Coil Vergleich E Zigarette: Baumwolle oder Keramik?
Sep. 07, 2026Zollfund Kassel: 5.298 Vapes und mindestens 89.700 Zigaretten
Beim Zollfund Kassel haben Zoll, Landespolizei und Gewerbeamt große Mengen unversteuerter Vape- und Tabakwaren sichergestellt. Laut der offiziellen Mitteilung des Hauptzollamts Gießen kontrollierten die Einsatzkräfte zwei Verkaufsstellen im Kasseler Stadtgebiet.
Dabei fanden sie insgesamt 5.298 unversteuerte E-Zigaretten, mindestens 89.700 Zigaretten, 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie rechnerisch rund 112 Liter Liquids.
Nach ersten Schätzungen entstand ein Steuerschaden von mehr als 55.000 Euro. Gegen die Betreiber der beiden Geschäfte wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Inhaltsverzeichnis
Zollfund Kassel: Diese Mengen wurden sichergestellt
Die Behörden kontrollierten zunächst einen Kiosk und anschließend einen weiteren Einzelhandelsladen. Aus den veröffentlichten Einzelangaben ergibt sich folgende Übersicht:
| Sichergestellte Ware | Menge |
|---|---|
| E-Zigaretten | 5.298 Stück |
| Zigaretten | mindestens 89.700 Stück |
| Wasserpfeifentabak | 97 kg |
| Liquids | rund 112 Liter |
| Geschätzter Steuerschaden | über 55.000 Euro |
Bei den E-Zigaretten und Liquids lassen sich die Mengen aus beiden Kontrollen eindeutig zusammenrechnen.
Anders sieht es bei den klassischen Zigaretten aus. Im ersten Geschäft stellte der Zoll 89.700 Stück sicher. Im zweiten Laden fanden die Einsatzkräfte ebenfalls weitere unversteuerte Zigaretten, veröffentlichten dazu jedoch keine genaue Stückzahl.
Deshalb ist die Formulierung „mindestens 89.700 Zigaretten“ beim Zollfund Kassel korrekt.
Erster Kiosk: Große Mengen im Keller entdeckt
Bereits im Thekenbereich des zuerst kontrollierten Kiosks fanden die Einsatzkräfte unversteuerte E-Zigaretten und Zigaretten.
Daraufhin überprüften sie weitere Bereiche des Geschäfts. Im Keller stießen die Behörden schließlich auf zusätzliche Waren, die unter anderem in Regalen und Kartons gelagert wurden.
Im ersten Geschäft stellte der Zoll insgesamt sicher:
- 3.271 E-Zigaretten
- 89.700 Zigaretten
- 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak
- rund 69 Liter Liquids
Damit wurde der tatsächliche Umfang des Fundes erst sichtbar, nachdem die Einsatzkräfte auch die Lagerbereiche kontrolliert hatten.
Dass große Mengen unversteuerter Produkte direkt in Verkaufsstellen auftauchen können, zeigte bereits eine andere Kiosk-Kontrolle mit 3.959 sichergestellten Vapes in Herford.
89.700 Zigaretten allein im ersten Geschäft
Besonders auffällig war beim Zollfund Kassel die Menge der klassischen Zigaretten.
Allein im ersten Kiosk stellte der Zoll 89.700 Zigaretten sicher. Bei einer rechnerischen Packungsgröße von 20 Stück entspricht das 4.485 Zigarettenschachteln.
Diese Umrechnung dient lediglich dazu, die Größenordnung des Fundes zu verdeutlichen.
Hinzu kommen die weiteren Zigaretten aus dem zweiten kontrollierten Geschäft. Da das Hauptzollamt deren genaue Anzahl nicht veröffentlicht hat, lässt sich die tatsächliche Gesamtmenge nicht exakt bestimmen.
Fest steht daher lediglich: Insgesamt wurden mindestens 89.700 Zigaretten sichergestellt.
97 Kilogramm Wasserpfeifentabak gefunden
Neben Vapes und klassischen Zigaretten entdeckten die Einsatzkräfte im ersten Geschäft auch 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak.
Dadurch betrifft der Kasseler Fund gleich mehrere Bereiche des Vape- und Tabakmarkts.
