Illegale Vapes Heusenstamm: Hunderttausende Geräte sichergestellt
Aug. 12, 2026Unversteuerte Vapes Bremen: Über 160 Geräte auf Flohmarkt entdeckt
Unversteuerte Vapes Bremen: Bei einer Kontrolle auf der Bürgerweide hat der Zoll mehr als 160 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt. Die Beamten überprüften am 21. Juni 2026 Verkaufsstände auf einem Bremer Flohmarkt. Zunächst entdeckten sie lediglich sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Weitere Geräte fanden sie anschließend im Kofferraum des 21-jährigen Verkäufers.
Wie das Hauptzollamt Bremen in seiner offiziellen Mitteilung berichtet, wiesen die Geräte eine Liquidmenge von rund 20 Millilitern pro Stück aus. Insgesamt kamen dadurch mehr als drei Liter Liquid zusammen. Gegen den Verkäufer leitete der Zoll noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Außerdem erhielt der 21-Jährige einen Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro.
Inhaltsverzeichnis
Unversteuerte Vapes Bremen: Sechs Geräte fallen zuerst auf
Die Kontrolle fand auf einem Flohmarkt auf der Bürgerweide in Bremen statt. Beamte des Hauptzollamts Bremen überprüften dort am Morgen des 21. Juni 2026 verschiedene Verkaufsstände.
An einem Stand fielen ihnen zunächst sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen auf. Der 21-jährige Verkäufer hatte diese nach Angaben des Zolls als Auslage zum Verkauf angeboten.
Daraufhin nahmen die Einsatzkräfte auch den unmittelbar am Stand geparkten Pkw des Verkäufers genauer unter die Lupe.
Weitere E-Zigaretten im Kofferraum gefunden
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden die Beamten erneut fündig.
Im Kofferraum des Pkw lagen weitere unversteuerte E-Zigaretten. Zusammen mit den sechs Geräten am Verkaufsstand stellte der Zoll schließlich mehr als 160 E-Zigaretten sicher.
Die Behörde veröffentlicht keine genauere Stückzahl. Deshalb sollte weiterhin von „über 160“ beziehungsweise „mehr als 160“ Geräten gesprochen werden und nicht von exakt 160 Stück.
Ebenso nennt das Hauptzollamt Bremen keine Marken, Geschmacksrichtungen oder konkrete Herkunft der Produkte.
Rund 20 Milliliter Liquid pro Gerät
Neben den fehlenden Steuerzeichen fiel vor allem die angegebene Füllmenge der Geräte auf.
Nach den Angaben des Hauptzollamts Bremen wiesen die E-Zigaretten eine Liquidmenge von rund:
20 Millilitern pro Gerät
aus.
Bei der sichergestellten Gesamtmenge kamen dadurch insgesamt mehr als drei Liter Liquid zusammen.
Damit lag die ausgewiesene Füllmenge der einzelnen Geräte deutlich über der Menge, die der Zoll in seiner Meldung für die betroffenen Einweg-E-Zigaretten als zulässig bezeichnete.
2-ml-Grenze rechtlich korrekt einordnen
Bei der sogenannten 2-ml-Grenze ist jedoch eine genaue rechtliche Formulierung wichtig.
Nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten beziehungsweise Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens zwei Millilitern haben. Nikotinhaltige Flüssigkeit darf außerdem maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten.
Deshalb sollte nicht pauschal behauptet werden:
„Jede E-Zigarette darf in Deutschland grundsätzlich nur 2 ml Liquid enthalten.“
Die gesetzliche Regelung ist genauer und knüpft diese Begrenzung ausdrücklich an nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen.
Im Bremer Fall selbst erklärte der Zoll, dass die Geräte mit rund 20 ml deutlich über der für die betroffenen Produkte zulässigen Füllmenge lagen.
Fehlende deutsche Steuerzeichen
Ein zweiter zentraler Punkt waren die fehlenden Steuerzeichen.
Liquids für E-Zigaretten können steuerrechtlich als Substitute für Tabakwaren gelten und unterliegen dann der deutschen Tabaksteuer. Der deutsche Zoll erklärt zur Verwendung von Steuerzeichen, wie die Versteuerung solcher Produkte erfolgt.
Bei Substituten für Tabakwaren wird auf dem Steuerzeichen unter anderem die entsprechende Menge in Millilitern angegeben.
Das Hauptzollamt Bremen stellte bei der Kontrolle fest, dass die angebotenen Produkte keine entsprechenden deutschen Steuerzeichen trugen.
Damit ging es bei dem Fall nicht ausschließlich um das Füllvolumen, sondern insbesondere auch um die steuerrechtliche Behandlung der Ware.
Weitere Hintergründe dazu erklären wir in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung, Liquidsteuer und Steuerzeichen.
