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Sep. 07, 2026Steuerhinterziehung Bayern: Verdacht bei 60 Tonnen Shisha-Tabak
Steuerhinterziehung Bayern: Wegen des Verdachts auf hinterzogene Tabaksteuer hat das Zollfahndungsamt München am 9. April 2026 zehn Objekte in Bayern durchsucht. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein Unternehmen aus dem südbayerischen Raum. Es soll für aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten importierten Wasserpfeifentabak Steuerzeichen verwendet haben, die für geringer besteuerten Rauchtabak bezogen worden waren.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand könnte dadurch Tabaksteuer von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein. Im Fall Steuerhinterziehung Bayern beziffert der Zoll den mutmaßlichen Tatumfang seit 2022 auf rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak. Bei den Durchsuchungen selbst wurden dagegen knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger sichergestellt.
Wie das Zollfahndungsamt München in seiner offiziellen Mitteilung berichtet, richten sich die Ermittlungen gegen drei Tatverdächtige. Die Behörde nennt für die Beschuldigten die Altersangaben 42 und 51 Jahre, ohne in der veröffentlichten Meldung eine genauere Zuordnung zu allen drei Personen vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
Steuerhinterziehung Bayern: Zehn Objekte durchsucht
Die Durchsuchungen fanden am 9. April 2026 in Bayern statt. Kräfte des Zollfahndungsamts München vollstreckten Maßnahmen in insgesamt zehn Objekten. Dazu gehörten Geschäftsräume sowie Privatwohnungen von Firmenverantwortlichen und Zeugen.
Die Ermittlungsbehörde veröffentlichte keine vollständige Liste der betroffenen Orte und Unternehmen.
Deshalb sollten keine konkreten Städte, Firmennamen oder Adressen ergänzt werden, sofern diese nicht von den Behörden bestätigt wurden.
Bekannt ist lediglich, dass das im Mittelpunkt stehende Unternehmen im südbayerischen Raum ansässig ist.
Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll das betreffende Unternehmen Wasserpfeifentabak aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten importiert haben.
Der Import selbst ist dabei nicht automatisch der strafrechtlich relevante Punkt.
Im Verfahren Steuerhinterziehung Bayern geht es vielmehr um die steuerrechtliche Behandlung des importierten Wasserpfeifentabaks.
Nach Darstellung des Zollfahndungsamts sollen für die Ware Steuerzeichen verwendet worden sein, die für Rauchtabak bezogen worden waren, der einer niedrigeren Tabaksteuer unterlag.
Verdacht auf missbräuchlich verwendete Steuerzeichen
Steuerzeichen spielen bei der Versteuerung von Tabakwaren in Deutschland eine zentrale Rolle.
Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht, dass beim Bezug der Steuerbanderolen zunächst die Steuer für geringer belasteten Rauchtabak entrichtet und diese Steuerzeichen anschließend an Behältnissen mit Wasserpfeifentabak angebracht worden sein sollen.
Das Zollfahndungsamt bezeichnet diese Verwendung der Steuerzeichen ausdrücklich als mutmaßlich missbräuchlich.
Damit sollte im Artikel nicht behauptet werden, dass bereits rechtskräftig festgestellt wurde, die Beschuldigten hätten bewusst Steuern hinterzogen.
Der aktuelle Stand lautet:
Die Ermittlungsbehörden prüfen den Verdacht einer Tabaksteuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung Bayern: Drei Tatverdächtige im Fokus
Im Verfahren Steuerhinterziehung Bayern richten sich die Ermittlungen gegen insgesamt drei Tatverdächtige.
In der offiziellen Mitteilung nennt das Zollfahndungsamt hierfür die Altersangaben 42 und 51 Jahre. Eine detaillierte Zuordnung dieser Altersangaben zu allen drei Personen veröffentlicht die Behörde nicht.
Deshalb sollte auch nicht eigenständig behauptet werden, es handele sich beispielsweise um zwei 42-Jährige und einen 51-Jährigen.
