Vape Schmuggel durch Falschdeklaration: Was beim Import gilt

Vape Schmuggel kann unterschiedliche Formen annehmen. Eine davon sind falsche oder unvollständige Angaben bei der Einfuhr von E-Zigaretten, Liquids oder anderen Vape-Produkten. Werden Waren gegenüber dem Zoll beispielsweise falsch beschrieben oder steuerlich relevante Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig gemacht, können daraus erhebliche zoll- und steuerrechtliche Folgen entstehen.

Dabei ist wichtig: Begriffe wie „Phantom-Import“ oder „Ghost Import“ sind keine eigenständigen gesetzlichen Tatbestände im Zoll- oder Steuerrecht. Entscheidend ist vielmehr, welche Ware tatsächlich eingeführt wird, welche Angaben gegenüber den Zollbehörden gemacht werden und ob alle zoll-, steuer- und produktrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Nach dem Unionszollkodex trägt der Anmelder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einer Zollanmeldung. Das gilt ebenso für die Echtheit, Richtigkeit und Gültigkeit der dazu vorgelegten Unterlagen.

Vape Schmuggel: Was bedeutet Falschdeklaration?

Von einer Falschdeklaration kann gesprochen werden, wenn Angaben über eine eingeführte Ware nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.

Bei einer Zollanmeldung können unter anderem Informationen relevant sein über:

  • Art und Beschreibung der Ware
  • Menge
  • Warenwert
  • Ursprung
  • zolltarifliche Einreihung
  • gegebenenfalls weitere für die Einfuhr relevante Eigenschaften

Der Unionszollkodex verpflichtet den Anmelder dazu, richtige und vollständige Informationen vorzulegen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Fehler automatisch Vape Schmuggel oder eine Straftat darstellt. Für die strafrechtliche Bewertung kommt es vielmehr auf den konkreten Sachverhalt, die betroffenen Abgaben und insbesondere darauf an, ob vorsätzlich gehandelt wurde.

Warum eine falsche Warenbeschreibung problematisch sein kann

Eine Vape-Sendung sollte gegenüber dem Zoll nicht als eine völlig andere Warenart dargestellt werden, wenn tatsächlich E-Zigaretten oder steuerpflichtige Flüssigkeiten eingeführt werden.

Denn die korrekte Beschreibung einer Ware kann Einfluss darauf haben, welche Vorschriften bei der Einfuhr anzuwenden sind.

Wird beispielsweise ein tatsächlich steuerpflichtiges Erzeugnis so angegeben, dass seine steuerliche Bedeutung verschleiert wird, können dadurch Abgaben falsch berechnet oder gar nicht erhoben werden.

Genau deshalb verlangt das EU-Zollrecht vom Anmelder korrekte und vollständige Angaben.

Nicht jeder Vape Import ist Schmuggel

Ein Vape Import ist selbstverständlich nicht automatisch illegal.

E-Zigaretten, Liquids und Zubehör können grundsätzlich aus Drittstaaten eingeführt werden, sofern alle einschlägigen Vorschriften erfüllt werden.

Dabei können mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig relevant sein:

Zollrecht:
Die Ware muss korrekt angemeldet und gegebenenfalls zollrechtlich abgefertigt werden.

Tabaksteuerrecht:
Bei Liquids und anderen Erzeugnissen, die steuerrechtlich als Substitute für Tabakwaren gelten, können deutsche Tabaksteuerpflichten entstehen.

Produktrecht:
E-Zigaretten und Liquids müssen die für den deutschen beziehungsweise europäischen Markt geltenden Anforderungen erfüllen.

Melde- und Kennzeichnungspflichten:
Je nach Produkt bestehen weitere Anforderungen vor dem Inverkehrbringen.

Deshalb sollte zwischen einem normalen Vape Import aus China und den dafür geltenden Vorschriften und einer bewusst falschen oder unvollständigen Deklaration unterschieden werden.

