650.000 mutmaßlich illegale Vapes in Neuss: Zoll meldet Rekordsicherstellung

Rund 650.000 mutmaßlich illegale Vapes in Neuss stellte der Zoll Ende November 2024 sicher. Nach Angaben des Zollfahndungsamts Essen handelte es sich damals um die bislang größte in Deutschland sichergestellte Menge mutmaßlich illegaler E-Zigaretten.

Der Fund begann am 27. November 2024 bei einer Kontrolle der Lagerstätte eines Unternehmens in Neuss. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte hunderte Paletten mit E-Zigaretten.

Wie das Zollfahndungsamt Essen in seiner offiziellen Mitteilung berichtet, wurden schließlich insgesamt rund 650.000 Vapes sichergestellt. Der geschätzte Steuerschaden lag zudem im Millionenbereich.

Außerdem wurden zwei Männer festgenommen. Das Amtsgericht Neuss ordnete anschließend Untersuchungshaft an.

Kontrolle einer Lagerhalle in Neuss

Ausgangspunkt war eine Kontrolle des Hauptzollamts Krefeld im Rahmen der Steueraufsicht.

Die Einsatzkräfte überprüften am 27. November 2024 die Lagerstätte eines Unternehmens in Neuss. Dabei stellten sie fest, dass sich in der Halle große Mengen mutmaßlich illegaler E-Zigaretten befanden.

Zunächst schätzten die Beamten den Bestand auf rund 200 Paletten. Daraufhin übernahm das zuständige Zollfahndungsamt Essen die weiteren Ermittlungen vor Ort.

Bei der anschließenden Durchsuchung zeigte sich schließlich das tatsächliche Ausmaß des Fundes.

212 Europaletten mit rund 625.000 Vapes

In der Lagerhalle stellten die Ermittler insgesamt 212 Europaletten mit etwa 625.000 mutmaßlich illegalen E-Zigaretten sicher.

Damit befand sich der größte Teil der später genannten Gesamtmenge direkt in dem kontrollierten Lager.

Nach Angaben des Zolls stammten die Geräte außerdem von unterschiedlichen Marken. Weitere Angaben zu einzelnen Herstellern oder Geschmacksrichtungen veröffentlichte die Behörde allerdings nicht.

Weitere 29.920 Vapes in einem polnischen Transporter

Während die Zollbeamten die Lagerhalle noch durchsuchten, erschien ein polnischer Transporter an der Adresse.

Nach Angaben des Fahrers sollte dort eine weitere Lieferung E-Zigaretten abgeladen werden.

Daraufhin kontrollierten die Einsatzkräfte auch das Fahrzeug. Dabei fanden sie:

  • sechs weitere Paletten
  • 29.920 Vapes

Der Zoll bezeichnete diese Geräte als mutmaßlich unversteuert und nicht verkehrsfähig.

Dadurch erhöhte sich die gesamte Sicherstellung schließlich auf ungefähr 650.000 E-Zigaretten.

Warum galten die Vapes als mutmaßlich nicht verkehrsfähig?

Nach Angaben des Zolls bestand unter anderem der Verdacht, dass das maximal zulässige Tankvolumen bei den sichergestellten Produkten deutlich überschritten wurde.

Außerdem wurden einige Geräte mit bis zu 25.000 Zügen beworben.

Eine hohe beworbene Zugzahl ist allerdings für sich allein kein gesetzlicher Verstoß. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen technischen Eigenschaften des jeweiligen Produkts.

Deshalb muss bei der rechtlichen Bewertung zwischen Marketingangaben und den tatsächlichen Produktmerkmalen unterschieden werden.

Welche Grenzen gelten für nikotinhaltige Vapes?

Für nikotinhaltige elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen gilt nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes ein maximales Volumen von 2 Millilitern.

Darüber hinaus dürfen nikotinhaltige Flüssigkeiten höchstens 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten.

Die Aussage, jede E-Zigarette dürfe grundsätzlich nur 2 Milliliter enthalten, wäre deshalb zu pauschal. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden nämlich zwischen verschiedenen Produktformen.

Beim Neuss-Fund erklärte der Zoll jedoch ausdrücklich, dass das zulässige Tankvolumen bei den sichergestellten Produkten mutmaßlich deutlich überschritten wurde.

