Zoll zieht unversteuerten Wasserpfeifentabak aus dem Verkehr

Unversteuerter Wasserpfeifentabak ist bei mehreren Kontrollen des Zolls in Stuttgart und Heilbronn sichergestellt worden. Betroffen waren ein arabischer Lebensmittelladen in Stuttgart sowie zwei Shisha Bars in Heilbronn. In allen drei Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten tabaksteuerrechtliche Verstöße fest und leiteten Strafverfahren ein.

Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilte, fanden die Maßnahmen Mitte Januar 2026 in Stuttgart und Anfang Februar 2026 in Heilbronn statt. Dabei entdeckte der Zoll nicht nur größere Mengen unversteuerter Tabakwaren, sondern in einer der kontrollierten Shisha Bars auch nicht verkehrsfähige und unversteuerte Vapes. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Unversteuerter Wasserpfeifentabak in Stuttgarter Laden entdeckt

Der erste Fund gelang den Zöllnerinnen und Zöllnern bei einer Kontrolle in einem arabischen Lebensmittelladen in Stuttgart. In angrenzenden Büro und Aufenthaltsräumen stießen die Einsatzkräfte auf Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen.

Insgesamt stellte der Zoll dort 72 Kilogramm sicher. Wegen des Verdachts tabaksteuerrechtlicher Verstöße wurde gegen den Ladenbesitzer ein Strafverfahren eingeleitet. Für die Ermittler ist der Fund von Bedeutung, weil unversteuerter Wasserpfeifentabak nur dann in den Verkauf gelangen kann, wenn zuvor die vorgeschriebenen Steuer- und Kennzeichnungspflichten umgangen wurden.

Kontrollen in Heilbronn führen zu weiteren Funden

Auch bei zwei weiteren Kontrollmaßnahmen Anfang Februar 2026 in Heilbronn wurden die Beamtinnen und Beamten fündig. In der ersten Shisha Bar entdeckten sie zunächst mehrere leere Kleinverkaufspackungen Wasserpfeifentabak ohne Steuerzeichen in einem Küchenmülleimer.

Bei der weiteren Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte dort rund 9.000 Gramm Wasserpfeifentabak in Dosen ohne die erforderlichen Steuerzeichen. Damit bestätigte sich der Verdacht, dass auch in diesem Betrieb unversteuerter Wasserpfeifentabak vorhanden war.

Unversteuerter Wasserpfeifentabak und illegale Vapes in zweiter Shisha Bar

Unmittelbar nach der ersten Maßnahme kontrollierte der Zoll eine weitere Shisha Bar in Heilbronn. Dort stießen die Kontrollkräfte zunächst auf nicht verkehrsfähige und unversteuerte Vapes.

Darüber hinaus fanden die Zöllnerinnen und Zöllner an verschiedenen Stellen im Betrieb weitere rund 10.000 Gramm unversteuerter Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufsverpackungen ohne Steuerzeichen. Damit weitete sich der Fall über reine Tabakverstöße hinaus auch auf den Bereich unversteuerter und nicht verkehrsfähiger E Zigaretten aus.

Mehr als 90 Kilogramm Tabak sichergestellt

Insgesamt summieren sich die Funde aus Stuttgart und Heilbronn auf mehr als 90 Kilogramm Tabak. Alle sichergestellten Tabakwaren wurden vom Zoll als Beweismittel einbehalten.

Der Fall zeigt, dass unversteuerter Wasserpfeifentabak weiterhin im Fokus der Kontrollbehörden steht. Vor allem in Verkaufsstellen und Shisha Bars prüfen die Einsatzkräfte gezielt, ob Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert und gekennzeichnet sind. Fehlen die vorgeschriebenen Steuerzeichen, drohen Strafverfahren und die Sicherstellung der Ware.

Strafverfahren gegen Betreiber eingeleitet

Nach allen drei Maßnahmen leitete der Zoll Strafverfahren gegen die jeweiligen Betreiber ein. Im Mittelpunkt stehen tabaksteuerrechtliche Beanstandungen, die nun weiter aufgearbeitet werden.

Dass in gleich mehreren Betrieben unversteuerter Wasserpfeifentabak festgestellt wurde, unterstreicht aus Sicht der Behörden die Relevanz solcher Kontrollen. Neben dem Steuerschaden geht es auch darum, den illegalen Vertrieb von Tabakwaren frühzeitig zu unterbinden.

Ermittlungen dauern weiter an

Mit der Sicherstellung der Tabakwaren sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Das Hauptzollamt Heilbronn teilte mit, dass die weiteren Ermittlungen andauern.

Für die betroffenen Betreiber haben die Funde damit ein strafrechtliches Nachspiel. Klar ist schon jetzt, dass der Zoll in Stuttgart und Heilbronn konsequent gegen unversteuerten Wasserpfeifentabak und weitere tabaksteuerrechtliche Verstöße vorgeht.

Bildquelle: Zoll.de

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