Welche Vape-Produkte unterliegen der Tabaksteuer?

Das deutsche Tabaksteuergesetz erfasst sogenannte Substitute für Tabakwaren.

Darunter fallen grundsätzlich Erzeugnisse, die dazu geeignet sind, ein mittels eines Geräts erzeugtes Aerosol oder Dampf zu konsumieren. Für bestimmte Arzneimittel bestehen Ausnahmen.

Damit ist die steuerrechtliche Einordnung nicht allein davon abhängig, ob ein Produkt Nikotin enthält.

Entscheidend ist vielmehr, ob das jeweilige Erzeugnis die gesetzliche Definition eines Substituts für Tabakwaren erfüllt.

Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil gelegentlich angenommen wird, nikotinfreie Vape-Liquids seien automatisch von der Tabaksteuer ausgenommen. So pauschal ist das nicht richtig.

Nicht jedes Vape-Hardwareteil ist dagegen selbst tabaksteuerpflichtig. Die Liquidsteuer betrifft insbesondere die entsprechenden Flüssigkeiten beziehungsweise andere Erzeugnisse, die unter die gesetzliche Definition der Substitute für Tabakwaren fallen.

Vape Schmuggel und Liquidsteuer 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die deutsche Tabaksteuer für Substitute für Tabakwaren:

0,32 Euro je Milliliter.

Zuvor galten:

    1. Juli 2022 bis Ende 2023: 0,16 Euro/ml
  • 2024: 0,20 Euro/ml
  • 2025: 0,26 Euro/ml
  • seit 1. Januar 2026: 0,32 Euro/ml

Damit können bei größeren Mengen erhebliche Steuerbeträge entstehen.

Bei beispielsweise 10.000 Millilitern steuerpflichtiger Flüssigkeit beträgt die reine Tabaksteuer nach dem seit 2026 geltenden Satz rechnerisch bereits:

10.000 ml × 0,32 Euro = 3.200 Euro.

Bei hunderttausenden oder Millionen Millilitern steigt der Betrag entsprechend erheblich.

Weitere Einzelheiten erklären wir in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung und die Liquidsteuer 2026.

Warum Steuerzeichen bei Vape-Produkten wichtig sind

Für Substitute für Tabakwaren gelten in Deutschland besondere Vorgaben zur Entrichtung der Tabaksteuer.

Das Tabaksteuerrecht sieht dabei unter anderem die Verwendung von Steuerzeichen vor.

Diese spielen für die steuerrechtliche Einordnung eine wichtige Rolle und können erkennen lassen, ob die Ware für den deutschen steuerrechtlich freien Verkehr ordnungsgemäß versteuert wurde.

Allerdings sollte daraus nicht geschlossen werden:

„Steuerzeichen vorhanden = Produkt vollständig legal.“

Ein Steuerzeichen betrifft zunächst die steuerrechtliche Seite.

Zusätzlich müssen weiterhin die jeweiligen produktrechtlichen Anforderungen erfüllt sein.

Produktrecht und Steuerrecht sind nicht dasselbe

Gerade beim Vape Schmuggel werden unterschiedliche Rechtsverstöße häufig miteinander vermischt.

Ein Vape kann beispielsweise steuerrechtlich ordnungsgemäß behandelt worden sein und trotzdem gegen Produktvorschriften verstoßen.

Umgekehrt kann ein Produkt technisch den Anforderungen entsprechen, aber nicht ordnungsgemäß versteuert worden sein.

Bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten beziehungsweise Einwegkartuschen gelten beispielsweise bestimmte Grenzen für Füllvolumen und Nikotinkonzentration.

Zusätzlich bestehen weitere Vorgaben zu Kennzeichnung, Inhaltsstoffen und Produktmeldung.

Welche Anforderungen derzeit gelten, erklären wir ausführlich in unserem Überblick über die Vape-Gesetze 2026 in Deutschland.

