Vaping an Schulen 2026: Regeln, Jugendschutz und aktuelle Zahlen

Vaping an Schulen beschäftigt Lehrkräfte, Eltern und Jugendliche auch 2026. Allerdings ist die Rechtslage differenzierter, als es manche pauschalen Aussagen vermuten lassen. Es gibt kein einzelnes bundesweites Schulgesetz, das für jede Schule, jedes Bundesland und jede Person identische Vape-Regeln festlegt.

Für Minderjährige gibt es dennoch eine klare bundesweite Grundlage: Nach dem Jugendschutzgesetz zu Tabak und E-Zigaretten dürfen Kindern und Jugendlichen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch darf ihnen deren Konsum gestattet werden.

Diese Regel gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Zusätzlich greifen Landesrecht, Nichtraucherschutzbestimmungen und die jeweiligen Regeln der Schule.

Vaping an Schulen: Was gilt für Minderjährige?

Die wichtigste bundesweite Vorschrift ist § 10 Jugendschutzgesetz.

Danach dürfen Personen unter 18 Jahren unter anderem keine:

  • Tabakwaren
  • nikotinhaltigen E-Zigaretten
  • nikotinfreien E-Zigaretten
  • elektronischen Shishas

von Händlern oder anderen Personen erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10 greifen.

Auch der Konsum darf Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.

Damit ist ein häufiger Irrtum ausgeräumt:

Eine Vape ohne Nikotin ist für Jugendliche nicht automatisch erlaubt.

0 mg Nikotin ändern nichts daran, dass elektronische Zigaretten vom Jugendschutzgesetz erfasst werden.

Die Regeln zu Verkauf, Onlinehandel und Alterskontrolle erklären wir ausführlicher in unserem Beitrag zum E-Zigaretten-Jugendschutz 2026.

Gibt es ein deutschlandweit identisches Vape-Verbot an Schulen?

So pauschal sollte man es nicht formulieren.

Das Schulrecht und viele Vorschriften zum Nichtraucherschutz liegen in Deutschland bei den Bundesländern. Deshalb können sich die rechtlichen Grundlagen und Formulierungen unterscheiden.

Hinzu kommen schulinterne Regeln beziehungsweise Schulordnungen.

Bei klassischen Tabakzigaretten bestehen an Schulen weitreichende Rauchverbote. Wie E-Zigaretten und andere neue Konsumformen ausdrücklich in den jeweiligen Landesvorschriften behandelt werden, kann jedoch unterschiedlich geregelt sein.

Deshalb wäre die Aussage:

„Vaping ist an allen deutschen Schulen aufgrund eines einheitlichen bundesweiten Verbots untersagt“

zu undifferenziert.

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler greift jedoch zusätzlich der bundesweite Jugendschutz.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Warum die Unterscheidung wichtig ist

Nordrhein-Westfalen zeigt gut, weshalb bei Vaping an Schulen zwischen verschiedenen Rechtsgrundlagen unterschieden werden muss.

Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen informiert zum Nichtraucherschutz, dass das Rauchen in Schulgebäuden, auf dem Schulgrundstück sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes verboten ist.

Gleichzeitig kündigte die Landesregierung im April 2026 eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes an.

Mit der geplanten Erweiterung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen sollen die bestehenden Rauchverbote ausdrücklich auch auf E-Zigaretten, Vapes und Tabakerhitzer ausgeweitet werden.

Das Beispiel zeigt: Die rechtliche Behandlung klassischer Zigaretten und elektronischer Zigaretten sollte nicht automatisch gleichgesetzt werden, wenn ein Gesetz nur vom „Rauchen“ spricht.

Für Jugendliche bleibt unabhängig davon § 10 JuSchG relevant.

Ist allein der Besitz einer Vape für Jugendliche verboten?

Auch hier lohnt sich eine genaue Formulierung.

§ 10 Jugendschutzgesetz regelt insbesondere:

  • die Abgabe an Minderjährige
  • den Versandhandel
  • das Anbieten über bestimmte Automaten
  • das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit

Ein allgemeiner Straftatbestand nach dem Motto:

„Ein Jugendlicher macht sich allein durch den Besitz einer Vape strafbar“

steht dort nicht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Schülerinnen und Schüler eine Vape deshalb problemlos mit in die Schule bringen dürfen.

Eine Schulordnung kann zusätzliche Vorgaben enthalten. Außerdem können sich aus dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes weitere Regeln und pädagogische Maßnahmen ergeben.

Deshalb müssen Besitz, Abgabe und Konsum rechtlich voneinander unterschieden werden.