Eine ähnliche Kombination verschiedener Produktgruppen gab es zuletzt bei einem Zollfund in Duisburg und Schermbeck. Dort stellten die Behörden ebenfalls Zigaretten, Vapes und größere Mengen Wasserpfeifentabak sicher.
Der Kasseler Fall zeigt daher erneut, dass sich Zollkontrollen im Handel längst nicht mehr ausschließlich auf klassische Zigaretten konzentrieren.
Rund 69 Liter Liquid im ersten Geschäft
Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte im ersten Objekt rund 69 Liter Liquids.
Die Behörden veröffentlichten allerdings keine genaueren Angaben dazu, um welche Marken, Geschmacksrichtungen, Nikotinstärken oder Gebindegrößen es sich handelte.
Aus der Menge allein lässt sich deshalb nicht ableiten, ob sämtliche Flüssigkeiten zusätzlich gegen Produktvorschriften zu Nikotingehalt, Kennzeichnung oder Füllmenge verstießen.
Gesichert ist zunächst nur, dass die Produkte im Zusammenhang mit der Kontrolle unversteuerter Vape- und Tabakwaren sichergestellt wurden.
Zweites Geschäft: Weitere Vapes und Zigaretten entdeckt
Nach der Kontrolle des ersten Kiosks überprüften die Einsatzkräfte einen weiteren Einzelhandelsladen in Kassel.
Auch dort fanden die Zöllnerinnen und Zöllner bereits im Verkaufsbereich unversteuerte E-Zigaretten. Anschließend kontrollierten sie den Verkaufs- und Lagerbereich genauer.
Dabei entdeckte ein Zöllner zusätzlich unter Regalen versteckte unversteuerte Zigaretten.
Im zweiten Geschäft stellte der Zoll nach eigenen Angaben unter anderem sicher:
- 2.027 unversteuerte E-Zigaretten
- rund 43 Liter Liquids
- weitere unversteuerte Zigaretten
Eine genaue Anzahl der zusätzlich gefundenen Zigaretten veröffentlichte das Hauptzollamt nicht.
Insgesamt 5.298 unversteuerte E-Zigaretten
Bei den E-Zigaretten lässt sich die Gesamtmenge dagegen eindeutig bestimmen.
Im ersten Geschäft wurden 3.271 Geräte sichergestellt. Im zweiten Laden kamen weitere 2.027 E-Zigaretten hinzu.
Damit ergibt sich:
3.271 + 2.027 = 5.298 E-Zigaretten
Der Zollfund Kassel umfasst somit insgesamt 5.298 unversteuerte E-Zigaretten.
Wichtig ist dabei die genaue Formulierung. Die Behörden bezeichnen die sichergestellten Geräte als unversteuert. Aus der veröffentlichten Meldung geht jedoch nicht hervor, dass sämtliche 5.298 Vapes zusätzlich wegen ihrer Tankgröße, ihres Nikotingehalts oder anderer technischer Eigenschaften in Deutschland nicht zulässig waren.
Unversteuert ist nicht automatisch technisch verboten
Gerade bei Zollmeldungen sollte zwischen unterschiedlichen Rechtsverstößen unterschieden werden.
Eine E-Zigarette kann beispielsweise unversteuert sein, obwohl ihre technische Bauweise grundsätzlich den gesetzlichen Produktvorgaben entspricht. Umgekehrt können bei anderen Geräten sowohl steuerliche als auch produktrechtliche Verstöße vorliegen.
Beim Kasseler Fall bestätigt die Behördenmeldung zunächst, dass es sich um unversteuerte E-Zigaretten handelte.
Anders war die Situation beispielsweise bei einem Zollfund auf der A44 mit knapp 2.300 Einweg-Vapes. Dort teilte der Zoll ausdrücklich mit, dass die Geräte zusätzlich wegen der Größe ihrer Liquidtanks im Bundesgebiet nicht zulässig waren.
Diese Unterscheidung ist wichtig, um den Zollfund Kassel sachlich korrekt einzuordnen.
Rund 112 Liter Liquids bei beiden Kontrollen
Auch bei den Liquids lassen sich die veröffentlichten Mengen zusammenrechnen.