Was passiert bei der Einfuhr aus einem Drittland?

Bei Waren aus Staaten außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union gelten die entsprechenden Einfuhr- und Zollverfahren.

Wer eine Zollanmeldung abgibt, übernimmt nach Artikel 15 des Unionszollkodex Verantwortung dafür, dass die darin enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind.

Das betrifft nicht nur die Produktbezeichnung.

Auch andere Angaben können für die korrekte Abfertigung relevant sein.

Ist ein eingeführtes Erzeugnis zusätzlich verbrauchsteuerpflichtig, müssen auch die entsprechenden deutschen Steuerregeln berücksichtigt werden.

Einfuhr aus Drittland und Warenverkehr innerhalb der EU unterscheiden

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist von einer Einfuhr aus einem Drittstaat zu unterscheiden.

Bei einer direkten Einfuhr beispielsweise aus China in die Europäische Union findet eine zollrechtliche Einfuhrabfertigung statt.

Innerhalb des EU-Zollgebiets besteht dagegen grundsätzlich keine klassische Einfuhrzollabfertigung wie bei einem direkten Drittlandimport.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Vape-Produkten innerhalb der EU keine weiteren Vorschriften gelten.

Gerade bei Substituten für Tabakwaren bestehen besondere verbrauchsteuerrechtliche Regelungen.

Für den gewerblichen Bezug aus anderen Mitgliedstaaten können deshalb eigene steuerrechtliche Verfahren und Pflichten gelten.

Besonders streng sind zudem bestimmte Versandhandelskonstellationen. Der Versand von entsprechenden Substituten aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Privatpersonen in Deutschland kann aufgrund der deutschen verbrauchsteuerrechtlichen Vorgaben unzulässig sein.

Deshalb wäre die Aussage:

„Jede Vape-Lieferung aus dem Ausland muss an der deutschen Grenze verzollt werden“

zu pauschal.

Entscheidend ist, ob es sich um einen Drittlandimport oder um Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union handelt und welche steuerrechtlichen Vorschriften für die konkrete Ware gelten.

Welche Angaben können bei einer Zollanmeldung relevant sein?

Eine Zollanmeldung besteht aus deutlich mehr als einer einfachen Produktbezeichnung.

Je nach konkretem Import können beispielsweise Informationen zu:

  • Warenart
  • Menge
  • Wert
  • Ursprung
  • Zolltarif
  • beteiligten Unternehmen
  • einschlägigen Genehmigungen oder Unterlagen

relevant sein.

Welche Daten tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Zollverfahren und der Ware ab.

Deshalb sollte ein Importeur nicht versuchen, komplexe Vape-Produkte unter einer vermeintlich einfacheren Produktbezeichnung anzumelden, wenn diese den tatsächlichen Warencharakter nicht korrekt wiedergibt.

Falscher Warenwert kann ebenfalls relevant sein

Auch der angegebene Warenwert kann für ein Zollverfahren bedeutsam sein.

Bei bestimmten Einfuhren bildet der Zollwert eine Grundlage für die Berechnung von Einfuhrabgaben.

Wird ein tatsächlich höherer Warenwert bewusst zu niedrig angegeben, kann das deshalb Auswirkungen auf die Abgabenberechnung haben.

Allerdings sollte nicht pauschal unterstellt werden, dass günstige Importpreise automatisch manipuliert sind.

Ein niedriger Preis kann beispielsweise auf:

  • Großhandelskonditionen
  • Produktionskosten
  • Vertragsbedingungen
  • größere Abnahmemengen

zurückzuführen sein.

Entscheidend ist, ob die gegenüber dem Zoll gemachten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Ist eine falsche Zollanmeldung automatisch Steuerhinterziehung?

Nein.

Nicht jede fehlerhafte Angabe erfüllt automatisch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.

§ 370 Abgabenordnung erfasst unter anderem Fälle, in denen gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.