Bis zu 25.000 Züge pro Gerät beworben

Einige der sichergestellten Vapes wurden nach Angaben der Ermittlungsbehörden mit bis zu 25.000 Zügen pro Gerät beworben.

Dabei ist allerdings wichtig: In Deutschland gibt es kein allgemeines gesetzliches Limit von beispielsweise 600, 1.000 oder 25.000 Zügen.

Die tatsächlich erreichbare Zugzahl hängt vielmehr von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Zugdauer
  • Zugstärke
  • Geräteleistung
  • Verdampfer
  • Liquidmenge
  • Berechnung des Herstellers

Bei Einwegprodukten mit außergewöhnlich hohen Zugangaben kann sich dennoch die Frage stellen, welche Liquidmenge dafür technisch erforderlich ist.

Im Neuss-Fall stand laut Zoll insbesondere der Verdacht im Raum, dass das zulässige Tankvolumen deutlich überschritten wurde.

Steuerschaden im Millionenbereich

Neben den produktrechtlichen Fragen spielte außerdem die Tabaksteuer eine zentrale Rolle.

Der Zoll bezifferte den mutmaßlichen Steuerschaden für die gesamte Sicherstellung auf einen Betrag im Millionenbereich.

Eine genauere Summe veröffentlichte die Behörde allerdings nicht.

Zum Zeitpunkt der Sicherstellung im November 2024 betrug die deutsche Tabaksteuer auf Substitute für Tabakwaren 0,20 Euro pro Milliliter.

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie dagegen 0,32 Euro pro Milliliter.

Mehr zur aktuellen Rechtslage erklären wir deshalb in unserem Beitrag über E-Zigaretten-Steuerhinterziehung und Liquidsteuer 2026.

Zwei Männer festgenommen

In der Lagerhalle trafen die Ermittler zwei Männer im Alter von 21 und 38 Jahren an.

Nach Angaben des Zolls hatten beide keinen festen Wohnsitz.

Sie wurden daraufhin wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten festgenommen.

Anschließend wurden die beiden Männer einem Haftrichter beim Amtsgericht Neuss vorgeführt. Das Gericht ordnete schließlich Untersuchungshaft an.

Allerdings ist eine Untersuchungshaft keine rechtskräftige Verurteilung. Die Vorwürfe müssen deshalb im weiteren Strafverfahren geprüft werden.

Ermittlungen von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft

Die weiteren Ermittlungen übernahmen das Zollfahndungsamt Essen am Dienstsitz Köln und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Der damalige Leiter des Zollkriminalamts ordnete den Fall zudem in die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Organisierter Kriminalität ein.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass den beiden Tatverdächtigen Organisierte Kriminalität als eigenständiger strafrechtlicher Vorwurf nachgewiesen wurde.

Vielmehr beschreibt die Aussage die Einordnung des Falls durch die Zollbehörden.

Bei dem Einsatz wurden außerdem weitere Beweismittel sichergestellt. Welche konkreten Informationen diese enthielten, veröffentlichte der Zoll jedoch nicht.

Daher lassen sich daraus keine belastbaren Aussagen über mögliche Lieferanten, Kunden oder weitere Beteiligte ableiten.

„Illegal“ kann unterschiedliche Verstöße bedeuten

Bei Berichten über illegale Vapes sollten unterschiedliche Verstöße klar voneinander getrennt werden.

Ein Produkt kann beispielsweise:

  • unversteuert sein
  • produktrechtlich nicht verkehrsfähig sein
  • ein unzulässiges Tankvolumen haben
  • einen zu hohen Nikotingehalt besitzen
  • Kennzeichnungsvorgaben verletzen
  • aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß auf dem deutschen Markt angeboten werden dürfen

Diese Verstöße müssen allerdings nicht bei jedem Produkt gleichzeitig vorliegen.

Im Neuss-Fall nennt der Zoll insbesondere den Verdacht auf unversteuerte und nicht verkehrsfähige Vapes sowie ein mutmaßlich deutlich überschrittenes Tankvolumen.

Auch bei einem späteren Zollfund in Herforder Kiosken und Shisha-Bars spielten beispielsweise steuerliche und produktrechtliche Fragen eine Rolle.

