TPD3 Regeln 2026: Was für Vapes wirklich geplant ist

Die TPD3 Regeln werden für die Vape-Branche zunehmend relevant. Allerdings entsteht schnell der Eindruck, neue Grenzwerte für Pods, strengere Verpackungsvorgaben oder zusätzliche Zulassungsverfahren für E-Zigaretten seien bereits beschlossen. Das stimmt so nicht.

Die Europäische Kommission hat den bestehenden europäischen Rechtsrahmen für Tabak und verwandte Produkte 2026 überprüft und inzwischen die konkrete Überarbeitung der EU-Regeln eingeleitet. Ein fertiger neuer Richtlinientext liegt jedoch Stand 7. September 2026 noch nicht vor. Die Kommission plant ihren Vorschlag derzeit für Dezember 2026.

Für Händler, Hersteller und Verbraucher ist deshalb entscheidend, zwischen bereits geltendem Recht, dem laufenden EU-Gesetzgebungsprozess und möglichen zukünftigen Änderungen zu unterscheiden.

Was bedeutet TPD3 eigentlich?

„TPD3“ ist eine in der Branche gebräuchliche Bezeichnung für die erwartete Nachfolgeregelung der derzeit geltenden europäischen Tabakproduktrichtlinie.

Offiziell bezeichnet die Europäische Kommission das aktuelle Vorhaben als Überarbeitung der EU-Regeln für Tabakprodukte und Tabakwerbung.

Noch gilt die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU. Sie trat 2014 in Kraft und wird häufig als TPD2 bezeichnet.

Die Bezeichnung TPD3 sollte deshalb nicht den Eindruck vermitteln, dass bereits eine fertige dritte Tabakproduktrichtlinie beschlossen wurde.

EU-Kommission schloss ihre Evaluierung im April 2026 ab

Ein wichtiger Schritt erfolgte am 2. April 2026. An diesem Tag veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Evaluierung des europäischen Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

Untersucht wurden sowohl die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU als auch die Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG.

Die Kommission stellte dabei fest, dass sich der Markt seit Einführung der bestehenden Vorschriften erheblich verändert hat. Insbesondere neue Tabak- und Nikotinprodukte sowie deren Verbreitung unter jüngeren Menschen stellen den bestehenden Rechtsrahmen vor neue Herausforderungen.

Auch digitale Vermarktung und neue Vertriebskanäle spielen bei der Überarbeitung eine Rolle.

Damit lieferte die Evaluierung eine wichtige Grundlage für mögliche zukünftige TPD3 Regeln. Konkrete neue Produktgrenzen wurden dadurch jedoch noch nicht beschlossen.

Seit Mai 2026 läuft die konkrete Überarbeitung

Nach der Evaluierung ging die Europäische Kommission einen weiteren Schritt.

Am 18. Mai 2026 veröffentlichte sie einen Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen zur Überarbeitung der Tabakprodukt- und Tabakwerberegeln.

Am 22. Mai 2026 startete zusätzlich eine öffentliche Konsultation. Diese lief bis zum 14. August 2026 und ist inzwischen beendet.

Die Kommission informierte offiziell über die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakregeln.

Dabei konnten unter anderem Behörden, Unternehmen, Wissenschaftler, Verbände und Bürger ihre Einschätzungen zu den bestehenden Regeln und möglichen Veränderungen einreichen.

Die Ergebnisse sollen in die weitere Vorbereitung des neuen Rechtsrahmens einfließen.

Wann kommen konkrete TPD3 Regeln?

Der nächste entscheidende Schritt steht noch bevor.

Im offiziellen EU-Verfahrenseintrag zur Überarbeitung der Tabakregeln nennt die Europäische Kommission derzeit Dezember 2026 als geplanten Zeitraum für die Annahme ihres Vorschlags.

Das bedeutet jedoch nicht, dass neue Regeln automatisch im Dezember 2026 gelten.