Ebenso veröffentlicht die Behörde keine Staatsangehörigkeiten der Beschuldigten.
Keine Festnahmen oder Untersuchungshaft gemeldet
Die Zollmeldung berichtet über Durchsuchungen, Tatverdächtige und Sicherstellungen.
Sie nennt jedoch keine Festnahmen und auch keine angeordnete Untersuchungshaft.
Deshalb wären Aussagen wie:
„Die drei Verdächtigen wurden festgenommen“
oder
„Die Verantwortlichen kamen in Untersuchungshaft“
nicht durch die veröffentlichte Quelle gedeckt.
Der bekannte Ermittlungsstand beschränkt sich auf die laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Hinterziehung von Tabaksteuer.
Steuerhinterziehung Bayern: Rund 60 Tonnen Teil der Ermittlungen
Beim Verfahren Steuerhinterziehung Bayern ist besonders wichtig, die Menge von rund 60 Tonnen richtig einzuordnen.
Die veröffentlichten rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak wurden nicht am 9. April 2026 beschlagnahmt.
Vielmehr beziffert das Zollfahndungsamt damit den mutmaßlichen Tatumfang für den Zeitraum seit 2022 bis zum Zeitpunkt der Ermittlungsmaßnahmen.
Deshalb wäre die Überschrift:
„Zoll beschlagnahmt 60 Tonnen Shisha-Tabak“
sachlich falsch.
Korrekt ist:
Rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak stehen nach dem bisherigen Ermittlungsstand im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Tatgeschehen seit 2022.
Knapp 400 Kilogramm tatsächlich sichergestellt
Bei den Durchsuchungen selbst wurden dagegen knapp:
400 Kilogramm Wasserpfeifentabak
sichergestellt.
Nach Angaben des Zollfahndungsamts befanden sich auch auf dieser Ware Steuerzeichen, deren Verwendung von den Ermittlern als mutmaßlich missbräuchlich eingestuft wird.
Zusätzlich nahmen die Einsatzkräfte weiteres Beweismaterial an sich.
Dazu gehörten:
- schriftliche Aufzeichnungen
- digitale Datenträger
- knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak.
Diese Beweismittel werden im weiteren Ermittlungsverfahren ausgewertet.
Steuerhinterziehung Bayern: Mehr als eine Million Euro im Fokus
Der mutmaßliche steuerliche Schaden ist erheblich.
Nach Angaben des Zollfahndungsamts könnte durch die mutmaßlich falsche steuerliche Behandlung der Ware Tabaksteuer in Höhe von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein.
Auch hier ist eine genaue Formulierung entscheidend.
Die Behörde sagt nicht:
„Es wurden nachweislich mehr als eine Million Euro hinterzogen.“
Vielmehr geht es um einen Betrag, der nach dem bisherigen Ermittlungsstand verkürzt worden sein könnte.
Damit handelt es sich um einen Verdacht beziehungsweise eine vorläufige Ermittlungseinschätzung und nicht um eine bereits rechtskräftig festgestellte Schadenssumme.
Warum Wasserpfeifentabak höher besteuert wird
Wasserpfeifentabak besitzt im deutschen Tabaksteuerrecht eine besondere Besteuerungsstruktur.
Nach § 2 des Tabaksteuergesetzes wird Wasserpfeifentabak zunächst nach dem dort vorgesehenen Tarif besteuert. Zusätzlich fällt eine besondere Zusatzsteuer je Kilogramm an.
Gerade diese unterschiedliche steuerliche Behandlung ist für den Fall Steuerhinterziehung Bayern relevant.
Der Verdacht lautet, dass für den Wasserpfeifentabak Steuerzeichen verwendet worden sein sollen, die für geringer besteuerten Rauchtabak bezogen worden waren.
Zusatzsteuer existiert nicht erst seit 2026
Ein wichtiger Punkt betrifft den Zeitpunkt der Einführung.
Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak wurde nicht erst am 1. Januar 2026 eingeführt.
