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Sep. 07, 2026Zigarettenschmuggel A57: Zoll findet 30.000 Zigaretten
Ein Fall von mutmaßlichem Zigarettenschmuggel A57 beschäftigte den Zoll Anfang Juli 2025 nahe der deutsch-niederländischen Grenze. Bei einer Fahrzeugkontrolle bei Goch stellten Einsatzkräfte insgesamt 30.000 unversteuerte Zigaretten sicher.
Nur zwei Tage später folgte bei Kranenburg eine weitere, davon getrennte Zollkontrolle. Dort fanden die Beamten mehr als ein Kilogramm Amphetamin sowie weitere Drogen.
Beide Fälle veröffentlichte das Hauptzollamt Duisburg am 25. Juli 2025.
Inhaltsverzeichnis
Zigarettenschmuggel A57: Kontrolle bei Goch
Am 4. Juli 2025 kontrollierten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Emmerich einen Pkw, der aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste.
Die Kontrolle erfolgte nach Angaben des Hauptzollamts Duisburg in Höhe des Grenzübergangs Goch auf der Bundesautobahn A57.
Der 29-jährige Fahrer wurde gefragt, ob er verbotene Gegenstände oder steuerpflichtige Waren einführe. Er verneinte dies.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte im Kofferraum drei Kartons mit jeweils 50 Stangen Zigaretten.
Insgesamt handelte es sich um:
30.000 Zigaretten.
Der Fahrer erklärte gegenüber den Zollbeamten, die Zigaretten seien für seinen Eigenbedarf bestimmt.
Zigarettenschmuggel A57: 30.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt
Nach Angaben des Hauptzollamts Duisburg waren die 30.000 Zigaretten unversteuert.
Die Einsatzkräfte stellten die Ware sicher.
Gegen den Fahrer wurde nach erfolgter Belehrung ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Den möglichen Steuerschaden bezifferte der Zoll auf:
rund 8.000 Euro.
Die vollständigen Angaben stammen aus der Originalmeldung des Hauptzollamts Duisburg.
Wichtig ist dabei die genaue Formulierung:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung berichtete der Zoll über ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren. Die Meldung enthält keine Information über eine spätere rechtskräftige Verurteilung des Fahrers.
Der Fall Zigarettenschmuggel A57 sollte deshalb weiterhin als mutmaßlicher Schmuggelfall beziehungsweise als Sicherstellung unversteuerter Zigaretten beschrieben werden.
Zigarettenschmuggel A57: Menge weit über der EU-Richtmenge
Bei Reisen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nennt der Zoll für Zigaretten eine Richtmenge von 800 Stück, sofern die Waren vom Reisenden selbst befördert und für den eigenen Bedarf bestimmt sind.
Diese Richtmenge ist keine starre Freimenge wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat. Sie dient vielmehr als Anhaltspunkt bei der Beurteilung, ob Waren noch dem privaten Eigenbedarf zugeordnet werden können.
Die bei Goch sichergestellten:
30.000 Zigaretten
lagen erheblich über dieser Richtmenge.
Ob tatsächlich Eigenbedarf oder eine gewerbliche Verwendung vorliegt, wird jedoch nicht allein anhand der Menge beurteilt.
Der Fahrer erklärte gegenüber dem Zoll, die Zigaretten seien für seinen Eigenbedarf bestimmt. Die Beamten stellten die Ware dennoch sicher und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.
Der Fall Zigarettenschmuggel A57 zeigt damit, welche Bedeutung Menge, Herkunft und steuerrechtlicher Status bei einer Kontrolle haben können.
Mehr zu größeren Fällen und zum Schwarzmarkt findest du in unserem Beitrag über den illegalen Zigarettenhandel in Deutschland.
Zwei Tage später weitere Kontrolle bei Kranenburg
Am 6. Juli 2025 kontrollierten Zöllner einen weiteren Pkw, der ebenfalls aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste.
Dieser zweite Fall stand nach der veröffentlichten Zollmeldung nicht in einem nachgewiesenen Zusammenhang mit dem Zigarettenfund vom 4. Juli.
Die Kontrolle erfolgte auf der Bundesstraße 9 bei Kranenburg.
Im Fahrzeug saßen zwei Männer im Alter von 28 und 20 Jahren.
Auch sie wurden gefragt, ob sie verbotene Gegenstände oder steuerpflichtige Waren mit sich führten.
Beide verneinten die Frage.
Drogenwischtest reagierte positiv
Bei den beiden Männern führte der Zoll einen Drogenwischtest an den Händen durch.
Dieser reagierte nach Angaben des Hauptzollamts positiv auf:
- Amphetamin
- Kokain
Daraufhin untersuchten die Einsatzkräfte den Pkw genauer.
Bei der Kontrolle kam auch Zollhündin Frieda zum Einsatz.
Zollhündin Frieda zeigt am Armaturenbrett an
Frieda suchte den Innenraum des Fahrzeugs ab und zeigte am Armaturenbrett durch starres Verhalten das mögliche Vorhandensein von Rauschgift an.
Die Zollbeamten entfernten daraufhin eine Verblendung.