Ein Kommissionsvorschlag ist zunächst der Ausgangspunkt für das weitere europäische Gesetzgebungsverfahren. Anschließend müssen sich unter anderem das Europäische Parlament und der Rat mit dem Vorschlag beschäftigen.

Dabei können sich Inhalte noch verändern.

Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich sicher sagen, welche TPD3 Regeln tatsächlich beschlossen werden und welche Übergangs- beziehungsweise Umsetzungsfristen gelten.

Welche Regeln für Vapes bereits heute gelten

Viele Vorgaben, die teilweise als zukünftige TPD3-Neuerungen dargestellt werden, existieren bereits.

Bei nikotinhaltigen E-Zigaretten und Liquids gelten schon heute konkrete Produktanforderungen.

In Deutschland bestimmt § 14 Tabakerzeugnisgesetz, dass:

  • Nachfüllbehälter höchstens 10 ml enthalten dürfen,
  • nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen höchstens 2 ml enthalten dürfen,
  • nikotinhaltige Flüssigkeit maximal 20 mg Nikotin pro ml enthalten darf.

Diese Werte sind deshalb keine neu beschlossenen TPD3 Regeln.

Sie gehen auf die bestehende europäische Tabakproduktrichtlinie zurück und sind bereits in deutsches Recht umgesetzt.

Die 2-ml-Regel richtig einordnen

Gerade bei der 2-ml-Grenze entstehen häufig Missverständnisse.

Es sollte nicht pauschal behauptet werden:

„Jeder Tank einer E-Zigarette darf maximal 2 ml enthalten.“

Die deutsche gesetzliche Regelung formuliert genauer. § 14 TabakerzG bezieht die 2-ml-Grenze ausdrücklich auf nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen.

Auch die europäische Richtlinie verknüpft ihre entsprechenden Größenbeschränkungen mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten.

Deshalb sollte bei Berichten über Pods, Tanks und Big-Puff-Produkte immer geprüft werden, um welche konkrete Produktkonstruktion es sich handelt und welche Vorschrift tatsächlich anwendbar ist.

Auch die Produktmeldung ist keine neue TPD3-Vorgabe

Hersteller und Importeure müssen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter bereits heute vor dem Inverkehrbringen melden.

Für Deutschland regelt § 24 Tabakerzeugnisverordnung die entsprechenden Mitteilungspflichten.

Die Meldung muss grundsätzlich sechs Monate vor dem Inverkehrbringen erfolgen.

Zu den erforderlichen Informationen gehören unter anderem Angaben über:

  • Inhaltsstoffe,
  • Emissionen,
  • toxikologische Daten,
  • Nikotindosis und Nikotinaufnahme,
  • Produktbestandteile,
  • Öffnungs- und Nachfüllmechanismen,
  • Herstellungsverfahren,
  • Produktbeschreibung und Verpackung.

Bei relevanten Änderungen an Zusammensetzung oder Bestandteilen kann außerdem eine erneute Mitteilung erforderlich werden.

Auch diese sechsmonatige Vorabmeldung sollte deshalb nicht als neue TPD3-Zulassung dargestellt werden.

Was bei den neuen EU-Regeln noch nicht feststeht

Trotz des inzwischen gestarteten Überarbeitungsprozesses gibt es weiterhin viele offene Fragen.

Stand September 2026 lässt sich noch nicht seriös behaupten, dass eine zukünftige TPD3 verbindlich:

  • neue Pod-Größen festlegt,
  • die bisherige Nikotingrenze verändert,
  • bestimmte Aromen vollständig verbietet,
  • neue Warnhinweise für sämtliche E-Zigaretten einführt,
  • bestimmte Vape-Geräte europaweit verbietet,
  • neue technische Zulassungsverfahren für Tanks einführt,
  • oder konkrete Übergangsfristen bis 2028 oder 2029 festlegt.

Solche Themen können Teil politischer Diskussionen oder späterer Vorschläge werden.

Solange der konkrete Kommissionsvorschlag nicht veröffentlicht ist, sollten mögliche Maßnahmen jedoch nicht als beschlossene TPD3 Regeln dargestellt werden.

