Vape Import aus China 2026: Regeln für Hersteller und Exporte

Der Vape Import aus China unterliegt inzwischen einem deutlich stärker regulierten System als noch vor einigen Jahren. Allerdings ist die Entwicklung nicht erst 2025 entstanden. China begann bereits 2022, seine E-Zigaretten-Industrie umfassend in das staatliche Tabakaufsichtssystem einzubeziehen.

Seitdem kamen weitere Regeln hinzu. Dazu gehören Lizenzpflichten für Hersteller, die Registrierung von Exportgeschäften, Vorgaben zur Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit sowie Anforderungen an die Kennzeichnung von Exportverpackungen. 2026 verschärfte die chinesische Tabakaufsicht außerdem die Steuerung der Produktionskapazitäten.

Für deutsche Händler bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass jedes Produkt eines zugelassenen chinesischen Herstellers auch in Deutschland verkauft werden darf. Beim Vape Import müssen zusätzlich die deutschen und europäischen Produkt-, Melde- und Steuerregeln eingehalten werden.

Vape Import: Chinas Regulierung begann bereits 2022

Die ursprüngliche Version dieses Artikels vermittelte den Eindruck, China habe seine Vape-Exportregeln erst 2025 grundlegend verschärft.

Das ist zeitlich nicht korrekt.

Bereits im März 2022 veröffentlichte die chinesische Staatliche Tabakmonopolverwaltung ihre neuen Regeln für E-Zigaretten. Die sogenannte „Electronic Cigarette Management Measures“ trat am 1. Mai 2022 in Kraft.

Seitdem benötigen Unternehmen für bestimmte Tätigkeiten rund um die Herstellung von E-Zigaretten, Liquids beziehungsweise Vernebelungsstoffen und Nikotin entsprechende staatliche Genehmigungen.

Auch Unternehmen, die Produkte ausschließlich für den Export herstellen, werden von diesem System erfasst. Die chinesischen Lizenzregelungen unterscheiden dabei ausdrücklich zwischen Produktion für den chinesischen Markt und Produktion für den Export.

Exportierende Vape-Hersteller benötigen eine entsprechende Lizenz

Für den Vape Import aus China ist daher zunächst wichtig, von welchem Hersteller die Ware stammt.

Chinesische Produzenten von:

  • E-Zigaretten
  • Pods beziehungsweise Kartuschen
  • Vape-Geräten
  • Liquids beziehungsweise Vernebelungsstoffen
  • Nikotin für E-Zigaretten

benötigen je nach Tätigkeit eine entsprechende Tabakproduktionslizenz.

Die chinesischen Vorschriften erfassen dabei ausdrücklich auch Hersteller, Auftragsproduzenten und Markeninhaber, die für den Export produzieren.

Damit ist die Produktion für ausländische Märkte nicht von der chinesischen Regulierung ausgenommen.

Exporte müssen über die chinesische Plattform erfasst werden

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Regulierung ist die nationale chinesische E-Zigaretten-Transaktionsplattform.

Unternehmen mit entsprechenden Lizenzen müssen bestimmte Geschäfte und Produktionsvorgänge über dieses System abwickeln beziehungsweise erfassen.

Für den Außenhandel gilt insbesondere:

Importe und Exporte von E-Zigaretten, Vernebelungsstoffen und E-Zigaretten-Nikotin müssen nach den geltenden Vorgaben über die Plattform registriert beziehungsweise gemeldet werden.

Bereits 2022 stellte die chinesische Tabakaufsicht außerdem klar, dass lizenzierte Produktionsunternehmen ihre Exportgeschäfte auf der Plattform erfassen müssen.

Der Vape Import nach Europa ist damit auf chinesischer Seite Teil eines staatlich überwachten Systems.

Seit 2023 gelten zusätzliche Qualitätsvorgaben für Export-Vapes

Im Juli 2023 veröffentlichte die chinesische Tabakaufsicht zusätzliche Vorgaben für die Qualitätssicherung von E-Zigaretten, die ausschließlich für den Export produziert werden.

Dabei wurde ausdrücklich festgelegt:

Exportprodukte müssen grundsätzlich die gesetzlichen und technischen Anforderungen des Ziellandes erfüllen.

Nur wenn im jeweiligen Zielland keine entsprechenden Vorschriften bestehen, sollen die chinesischen Anforderungen herangezogen werden.

