Vape Konsum: Wie viele Züge pro Tag sind
Juli 10, 2026Zoll findet über 160 unversteuerte E-Zigaretten auf Bremer Flohmarkt
Der Zoll hat bei einer Kontrolle auf der Bürgerweide in Bremen über 160 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt. Die Beamten des Hauptzollamts Bremen wurden am Sonntagmorgen, dem 21. Juni 2026, bei der Prüfung von Flohmarktständen fündig.
Zunächst fielen den Zollbeamten an einem Stand sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen auf, die ein 21-jähriger Verkäufer zum Verkauf angeboten hatte.
Inhaltsverzeichnis
Unversteuerte E-Zigaretten im Kofferraum entdeckt
Nach dem ersten Fund nahmen die Beamten auch den am Stand geparkten Pkw des Verkäufers genauer in Augenschein.
Im Kofferraum entdeckten sie weitere unversteuerte E-Zigaretten. Insgesamt wurden mehr als 160 Geräte sichergestellt.
Die Produkte wiesen laut Zoll eine Liquid-Füllmenge von rund 20 Millilitern pro Stück aus. Damit lag die Gesamtmenge des enthaltenen Liquids bei mehr als drei Litern.
Füllmenge deutlich über erlaubtem Grenzwert
In Deutschland ist für Einweg-E-Zigaretten eine maximale Füllmenge von zwei Millilitern zugelassen.
Die sichergestellten Geräte lagen mit rund 20 Millilitern pro Stück deutlich darüber. Zusätzlich fehlten deutsche Steuerzeichen.
Damit standen sowohl die steuerliche Behandlung als auch die Verkehrsfähigkeit der Produkte im Fokus der Kontrolle.
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Noch vor Ort wurde gegen den 21-jährigen Verkäufer ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die E-Zigaretten wurden sichergestellt. Zudem erhielt der Verkäufer einen Steuerbescheid über mehr als 1.000 Euro.
Zoll kontrolliert regelmäßig Flohmärkte und Verkaufsstellen
Das Hauptzollamt Bremen kontrolliert regelmäßig Flohmärkte, Kioske und Shishabars im Rahmen der Steueraufsicht.
Dabei prüfen die Beamten, ob Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert und mit deutschen Steuerzeichen versehen sind.
Auch Liquids in E-Zigaretten fallen unter das Tabaksteuerrecht. Werden entsprechende Produkte ohne deutsche Steuerzeichen zum Verkauf angeboten, kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Fazit: Zoll nimmt illegale Vape-Verkäufe weiter ins Visier
Der Fall auf dem Bremer Flohmarkt zeigt, dass unversteuerte E-Zigaretten nicht nur im Onlinehandel oder in Kiosken ein Thema sind, sondern auch auf Märkten auftauchen können.
Für Händler ist entscheidend, dass E-Zigaretten und Liquids korrekt gekennzeichnet, versteuert und verkehrsfähig sind. Fehlen Steuerzeichen oder überschreiten Produkte zulässige Vorgaben, können Sicherstellungen, Steuerbescheide und Strafverfahren die Folge sein.
Bildquelle: Flow.com