Warum Vapes trotzdem im Fokus der Reform stehen

Dass E-Zigaretten und neue Nikotinprodukte bei der Überarbeitung eine wichtige Rolle spielen, ist keine reine Spekulation.

Die EU-Kommission verweist ausdrücklich auf die wachsenden Herausforderungen durch neuartige Tabak- und Nikotinprodukte.

Der Markt sieht heute deutlich anders aus als zur Entstehungszeit der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie.

Inzwischen spielen beispielsweise:

  • Einweg-E-Zigaretten,
  • kompakte Pod-Systeme,
  • vorgefüllte Pods,
  • neue Nikotinprodukte,
  • digitale Verkaufswege,
  • Social-Media-Marketing

eine wesentlich größere Rolle.

Deshalb überprüft die EU, ob die bestehenden Regeln noch ausreichend auf den heutigen Markt zugeschnitten sind.

Wie zukünftige Regeln im Detail aussehen werden, entscheidet sich jedoch erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Jugendschutz bleibt ein wichtiges Thema

Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf Kinder und Jugendliche.

Die EU-Evaluierung nennt die Verbreitung neuer Tabak- und Nikotinprodukte unter jungen Menschen ausdrücklich als Herausforderung.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bereits neue TPD3-Werbeverbote oder zusätzliche Altersgrenzen beschlossen wurden.

In Deutschland gelten schon heute umfangreiche Vorschriften für den Verkauf und die Werbung von E-Zigaretten.

Diese behandeln wir bewusst nicht vollständig in diesem Artikel, sondern ausführlich in unserem Beitrag zum E-Zigaretten Jugendschutz 2026.

Dadurch bleibt dieser TPD3-Beitrag auf die europäische Reform konzentriert und überschneidet sich nicht unnötig mit bestehenden VapeJournal-Artikeln.

Pods und Tanks: Keine neuen Regeln vorwegnehmen

Besonders bei Pods und Tanks kursieren zahlreiche Behauptungen über angeblich bereits beschlossene Änderungen.

Hier ist Zurückhaltung wichtig.

Die heute bestehenden Grenzwerte stammen aus dem geltenden europäischen beziehungsweise deutschen Recht. Daraus darf nicht automatisch geschlossen werden, welche Werte eine zukünftige Richtlinie enthalten wird.

Für VapeJournal unterscheiden wir deshalb klar zwischen drei Ebenen:

Geltendes Recht: Vorschriften, die bereits verbindlich sind.

Laufendes Verfahren: Maßnahmen, die von der EU-Kommission geprüft oder vorbereitet werden.

Beschlossene neue Regeln: Vorgaben, die ein Gesetzgebungsverfahren tatsächlich abgeschlossen haben.

Gerade bei den TPD3 Regeln verhindert diese Trennung, dass politische Diskussionen versehentlich als geltendes Recht dargestellt werden.

Batterieverordnung und TPD3 nicht miteinander vermischen

Neben der Tabakproduktrichtlinie gibt es weitere EU-Regelwerke, die für E-Zigaretten relevant sein können.

Ein wichtiges Beispiel ist die EU-Batterieverordnung.

Die dort enthaltenen Anforderungen zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit bestimmter Gerätebatterien stammen nicht aus der TPD3.

Beide Rechtsbereiche können Vapes betreffen, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und besitzen unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

Die Batterievorgaben behandeln wir deshalb ausführlich in unserem separaten Beitrag zu den EU Vape Regeln 2026 und den Anforderungen an Vape-Akkus.

Damit vermeiden wir zugleich, die gleichen Inhalte in mehreren VapeJournal-Artikeln ausführlich zu wiederholen.

Welche Bereiche eine Reform betreffen könnte

Aus den bisher veröffentlichten Unterlagen lässt sich erkennen, welche grundsätzlichen Bereiche die Europäische Kommission untersucht.

