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Sep. 07, 2026Schwarzarbeit Mindestlohn: Zoll befragt über 90 Personen
Schwarzarbeit Mindestlohn und illegale Beschäftigung standen bei mehreren Kontrollen des Hauptzollamts Duisburg im Mittelpunkt. An drei Einsatztagen befragte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als 90 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verschiedenen Betrieben. Dabei leitete der Zoll zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Kontrollen fanden am 23. April, 25. April und 1. Mai 2026 statt. Geprüft wurden Arbeitgeber unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg. Dazu gehörten unter anderem Betriebe aus der Gastronomie und dem Kioskgewerbe.
Nach Angaben des Hauptzollamts Duisburg sind die Prüfungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Angaben der Beschäftigten werden weiter ausgewertet.
Inhaltsverzeichnis
Schwarzarbeit Mindestlohn: Drei Kontrollen im Zollbezirk Duisburg
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führte die Prüfungen an drei unterschiedlichen Tagen durch. Der Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Duisburg umfasst neben Duisburg auch Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Kleve und Wesel.
Im Mittelpunkt standen die Beschäftigungsverhältnisse der angetroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Zollbeamten fragten unter anderem nach ihrer Tätigkeit, dem Beschäftigungsbeginn und ihrer Entlohnung.
Insgesamt wurden mehr als 90 Personen befragt. Die Kontrollen dienen unter anderem dazu festzustellen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß anmelden und die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten.
Zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren
Bereits aufgrund der Angaben während der Kontrollen ergaben sich mehrere Auffälligkeiten.
Der Zoll leitete zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Darüber hinaus wurden in drei Fällen Verwarngelder erhoben.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einem eingeleiteten Verfahren und einem rechtskräftig festgestellten Verstoß. Die weiteren Ermittlungen und Auswertungen müssen zeigen, welche Verdachtsmomente sich tatsächlich bestätigen.
Beim Thema Schwarzarbeit Mindestlohn können verschiedene Rechtsbereiche gleichzeitig betroffen sein. Neben der tatsächlichen Lohnhöhe prüfen die Einsatzkräfte beispielsweise auch Sozialversicherungsmeldungen, Beschäftigungsberechtigungen und mögliche Verstöße gegen weitere arbeitsrechtliche Vorgaben.
Verdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns
In mehreren Fällen besteht laut Hauptzollamt Duisburg der Verdacht, dass Beschäftigte weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten haben.
Dadurch könnten zugleich Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden sein. Der Zoll prüft deshalb auch den möglichen Verdacht des Vorenthaltens beziehungsweise Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Für die betroffenen Arbeitgeber bedeutet ein Verdachtsfall jedoch noch nicht automatisch, dass ein Rechtsverstoß abschließend festgestellt wurde. Dafür sind weitere Prüfungen erforderlich.
Schwarzarbeit Mindestlohn: Seit 2026 gelten 13,90 Euro
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
Die Bundesregierung informiert zum Mindestlohn 2026, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze damit gegenüber 2025 angehoben wurde. Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen.
Vereinbarungen, mit denen Arbeitnehmer auf ihren gesetzlichen Mindestlohn verzichten sollen, können den gesetzlichen Anspruch nicht einfach außer Kraft setzen.
Gerade deshalb spielt die Einhaltung der Lohnuntergrenze bei Kontrollen zum Thema Schwarzarbeit Mindestlohn eine wichtige Rolle.
Vier Fälle von illegalem Aufenthalt festgestellt
Die Kontrollen führten nicht ausschließlich zu möglichen Mindestlohnverstößen.
Bei der Überprüfung von vier Arbeitnehmern stellte der Zoll nach eigenen Angaben einen illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet fest.
Auch die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer gehört zum Prüfungsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei können unter anderem Aufenthaltsstatus und notwendige Berechtigungen für eine Beschäftigung kontrolliert werden.
Der konkrete rechtliche Ausgang der einzelnen Fälle wird in der veröffentlichten Zollmeldung nicht genannt.
Unversteuerte Tabakwaren bei Kontrollen entdeckt
Für VapeJournal besonders relevant ist ein weiterer Fund während der Maßnahmen.
Die Einsatzkräfte stellten unversteuerte Tabakerzeugnisse sicher. Eine genaue Menge oder konkrete Aufteilung der Tabakwaren veröffentlichte das Hauptzollamt Duisburg in seiner Mitteilung allerdings nicht. Deshalb sollte hier keine eigene Stückzahl oder ein geschätzter Steuerschaden genannt werden.