Für einen chinesischen Hersteller, der Produkte nach Deutschland liefert, bedeutet das beispielsweise:

Die Ware muss hinsichtlich der relevanten Produkteigenschaften auf den deutschen beziehungsweise europäischen Markt abgestimmt werden.

Rückverfolgbarkeit spielt beim Vape Import eine größere Rolle

Seit 2023 verlangt die chinesische Regulierung zudem ein umfassenderes Qualitätssicherungssystem für Exportprodukte.

Hersteller sollen unter anderem Systeme für:

  • Lieferantenbewertung
  • Wareneingangskontrolle
  • Produktionsaufzeichnungen
  • Ausgangskontrollen
  • Qualitätsprüfungen
  • Rückverfolgbarkeit
  • Behandlung nicht konformer Produkte

einrichten.

Darüber hinaus müssen relevante Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.

Damit geht es bei der chinesischen Regulierung nicht nur darum, wer produzieren darf, sondern zunehmend auch darum, wie sich Produktion und Produktqualität dokumentieren lassen.

Exportverpackungen benötigen bestimmte Angaben

Auch bei Verpackungen gelten konkrete chinesische Exportvorgaben.

Nach den 2023 veröffentlichten Regeln müssen die Verpackungen von Export-E-Zigaretten unter anderem Angaben wie:

  • Nummer der Produktionslizenz
  • Produktbezeichnung
  • Produktionscharge
  • Produktionsdatum

enthalten.

Bei Auftragsfertigung muss zudem die entsprechende Lizenznummer des produzierenden Unternehmens angegeben werden.

Dadurch soll sich besser nachvollziehen lassen, welcher lizenzierte Hersteller hinter einem Exportprodukt steht.

Exportdaten müssen nach der Zollabfertigung gemeldet werden

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die eigentliche Ausfuhr.

Chinesische Hersteller müssen ihre E-Zigaretten beim Export ordnungsgemäß gegenüber dem Zoll deklarieren.

Außerdem müssen sie relevante Exportinformationen nach der Ausfuhr innerhalb der vorgesehenen Frist auf der nationalen E-Zigaretten-Plattform erfassen. Die 2023 veröffentlichten Qualitätsvorgaben nennen hierfür 30 Tage nach der Exportzollanmeldung.

Eine ähnliche Verpflichtung findet sich bereits in den chinesischen Regeln für den E-Zigaretten-Außenhandel von 2022.

2024 wurde das Transaktionsmanagement nochmals überarbeitet

Auch 2024 blieb das chinesische Regelsystem nicht unverändert.

Die chinesische Tabakaufsicht überarbeitete die Vorschriften zum E-Zigaretten-Transaktionsmanagement.

Die aktualisierten Regeln betonen insbesondere die digitale Erfassung von:

Warenströmen, Logistik, Zahlungsströmen und Informationen.

Damit soll der Lebenszyklus regulierter Geschäfte stärker dokumentiert werden.

Deshalb ist es irreführend, von einer einzelnen „China-Reform 2025“ zu sprechen.

Tatsächlich handelt es sich um einen mehrjährigen Regulierungsprozess seit 2022.

2025 liefen wichtige Herstellerlizenzen aus

2025 war dennoch ein relevantes Jahr für die Branche.

Die chinesische Tabakaufsicht erklärte im Mai 2025, dass die ersten Lizenzen der 2022 zugelassenen E-Zigaretten-Produktionsunternehmen ab dem 30. Juni 2025 nach und nach auslaufen würden.

Damit rückten Verlängerungsverfahren und die erneute Prüfung der Unternehmen stärker in den Mittelpunkt.

Die Behörde kündigte in diesem Zusammenhang eine stärkere Kombination aus Industriepolitik, Standards, Lizenzierung und Regulierung an.

Das ist jedoch etwas anderes als die Behauptung:

„China hat 2025 plötzlich den Vape Export eingeschränkt.“

Ein allgemeines chinesisches Exportverbot für E-Zigaretten lässt sich daraus nicht ableiten.

Neue Regeln 2026 betreffen die Produktionskapazität

Am 5. Februar 2026 folgte eine weitere wichtige Entwicklung.

Die chinesische Tabakaufsicht veröffentlichte Vorgaben, mit denen Angebot und Nachfrage innerhalb der E-Zigaretten-Industrie stärker ausbalanciert und Überkapazitäten begrenzt werden sollen.

Unternehmen dürfen ihre Produktionskapazität nicht beliebig erweitern.

