Tabaksteuerhinterziehung: Zoll ermittelt in Millionenhöhe

Tabaksteuerhinterziehung in großem Umfang beschäftigt derzeit die Zollfahndung in Bayern. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass für importierten Wasserpfeifentabak Steuerzeichen verwendet wurden, die eigentlich für niedriger besteuerten Rauchtabak vorgesehen waren. Rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak seit 2022 sind Teil der Ermittlungen. Der mögliche Steuerschaden liegt laut Zoll bei mehr als einer Million Euro.

Am 9. April 2026 durchsuchten Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts München insgesamt zehn Objekte in Bayern. Dazu gehörten Geschäftsräume sowie Privatwohnungen von Firmenverantwortlichen und Zeugen. Die Ermittlungen richten sich gegen drei Tatverdächtige.

Der Fall zeigt, dass Tabaksteuerhinterziehung nicht zwangsläufig bedeutet, dass Tabakwaren vollständig ohne Steuerzeichen verkauft werden. Auch die Verwendung eines für die jeweilige Ware nicht zutreffenden Steuerzeichens kann steuerrechtlich erhebliche Folgen haben.

Tabaksteuerhinterziehung durch mutmaßlich falsche Steuerzeichen

Nach den bisherigen Erkenntnissen des Zollfahndungsamts München steht ein Unternehmen aus dem südbayerischen Raum im Mittelpunkt des Verfahrens.

Das Unternehmen soll Wasserpfeifentabak aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten importiert haben. Der zentrale Verdacht betrifft anschließend die Besteuerung der Ware.

Nach Angaben des Zolls sollen Steuerzeichen verwendet worden sein, die für Rauchtabak mit einer niedrigeren steuerlichen Belastung bestimmt waren. Diese Steuerbanderolen sollen anschließend an Behältnissen mit importiertem Wasserpfeifentabak angebracht worden sein.

Genau dieser Unterschied ist für den Fall entscheidend. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland nicht lediglich der regulären Besteuerung von Rauchtabak, sondern zusätzlich einer besonderen Zusatzsteuer.

Warum Wasserpfeifentabak steuerlich anders behandelt wird

Für Wasserpfeifentabak fällt zusätzlich zur regulären Tabaksteuer eine Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm an. Der aktuelle Steuersatz wird auch in der Übersicht des Zolls zu den Verbrauchsteuersätzen aufgeführt.

Damit kann es steuerlich einen erheblichen Unterschied machen, ob eine Ware als gewöhnlicher Rauchtabak oder als Wasserpfeifentabak behandelt wird.

Nach dem derzeitigen Verdacht soll genau dieser Unterschied bei den betreffenden Steuerzeichen nicht berücksichtigt worden sein.

Die Ermittler prüfen deshalb, ob durch diese Vorgehensweise Tabaksteuerhinterziehung in erheblichem Umfang stattgefunden hat.

Rund 60 Tonnen Shisha-Tabak seit 2022 im Fokus

Der mutmaßliche Umfang des Verfahrens ist beträchtlich. Nach Angaben des Zollfahndungsamts München geht es um etwa 60 Tonnen Wasserpfeifentabak für den Zeitraum seit 2022.

Diese Menge wurde allerdings nicht vollständig bei den Durchsuchungen gefunden. Die rund 60 Tonnen beschreiben den mutmaßlichen Tatumfang, den die Ermittler derzeit untersuchen.

Das ist eine wichtige Unterscheidung.

Tatsächlich sichergestellt wurden während der Durchsuchungen knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak. An dieser Ware sollen nach Angaben des Zolls missbräuchlich verwendete Steuerzeichen angebracht gewesen sein.

Daneben beschlagnahmten die Einsatzkräfte schriftliche Aufzeichnungen und digitale Datenträger. Diese Beweismittel können nun dazu dienen, Warenströme, Steuerzeichen und mögliche Steuerzahlungen nachzuvollziehen.

Tabaksteuerhinterziehung: Mehr als eine Million Euro im Raum

Der mögliche finanzielle Umfang macht die Ermittlungen besonders relevant. Nach bisherigem Stand könnte durch die mutmaßliche Tabaksteuerhinterziehung ein Steuerbetrag von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein.

Dabei handelt es sich derzeit um eine Einschätzung innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens und nicht um einen rechtskräftig festgestellten Schaden.

Ob sich der Verdacht bestätigt und wie hoch eine tatsächlich hinterzogene Steuer gegebenenfalls ausfällt, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

Auch deshalb sollte zwischen dem mutmaßlichen Tatumfang von rund 60 Tonnen und den tatsächlich sichergestellten knapp 400 Kilogramm klar unterschieden werden.

Zehn Objekte bei Zollaktion durchsucht

Für die Ermittlungen führte das Zollfahndungsamt München am 9. April 2026 umfangreiche Durchsuchungen durch.