Im ersten Geschäft stellte der Zoll rund 69 Liter sicher. Im zweiten Laden kamen weitere 43 Liter hinzu.
Rechnerisch ergibt sich damit:
69 Liter + 43 Liter = rund 112 Liter Liquids
Wie sich diese Menge auf einzelne Produkte, Flaschen, Nikotinstärken oder Geschmacksrichtungen verteilt, geht aus der Behördenmeldung nicht hervor.
Auch eine durchschnittliche Liquidmenge pro sichergestellter Vape wäre deshalb nicht aussagekräftig. Die veröffentlichten Zahlen lassen nicht erkennen, welcher Anteil der 112 Liter in einzelnen E-Zigaretten enthalten war und welcher Anteil aus separaten Liquidprodukten bestand.
Mehr als 55.000 Euro geschätzter Steuerschaden
Nach ersten Schätzungen des Hauptzollamts entstand durch die sichergestellten Waren ein Steuerschaden von mehr als 55.000 Euro.
Der Fall betrifft damit nicht nur große Warenmengen, sondern auch erhebliche entgangene Steuereinnahmen.
Für reguläre Händler entsteht außerdem ein Wettbewerbsproblem. Unternehmen, die ihre Produkte ordnungsgemäß beziehen und versteuern, müssen entsprechende Abgaben in ihre Verkaufspreise einkalkulieren.
Unversteuerte Ware kann dagegen zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten werden und dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Strafverfahren gegen beide Betreiber eingeleitet
Gegen die Betreiber der beiden kontrollierten Geschäfte wurden Strafverfahren eingeleitet.
Nach Angaben des Hauptzollamts besteht der Verdacht auf:
- Steuerhehlerei
- Steuerhinterziehung
Dabei ist die Formulierung „Verdacht“ entscheidend.
Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet nicht, dass die Betreiber bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe bestätigen, müssen die weiteren Ermittlungen beziehungsweise mögliche spätere Gerichtsverfahren zeigen.
Warum der Zollfund Kassel besonders auffällt
Der Zollfund Kassel ist vor allem aufgrund der Kombination verschiedener Produktgruppen bemerkenswert.
Innerhalb der beiden kontrollierten Geschäfte fanden die Behörden:
- 5.298 unversteuerte E-Zigaretten
- mindestens 89.700 Zigaretten
- 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak
- rund 112 Liter Liquids
Außerdem befanden sich die Waren nicht ausschließlich offen im Verkaufsraum.
Weitere Produkte lagen unter anderem:
- in einem Keller
- in Regalen und Kartons
- in Lagerbereichen
- unter Verkaufsregalen
Damit zeigt der Kasseler Fall, dass größere Bestände unversteuerter Ware auch direkt innerhalb stationärer Verkaufsstellen gelagert werden können.
Fazit zum Zollfund Kassel
Der Zollfund Kassel gehört zu den größeren aktuellen Sicherstellungen unversteuerter Vape- und Tabakwaren im stationären Handel.
Bei der Kontrolle von zwei Geschäften stellten Zoll, Landespolizei und Gewerbeamt insgesamt 5.298 unversteuerte E-Zigaretten sicher.
Hinzu kamen mindestens 89.700 Zigaretten, 97 Kilogramm Wasserpfeifentabak und rechnerisch rund 112 Liter Liquids.
Der geschätzte Steuerschaden liegt nach ersten Angaben bei mehr als 55.000 Euro.
Besonders wichtig für die korrekte Berichterstattung ist die Unterscheidung zwischen unversteuerten und technisch nicht zulässigen Produkten. Im Kasseler Fall bezeichnet der Zoll die 5.298 E-Zigaretten als unversteuert, veröffentlicht jedoch keine Information darüber, dass sämtliche Geräte zusätzlich aufgrund ihrer Bauweise oder Füllmenge verboten gewesen wären.
Gegen die Betreiber der beiden Geschäfte laufen Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und der Steuerhinterziehung. Eine rechtskräftige Feststellung ihrer Schuld ist damit nicht verbunden.
Bildquelle: zoll.de