Dahinter fanden sie mehrere kleinere Verpackungen mit verschiedenen Betäubungsmitteln.
Nach Angaben des Hauptzollamts wurden sichergestellt:
- über ein Kilogramm Amphetamin
- knapp 200 Gramm Marihuana
- mehr als 50 Gramm Ecstasy
- weitere Kleinmengen Kokain
- weitere synthetische Drogen
Damit handelte es sich beim zweiten Einsatz um einen umfangreichen Rauschgiftfund.
Zwei Männer vorläufig festgenommen
Die beiden Fahrzeuginsassen wurden wegen des Verdachts des Rauschgiftschmuggels vorläufig festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Kleve beantragte anschließend Haftbefehle.
Diese wurden nach Angaben des Hauptzollamts vom Amtsgericht Kleve erlassen.
Auch hier ist die Formulierung wichtig:
Die Männer wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht als rechtskräftig verurteilt bezeichnet.
Es handelte sich um Beschuldigte in einem laufenden Ermittlungsverfahren.
Zigarettenschmuggel A57 und weitere Ermittlungen
Die weiteren Ermittlungen übernahm in beiden Fällen das Zollfahndungsamt Essen.
Das Hauptzollamt Duisburg erklärte in seiner Veröffentlichung, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen zunächst keine weiteren Angaben gemacht werden könnten.
Die zeitliche Abfolge lautet damit:
- 4. Juli 2025: 30.000 unversteuerte Zigaretten bei Goch sichergestellt
- 6. Juli 2025: Rauschgiftfund bei Kranenburg
- 25. Juli 2025: Veröffentlichung der beiden Fälle durch das Hauptzollamt Duisburg
Der Zigarettenschmuggel A57 und der spätere Drogenfund wurden zwar gemeinsam veröffentlicht, sollten inhaltlich aber weiterhin getrennt betrachtet werden.
Zigarettenschmuggel A57 und Drogenfund nicht vermischen
Da beide Fälle in derselben Pressemitteilung veröffentlicht wurden, können sie leicht wie ein zusammenhängender Schmuggelkomplex wirken.
Dafür liefert die Zollmeldung jedoch keinen Beleg.
Beim ersten Fall ging es um:
30.000 unversteuerte Zigaretten und ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren.
Beim zweiten Fall ging es um:
mehrere Arten von Betäubungsmitteln, zwei vorläufige Festnahmen und Haftbefehle.
Die Beteiligten der beiden Kontrollen sollten deshalb nicht miteinander in Verbindung gebracht werden, solange eine solche Verbindung nicht von den Ermittlungsbehörden bestätigt wurde.
Zigarettenschmuggel A57: Die bestätigten Fakten
| Punkt | Bestätigte Angabe |
|---|---|
| Datum der ersten Kontrolle | 4. Juli 2025 |
| Ort | A57 bei Goch |
| Einreise | aus den Niederlanden |
| Fahrer | 29 Jahre |
| Kartons | 3 |
| Zigaretten pro Karton | 50 Stangen |
| Gesamtmenge | 30.000 Zigaretten |
| EU-Richtmenge für privaten Bedarf | 800 Zigaretten |
| Steuerstatus | unversteuert |
| Möglicher Steuerschaden | rund 8.000 Euro |
| Verfahren | Steuerstrafverfahren eingeleitet |
| Zweite Kontrolle | 6. Juli 2025 |
| Ort | B9 bei Kranenburg |
| Fahrzeuginsassen | 28 und 20 Jahre |
| Amphetamin | über 1 kg |
| Marihuana | knapp 200 g |
| Ecstasy | über 50 g |
| Weitere Funde | Kokain und synthetische Drogen |
| Festnahmen | vorläufig |
| Haftbefehle | vom Amtsgericht Kleve erlassen |
| Weitere Ermittlungen | Zollfahndungsamt Essen |
Fazit: Zigarettenschmuggel A57 mit 30.000 unversteuerten Zigaretten
Der Fall Zigarettenschmuggel A57 führte am 4. Juli 2025 bei Goch zur Sicherstellung von 30.000 unversteuerten Zigaretten.
Der 29-jährige Fahrer erklärte laut Zoll, die Ware sei für den Eigenbedarf bestimmt.
Bei Reisen innerhalb der EU nennt der Zoll für Zigaretten jedoch eine Richtmenge von 800 Stück zur Beurteilung des privaten Bedarfs. Die sichergestellte Menge lag damit erheblich darüber.
Die Einsatzkräfte stellten die Zigaretten sicher und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.
Den möglichen Steuerschaden bezifferte das Hauptzollamt Duisburg auf rund 8.000 Euro.
Nur zwei Tage später entdeckten Zöllner bei einer davon getrennten Kontrolle auf der B9 bei Kranenburg mehr als ein Kilogramm Amphetamin sowie Marihuana, Ecstasy, Kokain und weitere synthetische Drogen.
Die beiden Fahrzeuginsassen wurden vorläufig festgenommen. Später erließ das Amtsgericht Kleve die von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehle.
Die weiteren Ermittlungen in beiden Fällen übernahm das Zollfahndungsamt Essen.
Bildquelle: zoll.de