Insgesamt waren zehn Objekte in Bayern betroffen. Darunter befanden sich nach Behördenangaben sowohl Geschäftsräume als auch Privatwohnungen von Firmenverantwortlichen und Zeugen.

Die Maßnahmen dienten vor allem der Sicherung weiterer Beweise.

Neben dem Wasserpfeifentabak nahmen die Ermittler deshalb insbesondere Unterlagen und digitale Speichermedien mit. Deren Auswertung dürfte eine wichtige Rolle bei der Frage spielen, wie die Steuerzeichen bezogen, verwendet und abgerechnet wurden.

Warum Steuerzeichen bei Shisha-Tabak so wichtig sind

Steuerzeichen sind bei Tabakwaren ein zentraler Bestandteil des deutschen Tabaksteuersystems. Ihre Verwendung allein bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Ware steuerlich korrekt behandelt wurde.

Entscheidend ist unter anderem, ob das Steuerzeichen tatsächlich zur jeweiligen Produktkategorie und zur geschuldeten Steuer passt.

Der aktuelle Fall der Tabaksteuerhinterziehung unterscheidet sich deshalb von klassischen Fällen, bei denen der Zoll vollständig unversteuerte Ware entdeckt.

Auf VapeJournal haben wir beispielsweise bereits über einen Fall berichtet, bei dem der Zoll auf der A3 mehr als eine Tonne unversteuerten Shisha-Tabak fand. Dort fehlte die ordnungsgemäße Versteuerung der sichergestellten Ware. Im aktuellen Bayern-Verfahren steht dagegen insbesondere die mutmaßliche Verwendung unzutreffender Steuerzeichen im Mittelpunkt.

Unterschied zwischen privater Einfuhr und gewerblichem Import

Der Fall sollte außerdem nicht mit der privaten Mitnahme von Shisha-Tabak nach einer Reise verwechselt werden.

Für Reisende gelten abhängig vom Herkunftsland und vom Reiseweg eigene Freimengen und Einfuhrvorschriften. Die wichtigsten Grenzen erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Shisha-Tabak Einfuhr 2026.

Bei dem aktuellen Verfahren geht es dagegen nach Angaben des Zolls um ein Unternehmen und gewerblich aus Dubai importierten Wasserpfeifentabak.

Damit handelt es sich um einen völlig anderen steuerrechtlichen Sachverhalt als bei einer privaten Reiseeinfuhr.

Tabaksteuerhinterziehung bleibt Thema für den Zoll

Der Bayern-Fall reiht sich in zahlreiche Verfahren ein, bei denen die Behörden den Handel mit steuerrechtlich auffälligen Tabakwaren untersuchen.

Auch bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen stellte der Zoll zuletzt unversteuerte Tabakwaren, Vapes und Wasserpfeifentabak sicher.

Der aktuelle Fall zeigt jedoch eine andere mögliche Vorgehensweise: Nicht das vollständige Fehlen einer Steuerbanderole steht im Mittelpunkt, sondern der Verdacht, dass eine unzutreffende Steuerbanderole verwendet wurde.

Dadurch bekommt die Tabaksteuerhinterziehung in diesem Verfahren eine besondere steuerrechtliche Dimension.

Was bisher sicher feststeht

Fest steht, dass das Zollfahndungsamt München am 9. April 2026 zehn Objekte in Bayern durchsucht hat. Die Ermittlungen betreffen drei Tatverdächtige und einen mutmaßlichen Tatumfang von etwa 60 Tonnen Wasserpfeifentabak seit 2022.

Zudem stellte der Zoll knapp 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie schriftliche und digitale Beweismittel sicher.

Der Verdacht: Für aus Dubai importierten Wasserpfeifentabak könnten Steuerzeichen verwendet worden sein, die für niedriger besteuerten Rauchtabak bestimmt waren.

Dadurch könnte nach Einschätzung der Ermittler Tabaksteuer von mehr als einer Million Euro verkürzt worden sein.

Fazit: Tabaksteuerhinterziehung mit ungewöhnlichem Schwerpunkt

Die Ermittlungen zur Tabaksteuerhinterziehung in Bayern zeigen, wie wichtig die korrekte steuerliche Einstufung von Tabakwaren ist.

Im Mittelpunkt steht nicht einfach unversteuerter Shisha-Tabak. Stattdessen prüfen die Ermittler den Verdacht, dass für Wasserpfeifentabak Steuerzeichen für niedriger besteuerten Rauchtabak verwendet wurden.

Mit rund 60 Tonnen Wasserpfeifentabak seit 2022 und einem möglichen Steuerschaden von mehr als einer Million Euro besitzt das Verfahren einen erheblichen Umfang.

Ob sich die Vorwürfe bestätigen, steht allerdings noch nicht fest. Das Verfahren läuft weiter. Für die Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Bildquelle: zoll.de