Welche Maßnahmen können Schulen ergreifen?

Wie eine Schule auf einen konkreten Vape-Vorfall reagiert, hängt unter anderem ab von:

  • Bundesland
  • Schulgesetz
  • Schulordnung
  • Alter der betroffenen Person
  • Art des Verstoßes
  • erstmaligem oder wiederholtem Verhalten
  • weiteren Umständen des Einzelfalls

Mögliche schulische Reaktionen können von einem pädagogischen Gespräch bis zu weiteren schulrechtlichen Maßnahmen reichen.

Welche Maßnahme im konkreten Fall zulässig und angemessen ist, lässt sich nicht für sämtliche Schulen Deutschlands in einer einheitlichen Liste festlegen.

Keine automatische Geldstrafe für Schüler

Auch die Aussage, ein Schüler müsse nach wiederholtem Vaping automatisch mit einem Bußgeld rechnen, wäre zu pauschal.

Das Jugendschutzgesetz richtet seine Abgabe- und Gestattungsverbote insbesondere an diejenigen, die Kindern oder Jugendlichen entsprechende Produkte zugänglich machen oder deren Konsum entgegen den gesetzlichen Vorgaben gestatten.

Schulische Konsequenzen und mögliche behördliche Verfahren müssen davon getrennt betrachtet werden.

Es gibt daher keinen allgemeinen bundesweiten Bußgeldtarif nach dem Schema:

„Einmal Vapen = Verwarnung, zweimal Vapen = Geldbuße.“

Solche Angaben sollten ohne konkrete Rechtsgrundlage nicht verwendet werden.

Aktuelle Zahlen: Wie verbreitet sind Vapes bei Jugendlichen?

Für die aktuelle Einordnung gibt es inzwischen belastbare Daten.

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit veröffentlicht in der Drogenaffinitätsstudie 2025 repräsentative Daten zum Tabak- und Nikotinkonsum junger Menschen in Deutschland.

Für die 12- bis 17-Jährigen ergaben sich 2025 folgende 30-Tage-Werte:

ProduktKonsum in den letzten 30 Tagen
Tabakzigaretten7,9 %
Mehrweg-E-Zigaretten7,3 %
Einweg-E-Zigaretten5,5 %
Wasserpfeifen2,0 %
Nikotinbeutel1,9 %
Tabakerhitzer0,4 %

Wichtig: Die Werte für Mehrweg- und Einweg-E-Zigaretten dürfen nicht einfach addiert werden.

Eine Person kann innerhalb der 30 Tage sowohl eine Mehrweg- als auch eine Einweg-E-Zigarette genutzt haben.

Eine Addition auf 12,8 Prozent würde mögliche Überschneidungen ignorieren.

Ausführlich haben wir die Studie in unserem Beitrag zu den aktuellen Zahlen über Vapes bei Jugendlichen in Deutschland ausgewertet.

Die Zahlen messen nicht speziell Vaping auf dem Schulhof

Bei der Interpretation ist noch etwas entscheidend.

Die Drogenaffinitätsstudie zeigt, wie verbreitet bestimmte Produkte unter 12- bis 17-Jährigen in Deutschland sind.

Sie sagt nicht, dass beispielsweise 7,3 Prozent aller Jugendlichen während der Schulzeit oder auf dem Schulgelände Mehrweg-Vapes nutzen.

Die Studie misst den Konsum innerhalb der vergangenen 30 Tage insgesamt.

Daraus lässt sich also nicht seriös ableiten:

„7,3 Prozent der Schüler vapen an ihrer Schule.“

Dafür wäre eine eigene Untersuchung des Konsums im Schulkontext notwendig.

Die früher im Artikel genannten Werte von 37 Prozent bei 14- bis 17-Jährigen und 12 Prozent bei 9- bis 13-Jährigen werden deshalb nicht mehr verwendet. Für diese Angaben lag keine ausreichend belastbare Quelle vor.

Mehrweg-Vapes haben deutlich zugelegt

Die aktuellen Daten zeigen allerdings eine klare Entwicklung.

Besonders deutlich stieg der Konsum von Mehrweg-E-Zigaretten.

Bei männlichen Jugendlichen erhöhte sich der Anteil laut BIÖG:

von 2,9 Prozent im Jahr 2021 auf 6,7 Prozent im Jahr 2025.

Bei weiblichen Jugendlichen stieg der Wert:

von 1,8 Prozent auf 7,8 Prozent.

Damit hat sich der Konsum von Mehrweg-E-Zigaretten insbesondere bei Mädchen deutlich erhöht.