Neue Produktionsprojekte und Kapazitätserweiterungen unterliegen strengeren Voraussetzungen. Unternehmen müssen sich grundsätzlich an die ihnen zugewiesenen beziehungsweise genehmigten Produktionskapazitäten halten.

Außerdem sollen Produktionslinien nicht ohne entsprechende Genehmigungen erweitert werden.

Exporthersteller müssen 2026 die Regeln des Ziellandes nachweisen

Für den Vape Import aus China ist eine Passage der neuen 2026-Regelung besonders interessant.

Exportorientierte Unternehmen müssen bei bestimmten Kapazitätserweiterungen nachweisen können, dass die zusätzlich produzierten Produkte den Gesetzen und regulatorischen Anforderungen des Ziellandes entsprechen.

Darüber hinaus fordert die chinesische Tabakaufsicht von Exportherstellern ausdrücklich Unterlagen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Zielmarktes nachgewiesen werden kann.

Für Lieferungen nach Deutschland gewinnen deshalb nicht nur chinesische Produktionslizenzen, sondern auch die europäische und deutsche Produktkonformität an Bedeutung.

China verbietet aromatisierte Vapes nicht generell für den Export

Auch hier muss zwischen dem chinesischen Binnenmarkt und Exportprodukten unterschieden werden.

Auf dem chinesischen Binnenmarkt gelten deutlich strengere Vorgaben für Aromen. Dort ist insbesondere der Verkauf von E-Zigaretten mit anderen Geschmacksrichtungen als Tabakaroma untersagt.

Die chinesischen Behörden kontrollieren beispielsweise ausdrücklich den Verkauf nicht standardkonformer aromatisierter Produkte.

Für Exportprodukte gelten dagegen grundsätzlich die Anforderungen des jeweiligen Ziellandes.

Das bedeutet:

Ein Vape-Geschmack, der auf dem chinesischen Binnenmarkt nicht verkauft werden darf, ist nicht allein deshalb automatisch vom Export ausgeschlossen.

Entscheidend ist unter anderem, ob das Produkt im jeweiligen Bestimmungsland legal in Verkehr gebracht werden darf. Die chinesischen Exportvorschriften schreiben ausdrücklich die Einhaltung der Rechts- und Standardanforderungen des Ziellandes vor.

Eine chinesische Exportfreigabe macht eine Vape in Deutschland nicht automatisch legal

Dieser Punkt ist für deutsche Importeure besonders wichtig.

Ein Produkt kann in China ordnungsgemäß produziert und exportiert worden sein und trotzdem nicht die Voraussetzungen für den deutschen Markt erfüllen.

China prüft nicht anstelle deutscher Behörden sämtliche deutschen Anforderungen.

Hersteller und Importeure müssen deshalb auch die europäischen und deutschen Vorschriften beachten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass Hersteller und Importeure E-Zigaretten und Nachfüllbehälter vor dem Inverkehrbringen über das EU Common Entry Gate (EU-CEG) melden müssen.

EU-CEG: Produkte müssen vor dem Verkauf gemeldet werden

Für neue oder wesentlich veränderte E-Zigaretten gilt auf EU-Ebene grundsätzlich eine Vorlaufzeit.

Nach Angaben der Europäischen Kommission müssen die entsprechenden Produktinformationen sechs Monate vor dem geplanten Inverkehrbringen über EU-CEG eingereicht werden.

Das betrifft unter anderem Angaben zu:

  • Inhaltsstoffen
  • Emissionen
  • Produktaufbau
  • Nikotinabgabe
  • Hersteller beziehungsweise Importeur

Auch Deutschland verlangt entsprechende Produktmeldungen.

Das BVL weist außerdem darauf hin, dass die deutschen Meldepflichten seit 2021 auch nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten erfassen.

Deshalb reicht es für einen Händler nicht aus, lediglich bei einem chinesischen Produzenten Ware zu bestellen.

Deutsche Produktgrenzen bleiben beim Vape Import entscheidend

Zusätzlich müssen Produkte die deutschen Anforderungen erfüllen.

Bei nikotinhaltigen elektronischen Einwegzigaretten beziehungsweise Einwegkartuschen gilt beispielsweise eine maximale Füllmenge von 2 Millilitern.

Nikotinhaltige Flüssigkeiten dürfen außerdem höchstens 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten.