Ist eine Vape mit 25.000 Zügen automatisch illegal?

Nein.

Eine beworbene Zahl von 25.000 Zügen reicht allein nicht aus, um ein Produkt als illegal einzustufen.

Entscheidend sind vielmehr unter anderem das Tankvolumen, die Zusammensetzung des Liquids, die Nikotinkonzentration und weitere produktrechtliche Anforderungen.

Deshalb sollte bei auffällig hohen Zugangaben immer zwischen Marketingangabe und tatsächlicher technischer Ausgestaltung unterschieden werden.

Eine hohe Zugzahl kann also ein Hinweis auf eine ungewöhnliche Produktgestaltung sein. Sie stellt jedoch nicht automatisch einen eigenen Rechtsverstoß dar.

Vergleich mit späteren Vape-Sicherstellungen

Der Neuss-Fund war aufgrund seiner Größenordnung außergewöhnlich.

Dennoch zeigen spätere Zoll- und Polizeifälle, dass unversteuerte oder nicht verkehrsfähige E-Zigaretten weiterhin Gegenstand von Kontrollen und Ermittlungen sind.

Ein Beispiel dafür ist der von uns berichtete Hamburger Fall mit fast 550 nicht verkehrsfähigen Vapes.

Die Größenordnungen lassen sich allerdings kaum vergleichen.

In Neuss ging es schließlich um rund 650.000 Geräte und insgesamt 218 Paletten aus Lagerhalle und Transporter.

Dadurch hebt sich dieser Fall deutlich von kleineren Sicherstellungen ab.

Warum der Neuss-Fund besonders auffällt

Mehrere Faktoren unterscheiden den Einsatz von kleineren Kontrollen:

  • rund 650.000 Vapes insgesamt
  • 212 Europaletten allein in der Lagerhalle
  • etwa 625.000 Geräte dort sichergestellt
  • weitere 29.920 Geräte in einem Transporter
  • mutmaßlicher Steuerschaden im Millionenbereich
  • zwei Festnahmen
  • Untersuchungshaft
  • Verdacht auf Steuerhinterziehung

Damit handelte es sich nicht um einen gewöhnlichen Kioskfund oder eine einzelne Transportkontrolle.

Vielmehr verdeutlicht die Menge die außergewöhnliche Dimension des Falls.

Der Zoll bezeichnete den Fund damals schließlich als die bis dahin größte Sicherstellung illegaler Vapes in Deutschland.

Fazit: Rund 650.000 mutmaßlich illegale Vapes in Neuss sichergestellt

Die Sicherstellung von rund 650.000 mutmaßlich illegalen Vapes in Neuss gehört zu den größten bekannten deutschen Zollfällen im Zusammenhang mit E-Zigaretten.

Am 27. November 2024 entdeckten Kontrollkräfte zunächst große Mengen Vapes in der Lagerhalle eines Neusser Unternehmens.

Bei der anschließenden Durchsuchung wurden schließlich 212 Europaletten mit rund 625.000 E-Zigaretten sichergestellt.

Während der Einsatz noch lief, erschien zudem ein polnischer Transporter mit einer weiteren Lieferung. Darin entdeckte der Zoll sechs Paletten mit 29.920 mutmaßlich unversteuerten und nicht verkehrsfähigen Vapes.

Dadurch belief sich die Sicherstellung insgesamt auf etwa 650.000 Geräte.

Der Zoll bezifferte den mutmaßlichen Steuerschaden außerdem auf einen Betrag im Millionenbereich. Zwei Männer im Alter von 21 und 38 Jahren wurden festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden stand insbesondere der Verdacht im Raum, dass das zulässige Tankvolumen der sichergestellten Produkte deutlich überschritten wurde. Einige Geräte wurden zudem mit bis zu 25.000 Zügen beworben.

Eine solche Zugzahl stellt allerdings für sich allein keinen Rechtsverstoß dar. Entscheidend bleiben die tatsächlichen technischen und rechtlichen Eigenschaften der jeweiligen Produkte.

Die weiteren Ermittlungen führten schließlich das Zollfahndungsamt Essen und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Stand: August 2026

Bildquelle: zoll.de