Das BIÖG bezeichnete die Entwicklung zum Weltnichtrauchertag 2026 ausdrücklich als deutlichen Anstieg des Vapens bei jungen Menschen.

Einweg-Vapes sind nicht mehr das einzige Thema

Lange konzentrierte sich die öffentliche Diskussion stark auf Einweg-E-Zigaretten.

Die aktuellen Daten zeigen jedoch, dass Schulen und Präventionsarbeit nicht ausschließlich auf Disposables schauen sollten.

2025 lag bei den 12- bis 17-Jährigen die 30-Tage-Prävalenz:

  • bei Mehrweg-E-Zigaretten bei 7,3 Prozent
  • bei Einweg-E-Zigaretten bei 5,5 Prozent

Gerade wiederaufladbare Pod-Systeme und andere Mehrweggeräte spielen damit inzwischen eine wichtige Rolle beim Jugendkonsum.

Ein Präventionskonzept, das lediglich vor Einweg-Vapes warnt, bildet die aktuelle Entwicklung deshalb nicht vollständig ab.

Nikotin spielt beim Vaping eine wichtige Rolle

Die Daten des BIÖG zeigen außerdem, dass bei Mehrweg-E-Zigaretten Nikotin häufig eine zentrale Rolle spielt.

Nach den veröffentlichten Ergebnissen verwenden 90 Prozent oder mehr der Konsumierenden von Mehrweg-E-Zigaretten nikotinhaltige Liquids.

Damit wäre auch die Vorstellung falsch, jugendliches Vaping bestehe hauptsächlich aus nikotinfreien Geschmacksprodukten.

Nikotin kann abhängig machen.

Gerade deshalb richtet sich der Jugendschutz ausdrücklich auch auf E-Zigaretten.

Gleichzeitig erfasst das Jugendschutzgesetz bewusst auch nikotinfreie Geräte.

Warum Schulen auf Prävention setzen können

Verbote allein beantworten nicht jede Frage rund um Vaping an Schulen.

Prävention kann zusätzlich erklären:

  • was Nikotin ist
  • warum Nikotin abhängig machen kann
  • wie E-Zigaretten funktionieren
  • welche Rolle Werbung und Produktdesign spielen
  • warum auch nikotinfreie Vapes vom Jugendschutz erfasst werden
  • wie Jugendliche mit Gruppendruck umgehen können
  • wo Unterstützung beim Aufhören verfügbar ist

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit stellt dafür eigene Informationsangebote bereit.

Beispielsweise richtet sich das BIÖG-Informationsmaterial zu E-Zigaretten und Tabakerhitzern an Jugendliche und junge Erwachsene und informiert über E-Zigaretten, gesundheitliche Risiken und Hilfsangebote.

Solche Materialien können Schulen nutzen, ohne mit unbelegten Schreckenszahlen arbeiten zu müssen.

Vape-Sensoren an Schultoiletten: Kein bundesweiter Standard

Teilweise wird darüber berichtet, dass Schulen technische Sensoren einsetzen, die Hinweise auf Vaping erkennen sollen.

Für einen flächendeckenden Einsatz solcher Systeme an deutschen Schulen gibt es jedoch keine belastbare bundesweite Grundlage.

Einzelne Schulen können technische Maßnahmen ausprobieren oder einsetzen.

Daraus sollte aber nicht die Aussage entstehen:

„Deutsche Schulen kontrollieren Toiletten inzwischen flächendeckend mit Vape-Detektoren.“

Das wäre ohne repräsentative Daten zu pauschal.

Präventionsprogramme nicht pauschal bewerten

Auch bei Präventionsprogrammen sollte differenziert formuliert werden.

Informations- und Präventionsangebote können Wissen vermitteln und Diskussionen anstoßen.

Ob und wie stark ein bestimmtes Programm tatsächlich den Vape-Konsum reduziert, muss jedoch anhand der jeweiligen wissenschaftlichen Evaluation beurteilt werden.

Eine Liste bekannter Kampagnen allein ist noch kein Beleg dafür, dass ein bestimmtes Programm den Konsum messbar senkt.

Was Schulen konkret berücksichtigen können

Eine sachliche Strategie gegen Vaping an Schulen kann mehrere Ebenen verbinden:

  • klare Schulregeln
  • verständliche Information über den Jugendschutz
  • altersgerechte Prävention
  • konsequente Anwendung bestehender Regeln
  • Gespräche mit betroffenen Jugendlichen
  • Zusammenarbeit mit Eltern
  • Hinweise auf Beratungsangebote
  • geschultes Schulpersonal

Dabei ist wichtig, nicht jede Situation automatisch als schweres Disziplinarproblem zu behandeln.