Fehlendes Steuerzeichen bedeutet nicht automatisch Fake Vape
Bei der Einordnung sollte außerdem zwischen verschiedenen Problemen unterschieden werden.
Eine E-Zigarette ohne gültiges deutsches Steuerzeichen ist nicht automatisch eine Markenfälschung.
Ein Produkt kann beispielsweise ein echtes Markenprodukt sein und trotzdem steuerrechtlich nicht ordnungsgemäß behandelt worden sein.
Ebenso können Produkte gegen Anforderungen für den deutschen Markt verstoßen, ohne deshalb zwangsläufig gefälscht zu sein.
Wie sich diese Begriffe unterscheiden, erklären wir ausführlicher im Ratgeber Fake Vape erkennen: Fälschungen und illegale Vapes unterscheiden.
Steuerstrafverfahren gegen 21-jährigen Verkäufer
Noch während der Kontrolle leitete der Zoll gegen den 21-jährigen Verkäufer ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Die Formulierung „Verdacht“ ist dabei wichtig.
Ein eingeleitetes Strafverfahren bedeutet nicht, dass bereits eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
Welche strafrechtlichen Folgen das Verfahren für den Verkäufer tatsächlich haben wird, geht aus der veröffentlichten Meldung des Hauptzollamts Bremen nicht hervor.
Deshalb sollte der Artikel keine konkrete Geld- oder Freiheitsstrafe vorwegnehmen.
Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro
Neben dem Steuerstrafverfahren hatte die Kontrolle unmittelbar steuerliche Folgen.
Dem Verkäufer wurde nach Angaben des Hauptzollamts ein Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro für die E-Zigaretten ausgehändigt.
Eine genauere Summe veröffentlicht die Behörde nicht.
Deshalb sollte auch hier keine eigene Berechnung vorgenommen und als tatsächliche Steuerschuld dieses Falls dargestellt werden.
Die belastbare Angabe lautet:
Der Steuerbescheid lag bei mehr als 1.000 Euro.
Unversteuerte Vapes Bremen: Geräte sichergestellt
Die mehr als 160 E-Zigaretten wurden von den Beamten sichergestellt.
Ob und wann die Ware später vernichtet oder endgültig eingezogen wird, geht aus der veröffentlichten Meldung nicht hervor.
Deshalb sollte ausschließlich von der bestätigten Sicherstellung gesprochen werden.
Auch Angaben über einen möglichen Verkaufswert der Geräte veröffentlicht das Hauptzollamt nicht.
Zoll kontrolliert regelmäßig Flohmärkte
Der Bremer Fall zeigt außerdem, dass sich die Steueraufsicht nicht auf große Lagerhallen oder Grenzkontrollen beschränkt.
Nach Angaben des Hauptzollamts Bremen überprüft der Zoll im Rahmen der Steueraufsicht regelmäßig unter anderem:
- Flohmärkte
- Kioske
- Shishabars
Dabei kontrollieren die Beamten beispielsweise, ob Tabakwaren und steuerpflichtige Substitute ordnungsgemäß behandelt und versteuert werden.
Im vorliegenden Fall führte eine solche Flohmarktkontrolle zunächst zu sechs sichtbaren Geräten und anschließend zu dem größeren Fund im Pkw.
Keine Angaben über vorherige Verkäufe
Aus der Zollmeldung geht nicht hervor, wie viele E-Zigaretten der 21-Jährige möglicherweise bereits vor der Kontrolle verkauft hatte.
Ebenso wenig veröffentlicht wurden Angaben dazu:
- woher die Ware stammte
- wann sie erworben wurde
- von welchem Lieferanten sie kam
- wie lange der Verkäufer die Produkte bereits angeboten hatte
- ob weitere Personen beteiligt waren.
Deshalb sollten keine früheren Verkäufe oder eine größere Vertriebsstruktur behauptet werden.
Der belegte Sachverhalt beschränkt sich auf den Flohmarktstand, den Pkw, den 21-jährigen Verkäufer und die sichergestellten E-Zigaretten.
Kein bestätigtes Händlernetzwerk
Auch aus der Menge von mehr als 160 Geräten lässt sich nicht automatisch auf ein organisiertes Händlernetzwerk schließen.
Die offizielle Zollmeldung nennt keine weiteren Tatverdächtigen und beschreibt auch keine organisierte Gruppe.
Daher wäre es spekulativ, den Fall mit:
- professionellem Schmuggel
- einer größeren Schwarzmarktorganisation
- regelmäßigen Importen
- oder mehreren Verkaufsstellen
in Verbindung zu bringen.
Für den Artikel reichen die dokumentierten Fakten aus.
Keine Marken oder Geschmacksrichtungen veröffentlicht
Das Hauptzollamt Bremen nennt weder Hersteller noch konkrete Produktnamen.