Gerade bei sogenannten Big-Puff-Produkten können diese Vorschriften relevant werden.

Produkte mit außergewöhnlich hohen beworbenen Zugzahlen sind allerdings nicht allein wegen der Zahl der Züge verboten. Entscheidend ist die konkrete technische Ausgestaltung.

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Vorschriften findest du in unserem Beitrag zu den Vape-Gesetzen 2026 in Deutschland.

Auch die Tabaksteuer darf beim Import nicht vergessen werden

Neben Produktrecht und Meldung spielt bei nikotinhaltigen und nikotinfreien Vape-Liquids in Deutschland auch die Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren eine wichtige Rolle.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,32 Euro pro Milliliter.

Ein Produkt kann deshalb technisch den Produktvorschriften entsprechen und dennoch steuerrechtlich problematisch sein, wenn die vorgeschriebenen steuerlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.

Welche Folgen unversteuerte Produkte haben können, zeigt beispielsweise der von uns berichtete Fall mit rund 650.000 mutmaßlich illegalen Vapes in Neuss.

Mehr zum steuerlichen Hintergrund erklären wir außerdem in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung und Liquidsteuer 2026.

Sind durch Chinas Regeln die Lieferzeiten länger geworden?

Genau hier enthielt die frühere Artikelversion mehrere Aussagen, für die belastbare Belege fehlten.

Dort hieß es unter anderem:

  • Bestellungen benötigten inzwischen doppelt so lange.
  • Deutsche Händler meldeten ständig ausverkaufte Produkte.
  • Einkaufspreise seien aufgrund der Regulierung stark gestiegen.
  • Immer mehr Vape-Fabriken in Shenzhen würden geschlossen.
  • Günstige Einweggeräte verschwänden aus dem Markt.

Solche Entwicklungen können bei einzelnen Unternehmen oder Produkten durchaus auftreten.

Allerdings lässt sich aus den chinesischen Regulierungsvorschriften keine allgemeingültige Verdoppelung der Lieferzeiten oder pauschale Preissteigerung für den europäischen Markt ableiten.

Dafür wären belastbare Markt- und Handelsdaten notwendig.

Die aktualisierte Version verzichtet deshalb auf solche pauschalen Aussagen.

Wurden in Shenzhen zahlreiche Vape-Fabriken geschlossen?

Auch diese Behauptung sollte nicht ohne konkrete Quelle verwendet werden.

China kontrolliert die Branche inzwischen deutlich stärker. Unternehmen ohne erforderliche Genehmigungen können nicht legal innerhalb des regulierten Systems produzieren.

Außerdem sieht die neue Regulierung von 2026 vor, ineffiziente beziehungsweise nicht konforme Produktionskapazitäten stärker zu kontrollieren und gegebenenfalls zurückzuführen.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass „zahlreiche Fabriken in Shenzhen geschlossen“ wurden.

Ohne konkrete behördliche Daten über Anzahl, Zeitraum und Ursache solcher Schließungen wäre diese Formulierung zu pauschal.

Brechen illegale Importkanäle durch Chinas Regeln weg?

Auch das lässt sich nicht so eindeutig behaupten.

Die chinesischen Melde-, Lizenz- und Rückverfolgungssysteme sollen die Produktion und den Export stärker kontrollierbar machen.

Gleichzeitig verschärft China 2026 ausdrücklich die Kontrolle von unter anderem:

  • nicht genehmigter Produktion
  • Überschreitungen zugelassener Produktionskapazitäten
  • Export-Rückflüssen in den chinesischen Markt
  • falschen Zollanmeldungen
  • nicht konformen Produkten.

Das kann die staatliche Kontrolle verbessern.

Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass illegale Lieferwege nach Deutschland verschwunden sind.

Auch europäische Zollfunde zeigen weiterhin, dass unversteuerte oder nicht verkehrsfähige E-Zigaretten auf dem deutschen Markt auftauchen.

Was sollten deutsche Händler beim Vape Import prüfen?

Wer E-Zigaretten aus China importiert, sollte sich deshalb nicht allein auf Aussagen wie „China Export Approved“ oder die Lizenz des Produzenten verlassen.