Zusätzlich entdeckten die Beamten rund 25 Kilogramm unversteuerten Kaffee. Kaffee unterliegt in Deutschland ebenfalls einer Verbrauchsteuer.
Der Fund zeigt, dass Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch Hinweise auf steuerrechtlich relevante Waren zutage fördern können.
Ein deutlich größerer Tabakfund im selben Zollbezirk wurde später bei Durchsuchungen in Duisburg und Schermbeck bekannt. Dort stellte der Zoll mehr als 11.000 Zigaretten, über 200 Vapes und rund 64 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
Was die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – kurz FKS – untersucht nicht ausschließlich klassische Fälle unangemeldeter Arbeit.
Nach Angaben des Zolls gehören unter anderem folgende Bereiche zu ihren Prüfaufgaben:
- Meldungen zur Sozialversicherung,
- Einhaltung gesetzlicher Mindestlöhne,
- mögliche illegale Beschäftigung von Ausländern,
- möglicher Sozialleistungsmissbrauch
- sowie weitere Beschäftigungsbedingungen.
Die Prüfungen können stichprobenartig erfolgen oder sämtliche Beschäftigte eines Betriebs umfassen. Der Zoll beschreibt seinen Prüfungsansatz als risikoorientiert.
Wie solche Kontrollen gemeinsam mit anderen Behörden aussehen können, zeigt auch die bereits von VapeJournal aufgegriffene Dortmund Zollkontrolle. Dort wurden ebenfalls Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, Mindestlohn und unversteuerten Waren festgestellt.
Schwarzarbeit Mindestlohn: Weitere Prüfungen können folgen
Mit den Befragungen vor Ort ist die Arbeit des Zolls noch nicht beendet.
Das Hauptzollamt Duisburg erklärte, dass die Angaben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter ausgewertet werden. Abhängig von den Ergebnissen können sich zusätzliche Prüfungen anschließen.
Dazu gehört beispielsweise die Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen. Auf diesem Weg können die Ermittler unter anderem prüfen, ob die Angaben zu Arbeitszeiten, Löhnen und Beschäftigungsverhältnissen mit den betrieblichen Unterlagen übereinstimmen.
Deshalb sind die bislang genannten Zahlen als Stand der Kontrollen beziehungsweise der unmittelbar eingeleiteten Verfahren zu verstehen.
Keine bestätigte Gesamtzahl an Mindestlohnverstößen
Bei der Einordnung des Falls ist ein Punkt besonders wichtig: Der Zoll meldet nicht, dass bei allen kontrollierten Betrieben oder allen mehr als 90 Personen tatsächlich gegen den Mindestlohn verstoßen wurde.
Bestätigt sind die Befragungen und die eingeleiteten Verfahren.
Bei mehreren Fällen besteht der Verdacht auf eine Mindestlohnunterschreitung und daraus resultierende Probleme bei Sozialversicherungsbeiträgen. Wie viele dieser Verdachtsfälle sich abschließend bestätigen, ist bislang nicht veröffentlicht.
Eine Überschrift wie „Zoll deckt bei mehr als 90 Personen Mindestlohnverstöße auf“ wäre deshalb irreführend.
Fazit: Schwarzarbeit Mindestlohn bleibt Schwerpunkt des Zolls
Die Kontrollen zum Thema Schwarzarbeit Mindestlohn im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg führten bereits vor Ort zu mehreren Verfahren.
Mehr als 90 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden an den drei Einsatztagen befragt. Daraufhin leitete der Zoll zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zusätzlich wurden in drei Fällen Verwarngelder erhoben.
Darüber hinaus wurden bei vier Arbeitnehmern illegale Aufenthalte festgestellt. Die Einsatzkräfte sicherten außerdem unversteuerte Tabakerzeugnisse sowie rund 25 Kilogramm unversteuerten Kaffee.
Die endgültigen Ergebnisse stehen allerdings noch aus. Die Angaben der Beschäftigten werden weiter ausgewertet, und zusätzliche Prüfungen der Geschäftsunterlagen können folgen.
Damit zeigt der Fall, dass Schwarzarbeit Mindestlohn, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht und steuerrechtliche Verstöße bei umfangreichen Zollkontrollen gleichzeitig eine Rolle spielen können.