Sie bestand bereits seit 2022 und wurde stufenweise erhöht.
Nach § 2 Tabaksteuergesetz galten beziehungsweise gelten folgende Zusatzbeträge:
- 2022: 15 Euro je Kilogramm
- 2023 und 2024: 19 Euro je Kilogramm
- 2025: 21 Euro je Kilogramm
- seit 1. Januar 2026: 23 Euro je Kilogramm.
Die korrekte Aussage lautet deshalb:
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak 23 Euro je Kilogramm.
Nicht korrekt wäre:
„Seit dem 1. Januar 2026 gibt es erstmals eine Zusatzsteuer von 23 Euro.“
23 Euro sind nur die Zusatzsteuer
Auch die Höhe der Steuer darf nicht missverständlich dargestellt werden.
Die 23 Euro je Kilogramm sind nicht die gesamte Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak.
Es handelt sich um eine Zusatzsteuer, die zum regulären Tabaksteuertarif hinzukommt.
Deshalb wäre die Aussage:
„Shisha-Tabak wird 2026 mit 23 Euro pro Kilogramm besteuert“
unvollständig.
Richtig ist:
Seit dem 1. Januar 2026 kommt beim Wasserpfeifentabak eine Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm zum regulären Tabaksteuertarif hinzu.
Steuerhinterziehung Bayern: Ermittlungszeitraum beginnt 2022
Für die Einordnung des Falls Steuerhinterziehung Bayern ist außerdem entscheidend, dass der mutmaßliche Tatzeitraum bereits 2022 beginnt.
Während dieses Zeitraums galten unterschiedliche Zusatzsteuersätze.
Der Satz betrug 2022 zunächst 15 Euro je Kilogramm, stieg 2023 auf 19 Euro, 2025 auf 21 Euro und beträgt seit 2026 schließlich 23 Euro je Kilogramm.
Es wäre deshalb nicht korrekt, die gesamten mutmaßlichen 60 Tonnen einfach mit dem aktuellen Satz von 23 Euro zu multiplizieren und daraus einen vermeintlich exakten Steuerschaden abzuleiten.
Keine eigene Berechnung des Millionenschadens
Eine Rechnung wie:
60.000 Kilogramm × 23 Euro
würde den möglichen Gesamtschaden des Falls nicht korrekt darstellen.
Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
Erstens erstreckt sich der Ermittlungszeitraum über mehrere Jahre mit unterschiedlichen Zusatzsteuersätzen.
Zweitens ist die Zusatzsteuer nur ein Teil der gesamten Besteuerung des Wasserpfeifentabaks.
Deshalb sollte ausschließlich die Behördenangabe verwendet werden:
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand könnte Tabaksteuer von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein.
Steuerzeichen stehen im Zentrum der Ermittlungen
Der Fall unterscheidet sich von klassischen Sicherstellungen vollständig unversteuerter Ware.
Hier geht es nach dem veröffentlichten Ermittlungsstand nicht darum, dass überhaupt keine Steuerzeichen vorhanden gewesen sein sollen.
Stattdessen besteht der Verdacht, dass Steuerzeichen einer niedriger besteuerten Tabakkategorie für Wasserpfeifentabak verwendet worden sein sollen.
Genau diese mutmaßliche falsche steuerliche Zuordnung steht im Zentrum des Verfahrens.
Bei anderen Zollverfahren werden dagegen beispielsweise große Mengen vollständig unversteuerten Wasserpfeifentabaks gefunden. Entsprechende Fälle unterscheiden sich deshalb in der konkreten steuerrechtlichen Ausgangslage.
Import aus Dubai nicht automatisch rechtswidrig
Auch die Herkunft des Tabaks sollte sachlich eingeordnet werden.
Der betreffende Wasserpfeifentabak wurde nach bisherigen Erkenntnissen aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten importiert.
Allein ein Import aus Dubai stellt jedoch keinen Beweis für eine Straftat dar.