Für eine vorsätzliche Steuerhinterziehung müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls erfüllt sein.

Dazu gehören beispielsweise Fragen wie:

  • Welche Angabe war falsch?
  • War sie steuerlich erheblich?
  • Wurde dadurch tatsächlich Steuer verkürzt?
  • Handelte die betreffende Person vorsätzlich?
  • Welche Rolle hatte sie bei der Einfuhr?

Deshalb sollte nicht jeder Deklarationsfehler pauschal als Steuerhinterziehung bezeichnet werden.

Auch leichtfertige Fehler können Folgen haben

Fehlt der für eine Steuerhinterziehung erforderliche Vorsatz, bedeutet das nicht automatisch, dass ein steuerlich erheblicher Fehler folgenlos bleibt.

Nach § 378 Abgabenordnung kann eine leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Dabei geht es um Fälle, in denen die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig verwirklicht werden.

Für eine leichtfertige Steuerverkürzung kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Damit gilt:

Nicht jeder Fehler ist eine Straftat – aber auch ein nicht vorsätzlich begangener steuerlich erheblicher Fehler kann rechtliche Konsequenzen haben.

Welche Strafen sieht § 370 AO vor?

Bei Steuerhinterziehung sieht § 370 AO grundsätzlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

In besonders schweren Fällen gelten höhere Strafrahmen.

Welche Konsequenz tatsächlich verhängt wird, hängt jedoch vom konkreten Verfahren ab.

Unter anderem können Schadenshöhe, Tatbeitrag, Vorsatz, Dauer und weitere Umstände eine Rolle spielen.

Für einen journalistischen Artikel ist deshalb eine Formulierung wie:

„Falschdeklarationen können strafrechtliche Folgen haben.“

deutlich sauberer als die pauschale Aussage:

„Wer eine Vape falsch deklariert, muss ins Gefängnis.“

Vape Schmuggel kann weitere Steuerstraftaten berühren

Neben der Steuerhinterziehung kennt die Abgabenordnung weitere Steuerstraftatbestände.

Dazu gehören unter anderem Vorschriften über:

  • Bannbruch
  • gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Schmuggel
  • Steuerhehlerei

Diese Begriffe sollten allerdings nur verwendet werden, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind beziehungsweise Ermittlungsbehörden entsprechende Vorwürfe erheben.

Nicht jede unversteuerte Vape-Sendung ist automatisch:

  • bandenmäßiger Schmuggel
  • organisierte Kriminalität
  • Steuerhehlerei
  • gewerbsmäßiger Schmuggel

Gerade bei laufenden Ermittlungsverfahren ist deshalb eine genaue Formulierung entscheidend.

Was bedeutet „Phantom-Import“ bei Vapes?

Begriffe wie „Phantom-Import“ oder „Ghost Import“ werden teilweise journalistisch verwendet, um undurchsichtige beziehungsweise falsch deklarierte Warenströme zu beschreiben.

Sie sind jedoch keine eigenständigen gesetzlichen Tatbestände im deutschen Zoll- oder Steuerrecht.

Rechtlich kommt es vielmehr auf konkrete Handlungen an.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • falsche oder unvollständige Zollangaben
  • nicht ordnungsgemäße Versteuerung
  • unrechtmäßige Einfuhr
  • Verstöße gegen Produktrecht
  • Steuerhinterziehung
  • Bannbruch
  • Steuerhehlerei
  • gegebenenfalls gewerbs- oder bandenmäßiger Schmuggel

Deshalb sollte „Phantom-Import“ höchstens als journalistische Beschreibung verwendet werden.

Falschdeklaration und falsche Produktkennzeichnung unterscheiden

Auch hier gibt es einen wichtigen Unterschied.

Eine Falschdeklaration beim Zoll betrifft Angaben, die im Zusammenhang mit der Einfuhr beziehungsweise Zollanmeldung gemacht werden.