Auch Geschmacksrichtungen oder beworbene Zugzahlen werden nicht veröffentlicht.
Deshalb sollten keine beispielhaften Marken oder Aromen in den konkreten Fall hineingeschrieben werden.
Gleiches gilt für Behauptungen über Produktfälschungen oder ungewöhnlich hohe Nikotinkonzentrationen. Dafür liegen in der Behördenmeldung keine entsprechenden Angaben vor.
Keine bestätigten Verkäufe an Minderjährige
Auch Jugendschutzverstöße sind für diesen konkreten Fall nicht dokumentiert.
Die Meldung des Hauptzollamts Bremen enthält keine Aussage darüber, dass der Verkäufer E-Zigaretten an Minderjährige verkauft oder entsprechende Alterskontrollen unterlassen hätte.
Deshalb sollte ein allgemeines Jugendschutzthema nicht als Bestandteil dieses konkreten Ermittlungsfalls dargestellt werden.
Warum der Fall steuerrechtlich relevant ist
Der Fall Unversteuerte Vapes Bremen ist vor allem deshalb interessant, weil er zwei unterschiedliche Aspekte zusammenbringt.
Zum einen fehlten den angebotenen Geräten die entsprechenden deutschen Steuerzeichen.
Zum anderen wiesen die Produkte laut Zoll eine Liquidmenge von rund 20 ml pro Gerät aus.
Damit zeigt der Fall, dass bei Kontrollen sowohl steuerrechtliche als auch produktbezogene Eigenschaften einer E-Zigarette eine Rolle spielen können.
Die Begriffe sollten allerdings sauber getrennt bleiben.
Unversteuert beschreibt zunächst ein steuerrechtliches Problem.
Eine nicht verkehrsfähige Vape kann dagegen zusätzlich oder unabhängig davon gegen produktrechtliche Anforderungen verstoßen.
Mehr als drei Liter Liquid insgesamt
Die Gesamtmenge ist besonders bemerkenswert.
Bei mehr als 160 Geräten mit jeweils ungefähr 20 ml ausgewiesenem Liquid kamen laut Zoll insgesamt mehr als drei Liter Flüssigkeit zusammen.
Die Behörde veröffentlicht allerdings keine exakte Gesamtmenge in Millilitern.
Deshalb sollte auch hier bei der offiziellen Formulierung „mehr als drei Liter“ geblieben werden.
Eine mathematische Hochrechnung auf Basis einer angenommenen exakten Gerätezahl würde eine Genauigkeit vortäuschen, die die Ausgangsmeldung nicht liefert.
Was im Bremer Flohmarkt-Fall bestätigt ist
Die wichtigsten offiziell bestätigten Fakten sind:
- Kontrolle am 21. Juni 2026
- Flohmarkt auf der Bürgerweide in Bremen
- zunächst sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen am Stand
- Verkäufer 21 Jahre alt
- weitere E-Zigaretten im Kofferraum seines Pkw
- insgesamt mehr als 160 unversteuerte E-Zigaretten
- ausgewiesene Liquidmenge von rund 20 ml pro Gerät
- insgesamt mehr als drei Liter Liquid
- Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung
- E-Zigaretten sichergestellt
- Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro.
Nicht veröffentlicht wurden hingegen konkrete Marken, Geschmacksrichtungen, Herkunft, frühere Verkäufe oder weitere Tatverdächtige.
Fazit: Unversteuerte Vapes Bremen auf Flohmarkt entdeckt
Der Fall Unversteuerte Vapes Bremen begann mit lediglich sechs Geräten, die Beamten des Hauptzollamts an einem Verkaufsstand auf der Bürgerweide auffielen.
Bei der anschließenden Kontrolle des Pkw des 21-jährigen Verkäufers fanden sie weitere E-Zigaretten. Am Ende stellte der Zoll mehr als 160 unversteuerte Geräte sicher.
Nach Angaben der Behörde wiesen die Produkte rund 20 Milliliter Liquid pro Stück aus. Insgesamt kamen dadurch mehr als drei Liter Liquid zusammen.
Gegen den Verkäufer wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Zusätzlich erhielt er einen Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro.
Der Fall zeigt zugleich, warum steuerrechtliche und produktrechtliche Fragen bei E-Zigaretten getrennt betrachtet werden sollten. Ein fehlendes Steuerzeichen betrifft zunächst die Versteuerung. Für nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen sieht § 14 TabakerzG außerdem ein maximales Volumen von zwei Millilitern und höchstens 20 mg/ml Nikotin vor.
Welche Marken betroffen waren, woher die Geräte stammten oder ob bereits weitere Verkäufe stattgefunden hatten, veröffentlichte das Hauptzollamt Bremen nicht.
Stand: August 2026
Bildquelle: Flow.com