Entscheidend sind vielmehr die Einhaltung der Zoll-, Steuer- und Produktvorschriften.
Wer Wasserpfeifentabak privat nach Deutschland einführt, muss wiederum andere Vorgaben beachten. Die Unterschiede erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber zur Shisha-Tabak Einfuhr nach Deutschland.
Der aktuelle Fall betrifft jedoch ein Unternehmens- und Ermittlungsverfahren und sollte nicht mit privaten Reisefreimengen gleichgesetzt werden.
Kein Beleg für gefälschten Shisha-Tabak
Die veröffentlichte Zollmeldung bezeichnet den Wasserpfeifentabak nicht als Marken- oder Produktfälschung.
Der Vorwurf betrifft die steuerrechtliche Behandlung und die verwendeten Steuerzeichen.
Deshalb sollte der Tabak nicht pauschal als:
- gefälscht
- gesundheitsgefährdend
- illegal hergestellt
bezeichnet werden.
Für solche Aussagen gibt es in der offiziellen Mitteilung keine Grundlage.
Keine illegale Produktionsanlage entdeckt
Ebenso wenig geht es bei diesem Verfahren um eine in Bayern entdeckte illegale Shisha-Tabak-Fabrik.
Die Behörde berichtet über importierten Wasserpfeifentabak aus Dubai und die mutmaßlich missbräuchliche Verwendung bestimmter Steuerzeichen.
Das unterscheidet diesen Fall von Verfahren, bei denen tatsächlich illegale Produktionsanlagen entdeckt wurden.
Daher sollten beide Sachverhalte klar voneinander getrennt bleiben.
Kein bestätigtes kriminelles Netzwerk
Auch die Bezeichnung eines größeren „Netzwerks“ wäre für den Fall Steuerhinterziehung Bayern derzeit zu weitgehend.
Das Zollfahndungsamt nennt drei Tatverdächtige und verweist auf laufende Ermittlungen.
Eine organisierte kriminelle Gruppe oder ein größeres Netzwerk wird in der veröffentlichten Meldung nicht festgestellt.
Deshalb sollte dieser Begriff nicht verwendet werden, solange keine entsprechenden Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden.
Kein Beleg für massiv erhöhten Kontrolldruck
Aus den zehn Durchsuchungen lässt sich ebenfalls nicht automatisch ableiten, dass der Zoll den Kontrolldruck in der gesamten Shisha-Branche „massiv erhöht“ habe.
Die Mitteilung beschreibt den konkreten Einsatz und den zugrunde liegenden Verdacht.
Sie enthält jedoch keine Statistik, aus der eine allgemein stark erhöhte Zahl von Kontrollen hervorgeht.
Daher sollte der Artikel beim konkreten Ermittlungsverfahren bleiben.
Keine konkreten Verkaufsstellen veröffentlicht
Das Zollfahndungsamt nennt außerdem keine konkreten Verkaufsstellen, an denen der Wasserpfeifentabak angeboten worden sein soll.
Nicht veröffentlicht werden beispielsweise:
- Shisha-Bars
- Tabakläden
- Kioske
- Großhändler
- Onlineshops
- konkrete Abnehmer.
Auch Marken und Verkaufspreise nennt die Behörde nicht.
Deshalb sollten keine eigenen Vertriebswege ergänzt werden.
60 Tonnen nicht automatisch vollständig verkauft
Auch bei der Menge ist Vorsicht notwendig.
Der Zoll spricht von einem mutmaßlichen Tatumfang von rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak seit 2022.
Daraus folgt nicht automatisch, dass nachweislich sämtliche 60 Tonnen bereits an Endkunden verkauft wurden.
Die sichere Formulierung lautet:
Der mutmaßliche Tatumfang des Ermittlungsverfahrens beträgt seit 2022 rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak.
Schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger sichergestellt
Bei den Durchsuchungen konzentrierten sich die Ermittler nicht ausschließlich auf den Wasserpfeifentabak.
Zusätzlich wurden schriftliche Aufzeichnungen und digitale Datenträger sichergestellt.