Eine falsche oder fehlende Produktkennzeichnung betrifft dagegen Angaben auf dem Produkt oder seiner Verpackung.

Beides kann gleichzeitig vorkommen, muss es aber nicht.

Beispielsweise kann eine Sendung gegenüber dem Zoll korrekt als E-Zigarette angemeldet sein, während die Verkaufsverpackung dennoch gegen bestimmte deutsche Produktvorschriften verstößt.

Umgekehrt kann eine Verpackung äußerlich korrekt gestaltet sein, während Angaben in der Zollanmeldung falsch sind.

Was müssen Importeure beachten?

Wer gewerblich E-Zigaretten, Liquids oder andere Vape-Produkte importiert, sollte verschiedene Bereiche getrennt prüfen.

Dazu gehören insbesondere:

  • korrekte Warenbeschreibung
  • korrekte Menge
  • zutreffender Warenwert
  • richtige zolltarifliche Einreihung
  • erforderliche Unterlagen
  • Tabaksteuer bei steuerpflichtigen Substituten
  • Steuerzeichen
  • Produktkonformität
  • Kennzeichnung
  • erforderliche Produktmeldungen

Eine Exportfreigabe oder Rechnung eines ausländischen Lieferanten ersetzt diese Prüfung nicht.

Ebenso sollten Importeure nicht davon ausgehen, dass ein Spediteur automatisch für sämtliche rechtlichen Anforderungen verantwortlich ist.

Wer als Anmelder gegenüber den Zollbehörden auftritt, trägt nach dem Unionszollkodex eigene Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.

Welche Rolle spielt der Zolltarif?

Für Waren, die aus Drittstaaten eingeführt werden, kann die korrekte zolltarifliche Einreihung wichtig sein.

Der Zolltarif bestimmt unter anderem, wie eine Ware zollrechtlich eingeordnet wird.

Dabei reicht es nicht aus, lediglich einen möglichst allgemeinen Begriff wie „Elektronik“, „Zubehör“ oder „Aroma“ zu verwenden, wenn dieser die Ware nicht korrekt beschreibt.

Die richtige Einreihung richtet sich nach der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts.

Auch hier gilt die Verpflichtung zu korrekten und vollständigen Angaben.

Warum auffällig niedrige Preise allein kein Beweis sind

Bei Berichten über Vape Schmuggel werden niedrige Verkaufspreise häufig als unmittelbarer Beweis für illegale Ware dargestellt.

So einfach ist die Einordnung allerdings nicht.

Ein niedriger Preis kann viele Ursachen haben, beispielsweise:

  • Großhandelsrabatte
  • Restposten
  • unterschiedliche Einkaufskonditionen
  • Herstelleraktionen
  • geringe Margen

Gleichzeitig können unversteuerte Produkte natürlich einen unrechtmäßigen Preisvorteil ermöglichen.

Der Verkaufspreis allein beweist jedoch weder Steuerhinterziehung noch Schmuggel.

Für eine belastbare Bewertung sind konkrete Informationen über Ware, Einfuhr, Versteuerung und Lieferkette erforderlich.

Kein automatischer Zusammenhang mit Social Media

Auch Telegram, WhatsApp, Instagram oder andere Plattformen sollten nicht pauschal als typische Vertriebswege eines bestimmten Vape-Schmuggels dargestellt werden, wenn dafür keine belastbare Quelle vorliegt.

Illegale Produkte können über unterschiedliche Wege angeboten oder vertrieben werden.

Aus der Nutzung eines Messengers oder sozialen Netzwerks lässt sich für sich genommen noch keine konkrete Steuerstraftat ableiten.

Ein seriöser Hintergrundartikel sollte deshalb zwischen dokumentierten Ermittlungsfällen und allgemeinen Vermutungen unterscheiden.

Vape Schmuggel: Steuerzeichen allein reichen nicht für vollständige Legalität

Deutsche Steuerzeichen sind bei Substituten für Tabakwaren ein wichtiger Hinweis auf die ordnungsgemäße steuerrechtliche Behandlung.

