Euro nur durch E-Zigaretten
Der alte Artikel nannte einen angeblichen jährlichen Schaden von 500 Millionen Euro und stellte diesen unmittelbar in einen Zusammenhang mit E-Zigaretten.
Diese Aussage wird in der aktualisierten Fassung nicht übernommen.
Schätzungen über Schäden durch den gesamten illegalen Tabakmarkt können nicht ohne Weiteres auf den illegalen Vape-Markt übertragen werden.
Dasselbe gilt für internationale Statistiken über geschmuggelte klassische Zigaretten.
Zigaretten und E-Zigaretten sind unterschiedliche Produktmärkte und unterliegen teilweise unterschiedlichen Liefer-, Produkt- und Steuerstrukturen.
Ohne belastbare Daten sollte deshalb keine konkrete bundesweite Schadenssumme für E-Zigaretten Steuerhinterziehung genannt werden.
Deutschland hat nicht nachweislich „Europas höchste Vape-Steuer“
Auch die frühere Aussage, Deutschland habe pauschal die höchsten Tabaksteuern Europas, wird gestrichen.
Steuersysteme unterscheiden sich innerhalb Europas deutlich.
Einzelne Staaten besteuern beispielsweise:
- Liquid pro Milliliter
- Geräte
- Einweg-E-Zigaretten zusätzlich
- Nikotingehalt
- verschiedene Produktgruppen mit unterschiedlichen Sätzen
Ein sinnvoller Vergleich müsste diese unterschiedlichen Modelle berücksichtigen.
Für diesen Artikel reicht deshalb die belegbare Aussage:
In Deutschland beträgt die Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren seit dem 1. Januar 2026 0,32 Euro je Milliliter.
Ist der Zoll gegen illegale Vapes machtlos?
Nein.
Auch die frühere Behauptung, der Zoll sei „chronisch unterbesetzt“ und könne dem illegalen Markt kaum etwas entgegensetzen, war ohne belastbaren Beleg zu pauschal.
Veröffentlichte Zollmeldungen zeigen regelmäßig Sicherstellungen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit unversteuerten E-Zigaretten.
Das bedeutet nicht, dass jede unversteuerte Ware entdeckt wird.
Aus einzelnen Fällen lässt sich aber ebenso wenig ableiten, dass die Behörden grundsätzlich machtlos seien.
Eine sachliche Berichterstattung sollte deshalb konkrete Sicherstellungen und Verfahren nennen, statt über die Leistungsfähigkeit der gesamten Zollverwaltung zu spekulieren.
Was Händler 2026 beachten sollten
Für Vape-Händler sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- aktuelle Liquidsteuer von 0,32 Euro/ml berücksichtigen
- steuerpflichtige Ware nur ordnungsgemäß versteuert beziehen
- vorgeschriebene Steuerzeichen kontrollieren
- Rechnungen und Liefernachweise aufbewahren
- Produkt- und Herstellerdaten nachvollziehen
- auffällig günstige oder unklare Bezugsquellen kritisch prüfen
- Steuerrecht und Produktrecht getrennt kontrollieren
- bei Unsicherheiten fachkundigen steuerrechtlichen Rat einholen
Gerade beim Einkauf entscheidet sich häufig, ob ein Händler später nachvollziehbar belegen kann, woher seine Ware stammt.
Fazit: E-Zigaretten Steuerhinterziehung 2026 richtig einordnen
E-Zigaretten Steuerhinterziehung ist ein reales Thema, sollte aber ohne unbelegte Schadenssummen oder pauschale Behauptungen eingeordnet werden.
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Substitute für Tabakwaren in Deutschland der Tabaksteuer. Der Steuersatz wurde schrittweise erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2026 0,32 Euro pro Milliliter.
Bei 100 Millilitern entstehen dadurch allein 32 Euro Tabaksteuer.
Für die Steuerpflicht ist nicht ausschließlich entscheidend, wie ein Produkt bezeichnet wird. Auch die Bezeichnung als „Lebensmittelaroma“ beseitigt eine bestehende Steuerpflicht nicht automatisch, wenn das Produkt tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen eines Substituts für Tabakwaren erfüllt.
Steuerpflichtige Substitute für Tabakwaren müssen grundsätzlich ordnungsgemäß versteuert und mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Fehlen diese Voraussetzungen, können Zollkontrollen, Sicherstellungen, Steuernachforderungen und steuerstrafrechtliche Ermittlungen folgen.
Gleichzeitig gilt: Nicht jedes steuerrechtliche Problem ist automatisch eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, und nicht jedes unversteuerte Vape ist automatisch aufgrund seiner technischen Eigenschaften verboten.
Für Händler sind deshalb nachvollziehbare Lieferketten, vollständige Dokumentation und eine saubere Trennung zwischen Steuer- und Produktrecht entscheidend.
Stand: August 2026
Bildquelle: envato.com