Welche konkreten Inhalte sich darauf befinden, wurde bislang nicht veröffentlicht.
Deshalb sollte nicht behauptet werden, die Datenträger hätten bereits:
- Kundenlisten
- Lieferantenlisten
- weitere Tatverdächtige
- oder Nachweise zusätzlicher Straftaten
offengelegt.
Die Auswertung ist Teil des laufenden Ermittlungsverfahrens.
Steuerhinterziehung Bayern: Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Im Fall Steuerhinterziehung Bayern sind die Ermittlungen weiterhin nicht abgeschlossen.
Die tatsächliche Höhe einer möglichen Steuerverkürzung, der genaue Umfang des mutmaßlichen Tatgeschehens und die individuelle Verantwortlichkeit der drei Tatverdächtigen müssen deshalb weiter aufgeklärt werden.
Die Zollmeldung dokumentiert einen Verdacht und einen laufenden Ermittlungsstand, keine rechtskräftige Verurteilung.
Formulierungen wie „Millionenbetrug bewiesen“ oder „Steuerbetrüger überführt“ wären daher nicht sachgerecht.
Treffender ist:
„Ermittlungen wegen des Verdachts einer Tabaksteuerhinterziehung in Millionenhöhe.“
Was bei Steuerhinterziehung Bayern bestätigt ist
Für den Fall Steuerhinterziehung Bayern sind folgende Punkte offiziell bestätigt:
- Durchsuchungen am 9. April 2026
- insgesamt zehn Objekte in Bayern
- Geschäftsräume und Privatwohnungen betroffen
- Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt München
- Unternehmen aus dem südbayerischen Raum im Mittelpunkt
- Wasserpfeifentabak aus Dubai/VAE importiert
- Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von Steuerzeichen für geringer besteuerten Rauchtabak
- Ermittlungen gegen drei Tatverdächtige
- veröffentlichte Altersangaben 42 und 51 Jahre
- mutmaßlicher Tatzeitraum seit 2022
- mutmaßlicher Tatumfang von rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak
- mögliche Verkürzung von mehr als einer Million Euro Tabaksteuer
- knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak bei den Durchsuchungen sichergestellt
- schriftliche Aufzeichnungen sichergestellt
- digitale Datenträger sichergestellt.
Nicht bestätigt sind dagegen ein größeres kriminelles Netzwerk, Festnahmen, Untersuchungshaft, konkrete Verkaufsstellen oder die Behauptung, dass sämtliche 60 Tonnen bereits nachweislich verkauft wurden.
Fazit: Steuerhinterziehung Bayern bleibt Gegenstand der Ermittlungen
Der Fall Steuerhinterziehung Bayern betrifft einen erheblichen Verdacht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wasserpfeifentabak.
Am 9. April 2026 durchsuchte das Zollfahndungsamt München zehn Objekte in Bayern. Im Zentrum steht ein Unternehmen aus dem südbayerischen Raum, das Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert haben soll.
Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen dabei Steuerzeichen verwendet worden sein, die für geringer besteuerten Rauchtabak bezogen worden waren.
Die Ermittlungen richten sich gegen drei Tatverdächtige. Der mutmaßliche Tatumfang seit 2022 beträgt nach Angaben des Zolls rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak. Dadurch könnte Tabaksteuer von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein.
Bei den Durchsuchungen selbst wurden jedoch nicht 60 Tonnen beschlagnahmt. Tatsächlich stellten die Fahnder knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger sicher.
Auch die steuerliche Einordnung erfordert Genauigkeit: Die Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak besteht bereits seit 2022. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 23 Euro je Kilogramm und kommt zum regulären Tabaksteuertarif hinzu.
Ob sich der Verdacht gegen die drei Tatverdächtigen bestätigt und wie hoch eine mögliche Steuerverkürzung am Ende tatsächlich ausfällt, bleibt Gegenstand des weiteren Verfahrens.
Stand: August 2026
Bildquelle: zoll.de

