Zoll Osnabrück entdeckt 24 Liter Substitute von Tabakwaren

Wie groß ist der Schaden durch unversteuerte Tabakwaren wirklich? Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück entdeckten auf der Autobahn 30 bei Bad Bentheim 24 Liter Substitute von Tabakwaren. Der Fall zeigt, wie ernst der Zoll den Schmuggel nikotinhaltiger Flüssigkeiten nimmt.

Kontrolle auf der A30: Zoll Osnabrück stellt 24 Liter Tabakwaren-Substitute sicher

Am 21. Oktober 2025 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück auf der Autobahn 30 ein Fahrzeug, das von Amsterdam nach Schweden unterwegs war. Mithilfe eines Anhaltesignals leiteten sie den Wagen auf einen Rastplatz in der Nähe von Bad Bentheim.

Bei der anschließenden Untersuchung entdeckten die Beamten 24 Liter Substitute von Tabakwaren. Dabei handelt es sich um nikotinhaltige Flüssigkeiten, die häufig als Nachfüllstoffe für E-Zigaretten verwendet werden. Für die Durchfuhr durch Deutschland fehlte dem Fahrer die erforderliche Anmeldung.

„Gerade bei solchen Mengen müssen wir davon ausgehen, dass es sich nicht mehr um privaten Konsum handelt“, sagte Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Steuerschaden von über 6.000 Euro und Verdacht auf gewerblichen Handel

Nach Angaben des Zolls war der Fahrer offenbar im Begriff, die Flüssigkeiten gewerblich weiterzuverkaufen. Da keine ordnungsgemäße Anmeldung oder Steuererklärung vorlag, entstand ein Steuerschaden in Höhe von 6.240 Euro.

Seit dem 1. Juli 2022 gelten nikotinhaltige Substanzen, die als Ersatz oder Zusatz für Tabakwaren dienen, als steuerpflichtig. Der Gesetzgeber wollte damit den steigenden Handel mit E-Liquid-Substituten regulieren. Für den persönlichen Gebrauch liegt die erlaubte Menge bei einem Liter, höchstens zehn Kleinverkaufspackungen.

„Wer größere Mengen führt, muss nachweisen können, dass die Waren versteuert oder zur Durchfuhr angemeldet sind“, erläutert ein Zollbeamter aus Osnabrück. „Andernfalls greifen die Regeln zur Tabaksteuer und damit der Verdacht der Steuerhinterziehung.“

Zollkontrollen zeigen Wirkung

Die Kontrolle auf der A30 ist kein Einzelfall. Der Zoll registriert seit Einführung der neuen Steuerpflicht für Tabakwaren-Substitute deutlich mehr Aufgriffe auf deutschen Transitstrecken. Besonders betroffen sind Routen zwischen den Niederlanden, Belgien und Skandinavien.

„Wir erleben derzeit eine Verlagerung vom klassischen Zigarettenschmuggel hin zu E-Liquids und Tabakersatzstoffen“, erklärt Pressesprecher Heyer. „Diese Waren sind kompakt, hochkonzentriert und lassen sich einfach transportieren, was sie für den illegalen Handel attraktiv macht.“

Der Zoll betont, dass Kontrollen nicht nur auf Autobahnen, sondern auch an Flughäfen und in Paketzentren regelmäßig stattfinden.

Was zählt als Substitut für Tabakwaren

Als Substitute für Tabakwaren gelten nikotinhaltige Flüssigkeiten oder Produkte, die zum Verdampfen, Erhitzen oder ähnlichen Konsumzwecken bestimmt sind. Dazu gehören viele E-Zigaretten-Liquids und Nachfülllösungen, die als Alternativen zum Rauchen vermarktet werden.

Seit 2022 müssen Hersteller, Händler und Importeure diese Produkte bei der Zollverwaltung anmelden und die entsprechende Steuer abführen. Der Steuersatz richtet sich nach Nikotingehalt und Volumen.

Der Zoll informiert regelmäßig über die neuen Vorschriften. Laut Hauptzollamt Osnabrück ist der Informationsbedarf bei Reisenden und Händlern weiterhin hoch. „Viele wissen gar nicht, dass auch Flüssigkeiten ohne Tabak, aber mit Nikotin, steuerpflichtig sind“, so Heyer.

Strafverfahren eingeleitet und Ermittlungen laufen in Bremen

Da von einem gewerblichen Handel ausgegangen wird, leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Hauptzollamt Bremen.

Die sichergestellten Substitute von Tabakwaren wurden beschlagnahmt. Ob sie später vernichtet oder als Beweismittel weiterverwendet werden, entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Hintergrund: Steuer auf Tabakwaren und Substitute

Mit der Tabaksteuerreform 2022 reagierte die Bundesregierung auf den rasanten Anstieg von E-Zigaretten und Verdampfungsprodukten. Ziel war es, den Steuerwettbewerb zwischen klassischen Tabakwaren und neuartigen Nikotinprodukten auszugleichen.

Der Steuersatz liegt aktuell bei 0,16 Euro pro Milliliter nikotinhaltiger Flüssigkeit. Damit sollte die Attraktivität des Schmuggels reduziert werden. Dennoch zeigen Fälle wie der in Osnabrück, dass sich der illegale Handel weiterhin lohnt, insbesondere im internationalen Transitverkehr.

Konsequenzen für den Fahrer

Dem Fahrer droht nun ein Bußgeld oder eine Geldstrafe, abhängig vom Umfang der nachgewiesenen Steuerhinterziehung. Sollte sich der Verdacht auf gewerblichen Handel bestätigen, ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Der Zoll weist darauf hin, dass Unwissenheit keine Entschuldigung ist. „Wer große Mengen steuerpflichtiger Waren transportiert, trägt die Verantwortung, sich über die Vorschriften zu informieren“, sagte Heyer.

Fazit: Zollkontrollen bleiben entscheidend im Kampf gegen Steuerbetrug

Der Fall des Hauptzollamts Osnabrück zeigt, wie effektiv moderne Zollkontrollen im Kampf gegen Steuerbetrug bei Tabakwaren und deren Substituten sind. Durch die Sicherstellung der 24 Liter nikotinhaltiger Flüssigkeit konnte ein erheblicher Steuerschaden verhindert werden.

Für Reisende und Spediteure gilt: Wer mit Tabakwaren oder E-Liquids unterwegs ist, sollte sich über Meldepflichten und Steuergrenzen informieren. Der Zoll bietet dazu ausführliche Hinweise auf seiner Website und in der App „Zoll und Reise“.

Bildquelle: zoll.de