Wichtiger ist eine Prüfung der gesamten Lieferkette.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ist der chinesische Hersteller für die entsprechende Tätigkeit lizenziert?
  • Kann die Herkunft des Produkts nachvollzogen werden?
  • Entspricht das Produkt den Anforderungen des deutschen Zielmarktes?
  • Wurde die erforderliche EU-CEG-Meldung vorgenommen?
  • Wurde die vorgeschriebene Vorlauffrist berücksichtigt?
  • Stimmen Verpackung und Kennzeichnung?
  • Werden die zulässigen Produktgrenzen eingehalten?
  • Sind steuerliche Anforderungen erfüllt?
  • Stimmen tatsächlich gelieferte Ware und gemeldete Produktspezifikation überein?

Gerade bei Importware sollte deshalb nicht ausschließlich nach Stückpreis und Lieferzeit entschieden werden.

China reguliert inzwischen auch Produktionsüberschüsse

Die chinesische Entwicklung von 2026 zeigt außerdem, dass sich die Regulierung nicht mehr nur auf einzelne Produkte konzentriert.

Die Behörden wollen ausdrücklich Überkapazitäten verhindern.

Die Staatliche Tabakmonopolverwaltung bezeichnet E-Zigaretten als einen regulierten Industriebereich und begrenzt Investitionen sowie Produktionsausweitungen.

Unternehmen mit niedriger Kapazitätsauslastung oder Verstößen können stärker kontrolliert werden. Gleichzeitig soll die Produktion stärker an der tatsächlichen Marktnachfrage ausgerichtet werden.

Das könnte langfristig Einfluss auf die Struktur chinesischer Hersteller haben.

Welche konkreten Auswirkungen dies auf Preise oder Lieferzeiten nach Deutschland haben wird, lässt sich derzeit jedoch nicht seriös pauschalisieren.

Vape Import 2026: Mehr Regulierung, aber kein chinesischer Exportstopp

Der wichtigste Unterschied zur alten Fassung lautet deshalb:

China hat den Vape Import nach Europa nicht 2025 plötzlich durch ein neues Exportregime ausgebremst.

Vielmehr entstand seit 2022 schrittweise ein umfassenderes Regulierungsmodell.

Die Entwicklung lässt sich grob so zusammenfassen:

2022: Einführung des umfassenden chinesischen E-Zigaretten-Regulierungs- und Lizenzsystems sowie eigener Regeln für Im- und Export.

2023: zusätzliche Vorgaben für Qualitätssicherung, Rückverfolgbarkeit und Verpackungskennzeichnung von Exportprodukten.

2024: Überarbeitung des elektronischen Transaktionsmanagements und stärkere digitale Dokumentation der Waren- und Informationsströme.

2025: Beginn des Auslaufens beziehungsweise der Verlängerung zahlreicher 2022 erteilter Produktionslizenzen.

2026: stärkere Regulierung von Investitionen, Produktionskapazitäten, Produktionsmengen und Export-Compliance.

Fazit: Vape Import aus China wird stärker kontrolliert

Der Vape Import aus China 2026 findet in einem deutlich stärker regulierten Umfeld statt als noch vor wenigen Jahren.

Allerdings begann diese Entwicklung nicht erst 2025.

Bereits 2022 führte China ein umfassendes Lizenz- und Kontrollsystem für die E-Zigaretten-Branche ein. Seitdem kamen Regeln für Exportgeschäfte, Qualitätssicherung, Rückverfolgbarkeit, Verpackungskennzeichnung und digitale Meldungen hinzu.

2026 geht China noch einen Schritt weiter. Produktionskapazitäten sollen stärker begrenzt und an die tatsächliche Nachfrage angepasst werden. Exportorientierte Hersteller müssen zudem stärker nachweisen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Ziellandes erfüllen.

Für deutsche Händler bleibt jedoch entscheidend:

Eine ordnungsgemäße Produktion und Ausfuhr in China bedeutet nicht automatisch, dass eine Vape in Deutschland legal verkauft werden darf.

Importeure müssen zusätzlich die deutschen und europäischen Vorschriften berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Produktanforderungen, EU-CEG-Meldungen, Kennzeichnung sowie steuerrechtliche Vorgaben. Die Europäische Kommission bestätigt für neue oder wesentlich veränderte E-Zigaretten grundsätzlich die Meldung sechs Monate vor dem geplanten Inverkehrbringen.

Unbelegte Aussagen über pauschal doppelte Lieferzeiten, massive Preissteigerungen oder flächendeckende Fabrikschließungen sollten dagegen nicht als feststehende Folge der chinesischen Regulierung dargestellt werden.

Stand: August 2026

Bildquelle: Chatgpt.com