Trotzdem müssen weitere Anforderungen erfüllt werden.

Ein Produkt kann beispielsweise steuerlich korrekt behandelt worden sein, aber dennoch gegen Vorschriften zu:

  • Produktgestaltung
  • Füllvolumen
  • Nikotinkonzentration
  • Kennzeichnung
  • Inhaltsstoffen
  • Produktmeldung

verstoßen.

Umgekehrt kann eine technisch regelkonforme Vape steuerrechtlich problematisch sein.

Deshalb sollten Händler und Verbraucher Steuerzeichen nicht als universelles „Legalitätssiegel“ verstehen.

Warum Falschdeklarationen für Behörden relevant sind

Zollbehörden müssen anhand der gemeldeten Informationen beurteilen können, welche Waren eingeführt werden und welche Vorschriften darauf anzuwenden sind.

Falsche oder unvollständige Angaben erschweren diese Prüfung.

Der Unionszollkodex verpflichtet deshalb die Person, die eine Zollanmeldung einreicht, zur Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben.

Dadurch soll unter anderem sichergestellt werden, dass Waren korrekt erfasst und die jeweils einschlägigen Abgaben und Vorschriften angewendet werden können.

Was beim legalen Vape Import entscheidend ist

Ein rechtssicherer Import besteht aus mehreren Schritten.

Nicht ausreichend ist lediglich:

„Der Hersteller sagt, die Ware darf nach Deutschland.“

Stattdessen müssen ausländische Exportregeln und deutsche beziehungsweise europäische Import-, Steuer- und Produktvorgaben getrennt geprüft werden.

Besonders wichtig sind dabei:

Herkunftsland: Welche Exportanforderungen gelten dort?

EU-Einfuhr: Welche Zollformalitäten gelten?

Deutschland: Welche Verbrauchsteuer- und Produktvorschriften greifen?

Verkauf: Darf das konkrete Produkt tatsächlich auf dem deutschen Markt angeboten werden?

Gerade diese unterschiedlichen Ebenen erklären, warum ein ordnungsgemäß exportiertes Produkt nicht automatisch in Deutschland verkehrsfähig sein muss.

Fazit: Vape Schmuggel durch Falschdeklaration kann ernste Folgen haben

Vape Schmuggel durch falsche oder unvollständige Zollangaben sollte nicht mit erfundenen Rechtsbegriffen oder pauschalen Schmuggelgeschichten erklärt werden.

Entscheidend ist vielmehr, welche Ware tatsächlich eingeführt wird, welche Angaben gegenüber den Zollbehörden gemacht werden und ob die jeweiligen Zoll-, Steuer- und Produktvorschriften eingehalten werden.

Nach dem Unionszollkodex trägt der Anmelder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Zollanmeldung.

Bei Liquids und anderen Erzeugnissen, die steuerrechtlich als Substitute für Tabakwaren gelten, kommt zusätzlich die deutsche Tabaksteuer hinzu. Diese beträgt seit dem 1. Januar 2026 0,32 Euro je Milliliter.

Wer gegenüber Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt, kann sich unter den Voraussetzungen des § 370 AO wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.

Liegt dagegen kein Vorsatz, aber ein leichtfertiges Verhalten vor, kann unter den Voraussetzungen von § 378 AO eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Gleichzeitig ist nicht jeder Fehler in einer Zollanmeldung automatisch Schmuggel oder Steuerhinterziehung.

Für Händler und Importeure ist deshalb vor allem eines entscheidend: Ware, Menge, Wert, steuerliche Behandlung und Produktart müssen korrekt erfasst werden.

Begriffe wie „Ghost Import“ oder „Phantom-Import“ können eine journalistische Beschreibung sein. Im Zoll- und Steuerrecht zählen jedoch die tatsächlichen Handlungen und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

Bildquelle: envato.com