Dazu gehören unter anderem:

  • neue Tabak- und Nikotinprodukte,
  • E-Zigaretten und verwandte Produkte,
  • Produktregulierung,
  • digitale Vermarktung,
  • Werbung,
  • grenzüberschreitender Handel,
  • Entwicklungen im Konsumverhalten,
  • Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Daraus lässt sich jedoch noch nicht ableiten, welche konkreten Verbote, Grenzwerte oder technischen Vorgaben am Ende beschlossen werden.

Der für Dezember 2026 geplante Kommissionsvorschlag dürfte erstmals wesentlich genauer zeigen, in welche Richtung sich die Reform tatsächlich entwickelt.

Was Händler 2026 tun sollten

Händler müssen ihr gesamtes Sortiment derzeit nicht aufgrund angeblich bereits beschlossener TPD3-Vorschriften umbauen.

Wichtiger ist, die geltenden Regeln weiterhin korrekt einzuhalten und gleichzeitig den europäischen Gesetzgebungsprozess zu beobachten.

Für Händler und Importeure bedeutet das insbesondere:

  • bestehende Produktanforderungen einhalten,
  • vorgeschriebene Produktmeldungen rechtzeitig durchführen,
  • zulässige Nikotinkonzentrationen und Füllmengen beachten,
  • Jugendschutzvorgaben einhalten,
  • Herstellerinformationen kritisch prüfen,
  • offizielle Veröffentlichungen der EU verfolgen,
  • zwischen Gesetz, Entwurf und politischer Forderung unterscheiden.

Vor allem bei langfristiger Sortimentsplanung kann es sinnvoll sein, kommende regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen.

Konkrete Sortimentsentscheidungen ausschließlich auf Basis unbestätigter TPD3-Gerüchte wären dagegen verfrüht.

Warum genaue Formulierungen bei TPD3 wichtig sind

Neue Gesetzgebung entwickelt sich in mehreren Schritten.

Aus einer politischen Forderung kann eine öffentliche Konsultation entstehen. Darauf kann ein Kommissionsvorschlag folgen. Dieser kann anschließend im Europäischen Parlament und im Rat verändert werden.

Erst am Ende steht eine verbindliche neue Regelung.

Wenn diese einzelnen Schritte vermischt werden, entsteht schnell der falsche Eindruck, eine diskutierte Maßnahme sei bereits geltendes Recht.

Das kann insbesondere für Händler Folgen haben, weil regulatorische Informationen Einfluss auf Einkauf, Lagerbestände, Produktentwicklung und Lieferantenentscheidungen haben.

Deshalb sollten Berichte über TPD3 Regeln immer deutlich kennzeichnen, welchen rechtlichen Status eine Information tatsächlich besitzt.

Fazit: TPD3 Regeln 2026 sind noch nicht endgültig beschlossen

Die Überarbeitung der europäischen Tabakregeln hat 2026 deutlich an Fahrt aufgenommen.

Am 2. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Evaluierung des bisherigen Rechtsrahmens. Im Mai folgten der Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen und die öffentliche Konsultation. Diese endete am 14. August 2026.

Der nächste große Schritt ist derzeit für Dezember 2026 vorgesehen. Dann plant die Europäische Kommission die Annahme ihres Vorschlags zur Überarbeitung der europäischen Tabakprodukt- und Tabakwerberegeln.

Bis dieser konkrete Vorschlag vorliegt, gibt es jedoch keinen fertigen neuen Katalog verbindlicher TPD3 Regeln für Pods, Tanks oder Liquids.

Viele Vorgaben, die manchmal als kommende Neuerungen dargestellt werden – darunter die Grenzwerte für bestimmte nikotinhaltige Produkte und die sechsmonatige Produktmeldung – bestehen bereits heute.

Für Händler, Hersteller und Verbraucher gilt deshalb weiterhin:

Geltendes Recht, laufende EU-Reform und mögliche zukünftige TPD3-Regeln müssen klar voneinander getrennt werden.

Bildquelle: Chatgpt.com