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Sep. 07, 2026Unversteuerte Tabakwaren in Saarlouis: Zoll entdeckt großes Versteck im Keller
Unversteuerte Tabakwaren in Saarlouis haben bei mehreren Kontrollen zu einer umfangreichen Sicherstellung geführt. Einsatzkräfte des Hauptzollamts Saarbrücken entdeckten insgesamt rund 52 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sowie mehr als 72 Liter Substitute für Tabakwaren in Form von Einweg-E-Zigaretten.
Besonders auffällig war ein Fund in einem verschlossenen Kellerraum. Mithilfe eines Videoendoskops konnten die Zollbediensteten durch einen schmalen Spalt unter der Tür erkennen, dass dort größere Mengen Tabakwaren gelagert wurden.
Insgesamt konnte nach Angaben des Zolls ein möglicher Steuerschaden von rund 25.000 Euro verhindert werden. Die Kontrollen fanden am 25. August 2026 im Raum Saarlouis statt. Das Hauptzollamt Saarbrücken veröffentlichte den Fall am 27. August 2026. Alle Angaben zum Einsatz stammen aus der Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken.
Inhaltsverzeichnis
Unversteuerte Tabakwaren in Saarlouis bei Kontrollen entdeckt
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken überprüfte mehrere Verkaufsstellen für Tabakwaren im Raum Saarlouis.
Dabei stellten die Einsatzkräfte erhebliche Mengen unversteuerter sowie teilweise nicht verkehrsfähiger Waren sicher. Insgesamt kamen mehr als 72 Liter Substitute für Tabakwaren in Form von Einweg-E-Zigaretten und rund 52 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak zusammen.
Der Fund unversteuerter Tabakwaren in Saarlouis betrifft damit sowohl Wasserpfeifentabak als auch Produkte aus dem Vape-Bereich.
Ähnliche Kombinationen verschiedener Produktgruppen finden Zollbehörden immer wieder. Bei einem Zollfund in Kassel wurden beispielsweise 5.298 unversteuerte E-Zigaretten, mindestens 89.700 Zigaretten, 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak und rund 112 Liter Liquids entdeckt.
Verschlossener Kellerraum macht Zoll misstrauisch
In einer der kontrollierten Verkaufsstellen fanden die Einsatzkräfte zunächst keine unversteuerten Tabakwaren in den eigentlichen Geschäftsräumen.
Bei der weiteren Kontrolle stießen sie jedoch im Keller auf einen verschlossenen Raum. Weil der Verdacht bestand, dass sich dahinter Tabakwaren befinden könnten, setzten die Zollbediensteten ein Videoendoskop ein.
Durch einen schmalen Spalt unter der Tür erhielten sie schließlich einen Blick in den Raum. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte eine größere Menge gelagerter Produkte.
Nach der Öffnung des Kellerraums bestätigte sich der Verdacht.
52 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 60 Liter Substitute im Keller
Allein in dem verschlossenen Raum fanden die Einsatzkräfte rund 52 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und 60 Liter Substitute für Tabakwaren.
Der aus diesem Kellerfund resultierende Steuerschaden liegt nach Angaben des Hauptzollamts bei mehr als 21.000 Euro.
Damit befand sich der größte Teil der bei den Kontrollen entdeckten unversteuerten Tabakwaren in Saarlouis in diesem verschlossenen Lagerraum.
Für den Abtransport der sichergestellten Waren benötigten die Kontrollkräfte Unterstützung durch die Polizei Saarlouis.
Ein vergleichbarer Fund verschiedener unversteuerter Produkte wurde auch in Duisburg und Schermbeck bekannt. Dort stellte der Zoll unter anderem mehr als 11.000 Zigaretten, über 200 Vapes und rund 64 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher. Mehr dazu steht in unserem Beitrag über unversteuerte Tabakwaren bei Zollkontrollen in Duisburg und Schermbeck.
Warum Vapes und Wasserpfeifentabak steuerlich relevant sind
Nicht nur klassische Zigaretten unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Nach dem Tabaksteuergesetz zählen auch Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren zu den steuerpflichtigen Produkten.
Als Substitute gelten dabei unter anderem Erzeugnisse, die zum Konsum eines mit einem Gerät erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1 des Tabaksteuergesetzes.
Bei den aktuellen Kontrollen bezeichnete das Hauptzollamt einen Teil der sichergestellten Waren zusätzlich als nicht verkehrsfähig. Aus der veröffentlichten Mitteilung geht jedoch nicht hervor, welche einzelnen Produkte konkret davon betroffen waren oder aus welchem produktrechtlichen Grund sie nicht verkehrsfähig waren.
Deshalb sollte zwischen „unversteuert“ und „nicht verkehrsfähig“ unterschieden werden. Beide Eigenschaften können gleichzeitig vorliegen, sind rechtlich jedoch nicht dasselbe.
Rund 25.000 Euro Steuerschaden verhindert
Über sämtliche Kontrollen hinweg beziffert das Hauptzollamt Saarbrücken den verhinderten Steuerschaden auf rund 25.000 Euro.
Davon entfielen mehr als 21.000 Euro auf die Waren, die allein in dem verschlossenen Kellerraum gefunden wurden.
Die aufgefundenen Produkte wurden sichergestellt. Was grundsätzlich mit sichergestellten E-Zigaretten geschehen kann, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber zu beschlagnahmten Vapes beim Zoll.
Ermittlungen nach Zollfund dauern an
Nach dem Fund unversteuerter Tabakwaren in Saarlouis wurden die entdeckten Waren sichergestellt.
Das Hauptzollamt machte zunächst keine weiteren Angaben zu möglichen Beschuldigten oder konkreten strafrechtlichen Vorwürfen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Der Fall zeigt zugleich, dass sich unversteuerte Waren nicht zwangsläufig offen in Verkaufsräumen befinden. Im aktuellen Fall brachte erst die genauere Kontrolle eines verschlossenen Kellerraums den größten Teil der sichergestellten Produkte ans Licht.
Fazit: Unversteuerte Tabakwaren in Saarlouis im Keller entdeckt
Der Fund unversteuerter Tabakwaren in Saarlouis führte zur Sicherstellung erheblicher Mengen Wasserpfeifentabak und Vape-Produkte.
Insgesamt entdeckten die Einsatzkräfte rund 52 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und mehr als 72 Liter Substitute für Tabakwaren in Form von Einweg-E-Zigaretten. Allein in einem verschlossenen Kellerraum befanden sich 52 Kilogramm Wasserpfeifentabak und 60 Liter Substitute.
Nach Angaben des Hauptzollamts Saarbrücken konnte dadurch insgesamt ein Steuerschaden von rund 25.000 Euro verhindert werden. Die Waren wurden sichergestellt, während die weiteren Ermittlungen noch andauern.
Bildquelle: zoll.de