Bei regelmäßigem Konsum kann auch die Frage eine Rolle spielen, ob bereits eine Nikotinabhängigkeit besteht und Unterstützung sinnvoll ist.

Was Eltern wissen sollten

Eltern sollten vor allem drei Punkte kennen.

Erstens: Auch nikotinfreie Vapes sind für Minderjährige vom Jugendschutz erfasst.

Zweitens: Der aktuelle Konsumtrend betrifft nicht nur Einweg-Vapes. Die BIÖG-Daten zeigen einen deutlichen Anstieg bei Mehrweg-E-Zigaretten.

Drittens: Eine gefundene Vape sagt allein noch nicht, wie häufig oder mit welchem Inhalt ein Jugendlicher das Gerät nutzt.

Statt vorschneller Annahmen können konkrete Fragen hilfreicher sein:

  • Wie häufig wird das Gerät genutzt?
  • Enthält das verwendete Liquid Nikotin?
  • Woher stammt das Produkt?
  • Wird allein oder in einer Gruppe gevaped?
  • Gibt es bereits Schwierigkeiten, auf Nikotin zu verzichten?

Bei regelmäßigem Nikotinkonsum können professionelle Beratungsangebote sinnvoll sein.

Handel und Schule sind zwei unterschiedliche Jugendschutzbereiche

Vaping unter Jugendlichen beginnt nicht zwangsläufig im regulären Vape-Shop.

Produkte können beispielsweise durch:

  • andere Jugendliche
  • ältere Freunde
  • Erwachsene
  • Onlineangebote
  • nicht ausreichend kontrollierte Verkaufsstellen

weitergegeben oder erworben werden.

Deshalb löst eine Schule das Problem nicht allein durch Maßnahmen auf dem Schulhof.

Auch die Einhaltung der Altersgrenze im Handel spielt eine Rolle.

Wie Behörden dies kontrollieren können, zeigen wir in unserem Beitrag über Vape-Testkäufe und Jugendschutz 2026.

Was wir über Vaping an Schulen nicht wissen

Eine seriöse Einordnung muss auch Datenlücken benennen.

Auf Basis der hier ausgewerteten bundesweiten Quellen gibt es keine repräsentative Zahl dafür:

  • wie viele Schülerinnen und Schüler direkt auf dem Schulgelände vapen
  • wie viele Schulen Vape-Detektoren einsetzen
  • wie häufig Schulen Vapes einziehen
  • wie oft Eltern wegen Vaping informiert werden
  • wie viele schulische Ordnungsmaßnahmen ausschließlich wegen Vaping ausgesprochen werden

Solche Zahlen sollten deshalb nicht erfunden oder aus einzelnen Schulen auf ganz Deutschland übertragen werden.

Die bundesweiten BIÖG-Daten zeigen den Konsum unter Jugendlichen insgesamt – nicht den konkreten Schulalltag.

Fazit: Vaping an Schulen 2026 sachlich einordnen

Vaping an Schulen bleibt 2026 ein relevantes Thema, doch die rechtliche und statistische Lage ist differenzierter als häufig dargestellt.

Für Minderjährige ist die bundesweite Grundlage klar: § 10 Jugendschutzgesetz erfasst nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten. Entsprechende Produkte dürfen Kindern und Jugendlichen nicht abgegeben werden; auch das Gestatten des Konsums in der Öffentlichkeit ist gesetzlich eingeschränkt.

Daneben gelten die schul- und nichtraucherschutzrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie die jeweiligen Regeln der Schule.

Deshalb gibt es keine bundesweit identische automatische Sanktionsfolge für jeden Vape-Vorfall.

Auch bei den Konsumzahlen ist Genauigkeit wichtig.

Die Drogenaffinitätsstudie 2025 zeigt für die 12- bis 17-Jährigen eine 30-Tage-Prävalenz von 7,3 Prozent bei Mehrweg-E-Zigaretten und 5,5 Prozent bei Einweg-E-Zigaretten. Besonders der Konsum von Mehrweg-Vapes ist seit 2021 gestiegen.

Diese Zahlen zeigen jedoch den allgemeinen Jugendkonsum und nicht speziell das Vaping während der Schulzeit.

Für Schulen bedeutet das: Klare Regeln, sachliche Prävention und aktuelle Daten sind hilfreicher als pauschale Verbotsaussagen, unbelegte Zahlen oder vermeintlich flächendeckende Überwachungstechnik.

Stand: August 2026

Bildquelle: ChatGPT.com