Schwarzarbeit Mindestlohn: Zoll Duisburg kontrolliert über 90 Personen

Schwarzarbeit Mindestlohn stehen im Mittelpunkt mehrerer Kontrollen des Hauptzollamts Duisburg. An drei Tagen prüften Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Arbeitgeber verschiedener Branchen im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg.

Die Kontrollen fanden am 23. April, 25. April und 1. Mai 2026 statt. Im Fokus standen unter anderem Betriebe aus Gastronomie und Kioskgewerbe.

Schwarzarbeit Mindestlohn: Kontrollen in mehreren Städten

Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Kreise Kleve und Wesel sowie die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Bei den Prüfungen befragten die Einsatzkräfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Dabei ging es unter anderem um Tätigkeit, Beschäftigungsbeginn und Entlohnung.

Insgesamt wurden mehr als 90 Personen kontrolliert.

Schwarzarbeit Mindestlohn: Mehrere Verfahren eingeleitet

Auf Grundlage der Befragungen leitete der Zoll zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zusätzlich wurden in drei Fällen Verwarngelder erhoben.

In mehreren Fällen besteht der Verdacht, dass durch Unterschreitungen des Mindestlohns Sozialversicherungsbeiträge nicht in korrekter Höhe gezahlt wurden. Dadurch könnten Arbeitsentgelte vorenthalten oder veruntreut worden sein.

Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine Mindestlohn 13,90 Euro pro Zeitstunde. Auf diesen Betrag haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch.

Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam. Werden Verstöße festgestellt, können sie entsprechend geahndet werden.

Illegaler Aufenthalt und unversteuerte Waren festgestellt

Bei der Überprüfung von vier Arbeitnehmern wurde ein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt.

Außerdem stellten die Einsatzkräfte unversteuerte Tabakerzeugnisse sowie rund 25 Kilogramm unversteuerten Kaffee sicher. Beide Waren unterliegen eigenen Verbrauchsteuern.

Weitere Prüfungen möglich

Die Auswertung der Angaben der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nach Angaben des Hauptzollamts noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Je nach Ergebnis können weitere Prüfungen folgen. Dazu kann auch die Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen gehören.

Fazit: Schwarzarbeit Mindestlohn bleiben im Fokus

Die Kontrollen zeigen, dass Schwarzarbeit Mindestlohn weiterhin zentrale Themen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleiben.

Neben möglichen Verstößen gegen den Mindestlohn wurden auch Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen, illegalem Aufenthalt und unversteuerten Waren festgestellt.

Ob sich die Verdachtsmomente bestätigen, wird im weiteren Verlauf der Ermittlungen und Prüfungen geklärt.

Bildquelle: zoll.de